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«M» 4°MM a uy " st W7K DAM« » Ä LS A qfs»ffv- Brstell-rlp. GNGst» «VWMIM test« LO A. ^Ul^cil^nm-m ktnr Gewähr. B 25 Pfg. 22 , 18 , werd« HG von«. IS Uhr angenommen, grSß« «pltztert, Lnzrig« tag» vorher. und kstet dw «Um, tkorp«»Mr L« «t. die RellamrM« SS A Geringster Jns eratenbrtrag 40 A . RstckerstÄnng «getmdtrr Mmmflriptr «sw. Die ttngettag«e Genossenschaft m. b. H. .Kühlhaus Bischofswerda" beabsichtigt auf ihrem aus den Flurstücken Nr. 935«, 93bd, 935b, S3üi und 935t Sbttüuog L des Flurbuches für Bischofswerda gebildeten Grundstücke zu errichten. . ——-i— ——— »erd« bei al« Post anstatt« de« deutsch« Bischofswerda «uv Uwgegend bet unser« t, sow ie in der Geschltstlkellr diese» Blatte« Schluß der GAchilfwstell, »«di» » Uhr. Ta-eklatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend «WtStlStt her GM. «mtshauptmamrschaft, der Sgl. Schulinspektion und des Sgl. Hanptzollamtes zu Bautz«, sowie des Sgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zn Bischofswerda. zu dem MiM AM kr HckkMkenWe ter land-». strslwirlschestWe« ArlieiLn m HMach u. Kmg. Auf Grund des von der Generalversammlung vomenannter Ortskrankenkasse am 25. Januar 1910 gefaßten Beschlusses, erhält unter Auf hebung d«S V. Nachtrages vom 21. Fckruar 1909 der erste Absatz von § 30 des Statuts folgende Fassung: V--- 8 30. Die wöchentlichen Kaffenbeiträae betragen nach 6 des durchschnittlichen Tagelohnes: 1. für erwachs«« männliche Kassenmitgtteder über 16 Jahre I 3. für männliche Kaffenmitglieder zwischen 14—16 Jahren ausschließlich der Lehrlinge 43 Pfg. I 4. für weibliche Kaffenmitglieder zwischen 14—16 Jahren 2. für erwachsene weibliche Kassrnmitglieder über 16 Jahre 29 , ,5. für jugendliche Arbeiter unter 14 Jahren Hiervon fallen den Versicherungspflichtigen und */, deren Arbeitgebern zur Last. Die übrigen Bestimmungen des 8 30 bleiben nach wie vor gültig. Vorstehender Nachttag tritt sofort nach erfolgter Genehmigung durch die Königliche Kreishauptmannschaft Bautzen in Kraft. <ttr aik «SLsles MINwsG ksllevSe» SsStager Ml Sie vsn»eiitsg»il«mmrt -t» knSblrr" am. Me Nir ältst» rag drstlwate» lxsrrstt «o»r ma» Osbrr spSteltt»» dlr Vievrtsg vsrwinsg io Udr la unserer Srs»Mstellr »«lgrden. Zwangsiuuuug für das Schornsteinfeger - Handwerk betreffend. n Bon der freien Schornsteinfeger-Kreisinnung in Bautzen ist beanttagt worden, anzuordnen, daß innerhalb des Bezirkes der Königlichen Kreis- hauptmanuschast Bautzen sämtwhe Gewnbtteibmde, tvelche da» Schornsteinseger.Handwerk auSüben, der neu zu errichtenden Schornsteinfeger-ZwangSmnung aNgrhöWslWÜffW» ' Bon der Königlichen SrriShauptmaunschakt zu Bautzen mit der kommissarischen Borbereitung deren Entschließung beauftragt, mache ich hierdurch bekcmnh daß Vie Aeußerungeo für oder gegen die Grnchtung dieser Zwangsinnung schriftlich oder mündlich in der Zeit vom 25. Februar bis 16. März 1910 bei mir ab«gSm sind. Die Abgabe der mündliche» Erklärung kann während des angegebenen Zeitraumes werttäglich von 8 bis 1 Uhr vormittags und 3 bis 6 Uhr nachmittag» in der hiesigen RatSkanzlei erfolgen. Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche im Bezirk der Königlichen KreiShauptmannichast Bautzen das Schornsteinfeger-Handwerk betreib«, zur Abgabe ihrer Aeußrrung mit dem Bemerken auf, daß nur solche Trvärungen, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangs- SMvug zvstimütt i-er nicht, gültig sind, und daß nach Ablauf des obigen ZeiHuokte» eingehende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben. Ausdrücklich wird daraus hiugewiesen, daß nur die innerhalb des obigen Zeitraumes bei mir eingehenden Aeußerungen für oder gegen die Errichtung der ZwangSinnnng gezählt »erden, daß folglich hie auf Errichtung der Zwangsinnung bereits abgegebenen Erklärungen für die Abstimmung nicht in Betracht kommen und von Erlaß der Zwangsverfügung auch dann abgesehen werden muß, wenn innerhalb der gestellten Frist Aeußerungen Beteiligter bet mir überhaupt nicht eingrhm sollten. - n , am LV. Februar 1910. ' - Der Kommiffar. - ' Dr Zeh«, Bürgermeister. Gemäß 8 17 der ReichSgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendung« hiergegen, soweit sie nicht , o — auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei der« Verlust binnen 14 Tag«, «d»m WGh«G MM Zwecke deck Eiwfalzerrs ««gegerbter Tierfelle vom Erschein« dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringm. ' Ttadtrat Bischofswerda, am 19. Februar 1910. Gswbach, am 25. Januar 1910. Der Sassenvorftaud. «artt Teichs Vorsitzender. WUHel« «aspar. Alwin Borwerg. Emil Richter. Herman« Dathe. Reinhold HLrich Bmche«, am 12. Februar 1910. Genehmigt Königliche Krelshauptmanrrschaft. v. CrauShaar. Ein politisches Poffenspiel. In Petersburg wellt jetzt eine Deputatton französischer Parlamentarier, die offenbar den Zweck verfolgt, daS französische und russische Volk emander politisch näher zu bringen und größeres Verständnis für daS ftanzüsisch-russische Bündnis in beiden Ländern zu schaffen. Die Absicht ist löblich, aber, noch niemals hat sich die Unnatur de» ftanzösisch-ruffischrn Bündnisse- in einem ller« Wchte gezeigt, al» bei diesem französischen lamrntSbesuch in Petersburg. Natürlich hat Nikolaus und auch der russische Minister- -* Stolypin die ftanzösisch« ParlamentSdepu- pfang«, aber schon vom erst« Tage des j» der französisch« Senator« und n in der Hauptstadt Rußlands hab« die liberalen russischen Zeitungen diesen ganzen Besuch der französischen Freunde als eine Art Poffenspiel bezeichnet, und ist auch leicht zu er kennen, daß die ganze Art und Weise des Empfanges und Auftretens der französischen Par- lammtarier in Rußland eine Art politischer Mummenschanz ist. So begrüßen die stockrussischen Zeitungen und die Parteien der echten russischen Leute, die «ine wirkliche freie Volksvertretung für Rußland bekämpfen, die Vertreter des ftanzösisch« Parlamentarismus begeistert und erwarten, daß die Vertreter des ftanzösisch« Volkes in voller Erkenntnis d« gemeinsamen Interessen für die weitere Befestigung der ftanzösisch - ruf^" Freundschaft wirk« mögen. Aber alle ru Kadettenblätter, alsodiejenim ltsischen > fischen Kadettenvlätter, also diejenigen russischen Zeitung«, die für ein« zeitgemäß« Fortschritt kämpfen, machen sich über das Erscheinen der ftanzösisch« Parlamentarier und die Art ihres Empfanges in Petersburg lustig. So schrieb das russische Kadettenblatt „Rjetsch", daß es gern ein offenes Wort mit den französischen Gästen gesprochen hätte, aber es sei ihnen der Mund verboten, und sie dürsten nur mit undeutlicher heißerer Stimme sprechen. Auch bemerkt das Blatt spöttisch, daß die eigentliche Grundidee des Besuches der fran zösischen Parlamentarier, nämlich die französische und russische Volksvertretung einander näher zu bring«, bei den Tischreden zu Ehren der fran zösischen Parlamentsdeputation unter den Tisch gefallen sei, da die russischen Volksvertreter nicht reden dürsten, wie es ihnen ums Herz sei. Ein anderes liberale- russisches Blatt sagt sogar direkt, daß den ftanzösisch« Gästen während ihre»