Volltext Seite (XML)
MNN« und dchse Gr MLS dE AM WIWEWM^- WknW-M MW«. MSMnachncht«) ' Wch«fichtigktt in ei»«» W>! ' ' Die feierliche Enthüllung der Moltkebüste in der Walhalla bei Regensburg findet am 10. Mai statt. Einladungen zu der Feier find ergangen an den Reichskanzler, an die Spitzen -er Reichs- und der bayerischen Staatsbehörden, daS preußische Kriegsministerium, den preußischen Generalstab und an die Mitglieder der Familie von Moltke. Die Stadt Regensburg plant eine große Feier für Beteranen und Krieger. Die deutsche arktisch« Lnftschiff-Expeditiou ist am Sonnabend in Hamburg unter Borsitz des Prinzen Heinrich von Preußen und unter Anteil nahme des Grafen Zeppelin und anderer Herren ^definitiv beschlossen worden. Die Teilnehmer an der Expedition werden am 1. Juli nach Spitzber gen reisen und von dÄrt auf dem zur Verfügung ^gestellten Reichsforschungsdampfer „Poseidon" H)ie Verhältnisse feststellen, unter welchen eine Luftschiff-Station errichtet werden kann. Dem Grafen Zeppelin wurden begeisterte Kundgebun gen bei Ankunft und Abreise dargebracht. — Zur selben Zeit wurde in einer Versammlung in Ber lin die Ausrüstung einer neuen deutschen Süd- holarexpedition beschlossen. Die Kosten sind be reits gesichert, ein unbekannt bleiben wollender Herr zeichnete allein 300000 »St. Die Leitung übernimmt Oberleutnant Filhner. Der schwe dische Forscher Nordenskjöld sprach seinen Glück wunsch auS. - Für die Volkszählung am 1. Dezember hat der Bundesrat jetzt die näheren Bestimmungen beschlossen. Für die Nachrichten über die Per sönlichkeit deS einzelnen ist das Amtsgeheimnis zu wahren. Doch können einzelne Landesregierungen verfügen, daß die Angaben auch zu anderen Zwecken als den amtlichen statistischen Arbeiten benutzt werden. Die Fragen sind dieselben wie früher. Die Ergebnisse der Zählung find auS den einzelnen Bundesstaaten in 12 Ta bellen zu bestimmten Zeiten dem Kaiserlichen Statistischen Amt mitzuteilen. Dieses bearbeitet die Tabellen für daS Reich und veröffentlicht sie sobald als möglich. Militärisches. DaS Ärmee-BerordnungSblatt veröffentlicht eine Allerhöchste Kabinettsorder vom 23. Februar, welche im Vertrauen auf die bewährte Zuverlässigkeit und Pflichttreue der Un teroffiziere bestimmt, daß die Vorschriften, nach denen alle Mannschaften zu einer bestimmten Abendstunde in die Kaserne oder daS Quartier zurückgekehrt sein müssen, auf Unteroffiziere mit Offizierscharakter und Sergeanten keine Anwen dung finden. Alle übrigen Unteroffiziere dürfen ohne Urlaub bis Mitternacht außerhalb der Ka- ferne oder des Quartiers bleiben. Ferner wer den die Unteroffiziere der Fußtruppen vom Tra gen des Gepäcks befreit bei allen Friedensübun gen und Märschen Mit Ausnahme solcher, die aus Rücksichten der Unterkunft die Mitnahme des Ge päcks bedingen oder bei denen für die Offiziere daS Tragen der Tornister vorgeschrieben ist. Oesterreich. Bei de« deutschen Botschafter v. Tschirschky fand gestern ein Gesellschaftsabend statt, woran u. a. Ministerpräsideyt Frhr v. Bienerth, mehrere Minister und daS diplomatische Korps teilnahmen. Aremkretch. Die Werftnnterschleife in Toulon. Je mehr die Untersuchung der BetrugSaffäre Vorschreitei, desto mehr wird behauptet, sie fange eigentlich erst an ünd werde mit einem der gesamten Ma- 'U W fchfiA um die Arbeit und Ank-ftM lwr P-sGftalt« wr-^n SchMchMx Vt Arck«. dmn uM.MrScheKmchhr zu bWW g«. hatten die: Postänstalt«fast iS Millionen ZahUartemMSzugchen und Wer P Millionen WftMWttstchg« auiSzuzahl«, wofür der Post soa oyo »ck K-steu entstand« find, dazu der Ausfall an Porto für Hrstanweisum die wegen.der Einführung der Postschecks im «W, I SOlWO M Kysten entstand« find, dazu vemMt der Ausfall an Porto für Ärst-nweisun- Gm-die weg« der Einführung der Postschecks im Lahre 1SM um fast 7 Million« Stück zurückge. gang« find. ( Der gesamte Ausfall der Postanweisungen ist daher sätt der Einfttünng der