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izg. Dienstag, 8. Juni. Der sächWe Frzähler, Tageblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannfchast, der Kgl. Schulinspektion und des Kgl. Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda. K-ruspr-chsteUe Nr. 22. Bestellung« werden bei allen Postanfialten deS deutschen Reiche», für Bischofswerda und Umgegend bei unseren ZettungSboten, sowie in der Geschäftsstelle diese» Blatte angenommen. Schluß der Geschäftsstelle Abend» S Uhr. Dreimrdsechzigfter Jahrgang. Erscheint jeden Werttag abmd» für den folgend« Tag und lostet einschließlich der Mittwoch» und Sonnabend» rrschei- mudm»Belletristischen Beilage" bei Abholung viertel» jährlich 1 50 bei Zustellung in» Hau» l 70 «s, bei all« Postanstalten i 50 «i exklusive Bestellgeld. Einzelne Nummern kost« 10 «l- Nummer der Zeitung-Preisliste 0587. Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung find«, werden bi» vorm. 10 Uhr angmomw«, grSßrrr und komplizierte Anzeigen tag» vorder, und kostet di, viergespaltene KorpuSzeile 12 «s, dir Reklamezelle 30 Geringster Jnseralenbekcm 40 <>. Für Mckerstattung eingesandter Manuskripte usw. keine Gewähr. Infolge der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, die Beteiligung jugendlicher Personen am Tanzunterricht betreffend, vom 29. Januar 1909 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 90/91) erhalten Abschnitt XI 88 22 und 23 und Abschnitt XII 8 27 Absatz 3 des Tanz- und Vergnügungsregulativs für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannfchast Bautzen mit Zustimmung des Bezirksausschusses folgende Fassungen: XI. Lanzunterricht. 8 22. . . Wer in dem Geltungsbereiche dieses Regulativs gewerbsmäßig öffentlichen Tanzunterricht erteilen will, hat hiervon, abgesehen von der in ß 35 der Reichsgewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeige, der Ortspolizcibehörde (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gutsvorsteher) Mitteilung zu machen, ihr em Namen, Alter und Wohnort sämtlicher Schüler und Schülerinnen enthaltendes Verzeichnis einzurcichen und anzuzeigen, wo und wann der Unterricht stattfinden soll. Veränderungen des Schülerbestandes oder des Ortes und der Zeit des Unterrichts sind ebenfalls ungesäumt anzumelden. Als öffentlich gilt Tanzunterricht, wenn er in öffentlichen oder in Räumen abgehalten wird, die hierzu gewerbsmäßig oder gegen Entgeld zur Verfügung gestellt werden. 8 23. Tanzstunden in öffentlichen Lokalen dürfen nur an Wochentagen abgehallen und nicht über 9 Uhr abends ausgedehnt werden. Die Teilnahme daran ist Jünglingen von vollendetem 16. und jungen Mädchen von vollendetem 15. Lebensjahre an gestattet. Einzelnen Tanzlehrern, die der Amtshauptmannfchast als zuverlässig bekannt sind, kann von dieser für ihren Bezirk widerruflich im allgemeinen die Befugnis erteilt werden, junge Leute auch vor Erreichung des in Absatz 2 bezeichneten Alters zum Unterrichte zuzulassen, wenn es sich hierbei lediglich um private Veranstaltungen bestimmter Familien handelt. In einzelnen Fällen kann die Amtshauptmannschaft auf Ansuchen Ausnahmen von den Bestimmungen in Absatz 1 und 2 zulassen. Außer den Tanzschülern und -Schülerinnen sowie deren Familienangehörigen oder Erziehern ist niemandem der Zutritt zu den Tanzstunden oder auch nur zu den sogenannten Auslernebällen zu gestatten. Letztere bedürfen der nach 8 7 einzuholenden Genehmigung der Amtshauptmannschaft. Tanzstunden und Auslernebälle in öffentlichen Lokalen unterliegen der polizeilichen Beaufsichtigung und sind von der Ortspolizeibehörde zeitweilig zu revidieren. XII. Schluß- und Strafbestimmungen. 8 27 Absatz 3. Im übrigen werden Nebertretungen der Vorschriften des Tanzregulativs sowie Zuwiderhandlungen gegen die bei der Genehmigung von Ver gnügungen gestellten Bedingungen mit Geldstrafe bis zu ISO Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Tanzlehrer, die den Bestimmungen in 8 23 Absatz 2, 3 und 4 dieses Regulativs zuwrderhandeln, werden unbeschadet etwaigen Einschreitens aus Grund von 8 35 der Reichsgewerbeorvnung, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark bestraft. Bautzen, den 28. Mai 1909. Die Königliche Amtshauptmannfchast. Die diesjährige« Kirscheuuutzungen """" 1) der Amtsstraßenmeisterei Bautzen und L am 19. Juni, vorm. 10 Uhr, im Restaurant zum „Bürgergarter»" in Bautzen und 2) der Amtsstraßenmeisterei Bischofswerda am 21. Juni, vorm. >/„ 11 Uhr, im Gasthof „zur Tonne" in Bischofswerda. Die Pachtstrecken sind die gleichen wie früher und von den in den vorgenannten Orten wohnhaften Amtsstraßenmeistern zu erfahren. Königliche Straßen- «nd Wafser-Bauinspektion Bautzen, am 1. Juni 1909 Ruhig Blut! Die politischen Brunnenvergifter sind wieder an der Arbeit. „Die Konservativen haben die Zentrumsherrschaft wieder aufgerichtet", „Das Zentrum ist wieder Trumpf" — solche und ähn liche aufreizende Reden liest man tagtäglich in der linksstehenden Presse. Was ist aber in Wirklichkeit geschehen? Ueber fünf Monate lang hatte die Finanzkorn mission des Reichstags gesessen und beraten und vor lauter Prinzipienreiterei nichts fertig gebracht! Am 28. November 1908 war die Finanzkommission unter national liberalem Vorsitz zusammengetreten. Am 10. Dezember vertagte sie sich bereits auf fünf Wochen. Am 11. Februar trat eine weitere Pause von vollen 14 Tagen ein; am 30. März wurde wieder eine Vertagung auf drei Wochen beschlossen. Also zehn volle Wochen Pause unter dem Vor sitz des Nationalliberalen Paasche, während das gesamte deutsche Volk die endliche Erledigung der Steuerreform dringendst herbeisehnte! Mit schönen volltönenden Worten hatten die linksstehenden Blockparteien ihre Bereitwilligkeit erklärt, die erforderlichen Steuern zu bewilligen, aber in der Hauptsache dann versagt, wenn es galt, die Worte in Taten uni zusetzen. Abgesehen von der Brausteuer lehnten die Liberalen und Freisinnigen die von der Regie rung vorgeschlagenen indirekten Steuern ganz oder doch in erheblichem Umfange ab, und als Herr Paasche Mitte Mai den Vorsitz niederlegte, waren mit Ach und Krach erst 220 Millionen Mark Steuern bewilligt. Die Konservativen hatten in der Hoffnung, daß eine Verständigung innerhalb des Blocks doch noch erzielt werden würde, auf jede eigene Jnitia- tive zunächst verzichtet und auch nicht in Ver dächtigungen der Liberalen sich ergangen, als diese bei ihrer ablehnenden Haltung fortgesetzt sich im Lager des Zentrums und der Sozial demokraten und Polen befanden. Das Brannt weinmonopol, die Banderolensteuer, die Gas- und Elektrizitäts-, die Jnseratensteuer fielen un ter den Streichen der verbündeten Parteien des Zentrums und der L i b e r a l e n. Die konservative Fraktion hatte zugleich von Anfang an sich bereit erklärt, 100 Millionen durch sogenannte unmittelbare Besitzsteuern aufzubrin- gcn und in ihrer Mehrheit nur zur Bedingung gemacht, daß von einer Besteuerung der Erbteile der Kinder und Ehegatten abgesehen und atich keinerlei Eingriff in die Finanzhoheit der Einzel staaten vorgenommen werde. Wir sächsischen Konservativen und insonderheit unsere Neichstagsabgeordnctcn — wie wir den Ausstreuungen der liberalen Presse gegenüber auf das allerentschiedenste wiederholt betonen wollen — gehörten und gehören in dem Punkt der Erbschaftssteuer zu der konservativen Minder heit, die zwar die gewichtigen, bekanntlich auch wiederholt von liberaler Seite betonten Bedenken gegen eine solche Erbschaftssteuer aner kennt, aber dochin Uebereinstimmung mit der Haltung der konservativen sächsischen Landtags fraktion vom Winter 1897/98 der Erbschaftssteuer die Zustimmung nicht versagen wird. Trotz dieser unserer Stellungnahme können wir aber beim besten Willen die jetzige Haltung der Liberalen nicht verstehen. Abgesehen von den Freisinnigen, von denen sich bekanntlich Wiemer bei der letzten Finanzreform und Müller-Mei- ningen noch im Januar 1908 scharf gegen die Be steuerung der Erbteile von Kindern und Ehegat ten aussprachen, haben sich hervorragende natio- nallibcrale Führer noch bis in den vergangenen Winter schroff ablehnend nicht nur gegen die Nachlaßsteuer, sondern auch gegen die Aus dehnung der Erbschaftssteuer verhalten, und noch in der letzten Erklärung Bassermanns vom Ende März im Reichstag ist zu lesen, daß nur die über wiegende Mehrheit der nationalliberalcn Fraktion für die Erbanfallsteuer zu haben sei. Nach diesem Gang der Dinge ist es, wenn man rein objektiv »nd sachlich alles beurteilt, durchaus