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Tele-r^Adr.: Amtsblatt. L «M vv SM epmpvE Bestrugew. Em^klsiE sill^ER 10 4^, »MMmmM» Arettasi, de» SV. Dezember Ivtv, »achmtttag« 2 Uhr, soll in Bischofswerda 1 Gla-schrank gegen Barzahlung versteigert werden. Samgielort: König!. Amtsgericht. B i s ch o f S w e r d a , am 27. Dezember 1910. ' - '> Der Gerichtsvollzieher des KSrU-liche» Amtsgerichts. Nm»»« d« ZrtttmgSltstt SVS7. «chlxtz der GeschSftSstül« abvllx 8 Uhr. M»«I muck diI««VN8»««d« (Grfindcwechsel tetr.) Mit Rücksicht auf die in einigen Orten ßeS Bezirks «nd einer großen Zahl von Orten der benachbarten BerwaltungSbezirke^LandratSamt und Rothenburg O>L., Amtshauptmannschaften Löbau, Kamenz und Pirna und L k. Bezirkshauptmannschaft Schluckenau) noch herrschenden Mchueuseuch« sieht sichdie Königliche AmtShauptmannschaft veranlaßt, diejenigen Landwirte des Bezirks, welche in ihrem landwirtschaft- en Betriebe DDdHr beschästmen und etwa z» Neujahr mit demselben zu wechfel» beabsichtigen, schon im eigenen Interesse darauf hmzuweisen, . 'BmMiftmM: MmKMtgM''KünWch« Ministeriums des Innern vom S. Oktober 1908 (Besetz« und Verordnungsblatt Seite SSV) strengstens ' Insbesondere shid alle Pckrsmw», welche in verseuchten Stallungen sich aufgehalten haben, verpflichtet, ftch selbst, ihr Schuhwerk Mb ihre Meiduugsftücke zu reiuige« «ud zu entseuche«, wen» sie das Gehöft verlasse«. . Die Beteiligten werden dakauf aufmerksam gemacht, daß die dem Bezirksverband der Königlichen AmtShauptmannschast gehörigen DrSmfemonS- Wparate, welche durch die verpstkhtetm DeSinftstoreu Sell in Seidau, ) - 7 Hempel in Neschwitz,. ) Berger in Schirgiswalde, MM ^Osiommlirch und . Biermann in Bömr » bedient werden, gegen Züchtung der festgesetzten Gebühren zur Verfügung stehen. Der Desinfektor Simmchen in Bischofswerda wird auf Ansuchen ebenfalls gegen entsprechende Vergütung Desinfektionen ausführen. Zu diesem Zwecke ist mit den betreffenden Desinfektoren ««mittelbar ins Vernehmen zu treten. Sofern die Reinigung nicht durch emen Desinfektor geschehen, kann, sind mindestens die nachstehenden Maßnahmen einzuhalten. Die Entseuchung des Gesindes hat zunächst in der Waschung der Kleider, einschließlich Kopfbedeckung und Echuhwerk zu erfolgen. Die Waschung ist nicht nur aiuf die Oberlleider, sondern speziell auf die Unterkleider und Wäsche auszudehnen. Die Personen müssen ein Seifenbad nehmen. Zuwiderhandlungen werden unnachsichtlich geahndet werden. ' Bautzen, am 24. Dezember 1910. Tagedlatt für Bischofswerda, Stolpm und umgegew . AvtSblatt der Kgl. Amtshauptmmmschaft, der Kgl. Schulinspektion und des Kgl. Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie da» Sgl. Amtsgerichts «nd des StadttateS zu Bischofswerda. M KL „ Milde« W-cheAtliche» Vella-e«: Jeden Mittwoch: Veketristische Beilage; jeden Freitag: Der sikchsische Landwirt; Mn Sonntag: UlÄftrierteS SmmtagSdlatt. AUerate, welch« t» dies«, Blatte di« weiteste Berbreittag sW«, werd« di» vor«. 10 Uhr angenommen, grSßerr «Ud komplizierte Anzeigen tag« vorher. Di« viergespaltene Koo» M-zelle iS die RekLmyelle S0 Geringster Jnse- «ttmbetraa 49 Kür Rückerstattung unverlmrgt emge« sandt« Maiwfkriptr übernehmens keine Gewähr. Dos Nmefte »o» Loge. Prinz Max von Sachsen ist in Rom ring«trof fen. (Siehe Deutsches Reich.) Nach einer Meldung eines belgischen Lotsen sind in der Nordsee in einer Masse von verwickel te» Drähten und schwimmenden Holzsparreu die Überbleibsel des Zweideckers des Aviatikers Grace gesichtet worden. I« Toulon werden Versuche mit einem neuen Motor für Unterseeboote gemacht, welcher sowohl an der Meeresoberfläche wie auch unter Wasser benutzt werde« kann. (Siehe Letzte Depeschen.) * Aus Sao Paul!» wird gemeldet, daß der ita lienische Flieger Pieolott auf dem dortigeu Flug feld« aus einer Höhe vou IVO Metern mit seinem Eindecker abgestürzt und wenige Minute« darauf gestorben ist. Der Landeskrrltirrrat und die Sach- verstSrrdigen«Aonferenz r«r Linderung der Fleisch- und Biehtenerung. Der Landeskulturrat für das Königreich Sach- sen hat da» Ergebnis der vor kurzem im König!. Ministerium des Innern unter dem Borfitz des- Staatsministers Grafen Vitzthum v. Eckstädt statt gefundenen Verhandlung der vom Ministerium «inberufenen Sachverständigen-Kommisfion zur Linderung der Fleisch- und Diehteuerung einer eingehenden Prüfung und kritischen Beleuchtung unterzogen und veröffentlicht nun in seinem Or gan das Resultat derselben. Es wird folgendes ausgeführt: Erfreulich ist zunächst, daß Einigkeit darüber geherrscht hat, daß zu einer ständigen Mas seneinführung außereuropäischen Fleisches kein genügender Anlaß vorliegt, auch daß von jeder Maßregel abzu sehen sei, die den bestehenden Zoll- und Seuchen- schütz der Landwirtschaft gefährden könnte. Im übrigen ist aber der von der Regierung veröffent lichte offizielle Bericht über die Fleischnot-Konfe renz nicht ganz ohne Widersprüche. Es wird an fangs ausdrücklich betont, daß erfreulicherweise schon jetzt dieBiehpreise eine fal lende Tendenz zeigen. Der Preisrück gang ist besonders bei den Schweinen bemerkbar und beträgt hier annähernd 10 Proz. Hieraus geht doch unzweifelhaft hervor, daß das Angebot an Schlachtvieh ausreichend sein muß. Es ist des halb nicht ganz Verständlich, wenn der offiziöse Bericht weiter ausführt, daß es gilt „auf Mittel zu sinnen, dieser so entstandenen Fleischnot abzu helfen, bis die inländische Landwirtschaft wieder entsprechend leistungsfähig ist." Zunächst dürfte der Ausdruck „Fleischnot" nicht mit den wirklichen Verhältnissen im Einklang stehen. Davon könnte doch nur die Rede sein, wenn der Konsum erheb lich zurückgogangen wäre. Das ist aber nicht der Fall, die Verminderung des Fleischverbrauchs ist beispielsweise in Dresden nach den Angaben des statistischen Amts gegenüber dem Vorjahr nur ganz geringfügig. Dann darf man wohl auch nicht davon sprechen, daß die inländische Landwirt- schäft nicht schon jetzt entsprechend leistungsfähig sei. Was die weiteren zu ergreifenden Maßregeln anbetrifft, so kann die Herabsetzung der Quaran tänezeit bei der Einfuhr dänischen Viehes, wenn diese etwa ins Auge gefaßt werden sollte, als ge eignete Maßnahme nicht angesehen werden. Wie in der Ausschußsitzung des landwirtschaftlichen Kreisvereins Dresden sehr richtig betont wurde, ist unbedingt eine Beobachtungszeit von 11 Tagen erforderlich, damit der betreffende Tierarzt mit voller Sicherheit bescheinigen kann, die Tiere sind seuchenfrei oder nicht. Hoffen wir also, daß die König!. Staatsregierung nur solche Maßregeln ergreift, die der einheimischen Landwirtschaft kei- nen dauernden Schaden zufügen. „Merkwürdig ist es übrigens", so schließt der Bericht des Landes- kulturrats, „daß in dem Bericht der Regierung gar keine Rede von den Maßnahmen ist, welche die Städte bereits selbst zur Linderung der Fleisch teuerung ergriffen haben, obwohl diese doch aus- drücklich vom Ministerium aufgefordert worden waren, sich darüber auszulassen. Sollten sie gar nichts darüber zu berichten gehabt haben?" 8. Die Radikalisier««- der Natioaal- liberalea macht in Baden weitere Fortschritte. Nachdem erst dieser Tage ein erklärter Führer der badischen Na tionalliberalen, Rechtsanwalt Rombach (Offen-