Postschecks auf etwa M Millionen zu . veranschlagen, weil auch Nock M -MchMig« ist, daß in d« normal« Be- trstbSjahr« die Zahl der Postanweisung« jede» Jahr um etwa ö Proz. gestiegen ist. Die Reichs- , post hat also im Jahre 1-Ä durch die Einrichtung de» ScheGverkehrS effva 8H Millionen Mark zu- UchrrMOllMe-Nchl L«»tfche«»0tch. Der Wwurf einieS ReichSbesteueruUgSgeseh«» ist denj ReichSwg zagrgang«. Durch diese» Gesetz soll die Frage gesetzlich geregelt werden, inwieweit da» Reich zu den Staats- und Gemeindelasten bei zutragen verpflichtet ist. Durch das Gesetz soll be- stimmt werden, daß da» Reich verpflichtet ist, die in einem BundeSstqat, einer Gemeinde oder einem Weiter« Kommunalverband allgemein festgesetz- txn BenutzungS- und BerwaltungSgebühren zu zahlen, sofern ihm nicht ein hesondchch Rechtstitel auf Gehührenfrriheit zusteht. Dasselbe gilt von den Beiträgen, die die Grundeigentümer zur Deckung der Kost« für Herstellung und Unter haltung der durch das öffentliche Interesse erfor- derten Veranstaltungen zu leisten haben. Da gegen soll daS Reich von der Zahlung aller Ge richtsgebühren und aller Staatssteuern mit AuS- nähme der Abgaben von Malz und Bier befreit sein. Zu den Realsteuern, die an die Gemeinden «leisten find, kann das Reich nur in demselben Umfang wie ein einzelner Bundesstaat herange- zog« werd«. Gemeinden, die Ausgaben für die auf ihrem Gebiet gelegen« fabrikmäßig« Reichs- betriebe hab«, find berechtigt, vom Reich Zu- schüfie zu ihr« Ausgaben zu verlangen, sofern die in der Gemeinde wohnenden staatlich« Arbeiter nicht ein höhere» Einkommen als 2000 haben und ihre Zahl mehr al» 10 Proz. der Zivilbevöl- kerNng der betreffenden Gemeinde ausmacht. DaS Recht auf Gebühren und Beiträge, sowie auf Steuern erlischt mit Ablauf des Rechnungsjah re», ha» auf da» Rechnungsjahr folgt, in welchem die Forderung «tstand« ist. Da» Gesetz soll am 1. April d. I. in Kraft treten. Bisher hatte die Reichsverwaltung die Auffassung vertreten, daß dem Reiche durch die Gesetzgebung eine» BundeS- staate» ohne seine Einwilligung Verpflichtungen nicht auferlegt werden können. Nur in gewissem Umfange hat sich da» Keich der Verpflichtung un terwarf«, Realsteuern vom Grundbesitz zu ent richt«. E» find jedoch Zweifel über dm Grund- satz aufgetqucht, ob da» Reich in Streitfällen über seine Dteuerpflicht der Zuständigkeit der Lande», behörden unterstehe und ob eS überhaupt besteuert Werden könne. UM diese zu beseitigen, ist die Schaffung, eines zweifelsfrei« Rechtszustande» dtp Postscheck» wirklich al» ein allgemeiner Vorteil anWsehev ist, denn die Mindereinnahmen der ReichKPost Müssen -och dann auf andere Weise von d« Allgemeinheit der Steuerzahler wieder gedeckt werden, und kaufmännisch betrachtet, ist der Ver lust von LH Million« Mark Einnahm« bei der ReichSpost durch den Schükverkehr ein Wirtschaft- liche» Unding. Die Benutzung der Postschecks durch die Behörden und Genossenschaften, ferner iMtch die Bank«, Arzttz Fabrikant«, Kaufleute, Gutsbesitzer, Rechtsanwälte, Versicherungsanstal ten, Sparkassen usw ist aber eine so ausgedehnte gttvorden, daß man hie Einrichtung der Postschecks al» solche erhalt« schen möchte. Man kann aber wohl nicht güt verlang«, daß die Reichspost durch die Postscheck» ein Heidengeld zusetzt, und e» müs sen -eShalb Mittel und Wege gefundeu werd«, um da» Defizft zu beseitig«, welche» die Reich», post durch die Einrichtung der Postschecks speziell im Gelhverkehr bekomm« hat. chW sichzr eine großb Erleichterung und Er- D W MdveE^ M daS erste Jahr dÄ hm» der EinrWuck^der Postscheck» hat ge. MWbezahtt hlch,M,PMHÄS schßinlich noch zu viel größer« Geldumsätzen D» Gterhguse «achte der Kriegs MsADMlWWt.^ über ims-' ume MMW. ausfiihr- MuflchmG.«ach «P».; fSSche uMr Äwladd» -> UM M M Bischofswerda, Swlpm und Umgegend der Kgl. Schulinfpektion und des Kgl. Hauptzollamtes Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda.