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1M8 er sächWe FrMler mit Au- r-r«.) Der Gemeiudevorftau» Die tzMtge N«»mer ««faßt 1« Gelte« ««» «rtztzde« die 4fetttge belletristifche »70 s r,. r. tchstier k Md 70 17 m>'b«s »Ed s »s « 77 72 a» 7« 7t ^7 s» »l» 7» 70 « «1 « 77 « S» 7« «chln «dwig, UL Der Kaiser traf üm Freitag in der achten BorMittagSstunde, von Hubertusstock kommend, in Hohenstein in Ostpreußen ein und begab sich so fort in daS dortige Manövergelände, um den Schlußmanövern zwischen dem 1. und dem 17. Armeekorps beizuwohnen. Am 23. September wirb er in Rominten zu einem etwa einwöchigen Jägdaufenthalt erwartet. Die namentlich in französischen Blättern stark kolportierte Sensationsnachricht von einem angeb lich geplant gewesenen anarchistischen Attentat auf Kaiser Wilhelm bei dessen Besuch der „Schlucht" in den Vogesen stellt sich jetzt als unbegründet heraus. Der elsässische Unterstaatssekretär Petri hat die Erzählung von diesem Attentatsplane kurz und bündig als eine ebenso lächerliche wie törichte Erfindung bezeichnet; die Kreisdirektionen in Kölmar und Mühlhausen wissen ebensowenig wie die französischen Grenzbehörden und die Besitzer der Billa Hartmann und des Hotels Altenberg in der „Schlucht" auch nur das geringste von einem beabsichtigt gewesenen Anschläge auf den Kaiser. WaS überhaupt den angeblich gewollten Besuch des Monarchen auf französischem Gebiet anbe- langt, der dann eben infolge deS behaupteten At- tentatSplaneS unterblieben sein sollte, so wird nunmehr von amtlicher deutscher Seite bestimmt erklärt, ein Betreten französischen Bodens seitens de» Kaisers sei in dem Programm für seinen AuS- Mg nach der „Schlucht" gar nicht in Erwägung gezogen worben. Im ReichStagSgebäude zu Berlin wurde am Donnerstag vormittag die 15. interparlamentari sche Friedenskonferenz feierlich eröffnet. SS waren hierzu der Reichskanzler Fürst Bülow, die Reichs- ftaatSsckretSre sind die zurzeit in Berlin anwesen den preußischen Minister erschienen: durch allge ¬ meinen Zuruf wurde auf Vorschlag des Reichs tagsabgeordneten Eickhoff Prinz Schönaich-Caro» lath zum Vorsitzenden der stattlichen Versamm lung gewählt; auch die Wahl der Vizepräsidenten erfolgte durch Zuruf. Nachdem dann der Vor sitzende in einer Begrüßungsansprache die fried lichen Ziele der Konferenz hervorgehoben hatte, ergriff der Reichskanzler Fürst Bülow, von der Versammlung mit Händeklatschen begrüßt, daS Wort zur eigentlichen Eröffnungsrede. In ihr betonte er ebenfalls die Friedensbestrebungen der interparlamentarischen Vereinigung und ver sicherte, daß die Regierungen unter sich und mit der interparlamentarischen Union einig seien über das anzustrebende Ziel, wobei er sich selbst als einen streng und ehrlich konstitutionellen Reichs kanzler charakterisierte. Er wies weiter auf das lebhafte Interesse in Deutschland für die Fragen, welche die interparlamentarische Union beschäfti gen, hin, erwähnte speziell das Schiedsgerichts- proplem, gedachte ferner der nächstens in London zusammentretenden Konferenz der Seemächte und erklärte, wie die Zahl der an den Versammlungen der Konferenz teilnehmenden deutschen Parla mentarier im steten Wachsen begriffen sei. Gegen Schluß der Rede erging sich der Reichskanzler über den Begriff des Patriotismus, hob die Friedens- liebe Deutschlands und des deutschen Volkes her vor, aber sprach es zugleich unumwunden aus, daß Deutschland, belehrt durch Jahrhunderte lange harte Erfahrungen, zur Erhaltung seines Ge bietes und seiner Unabhängigkeit genügend stark sein müsse. Er endete mit besten Wünschen für die Arbeiten der Konferenz. Im weiteren Ver laufe der Eröffnungssitzung sandte die Konferenz ein Huldigungstelegramm an Kaiser Wilhelm und genehmigte eine Resolution, wonach von jeder Gruppe der Union eine Kommission zur Vorberatung von Fragen, die -er dritten inter nationalen Friedenskonferenz im Haag unter breitet werden sollen, zu wählen ist. Abends waren die Konferenzteilnehcker die Gäste des Prinzen Schönaich-Carolath bei einer von ihm Im Abge ordnetenhause veranstalteten Festlichkeit. Immer noch widersprechen sich die Meldungen - über den Zeitpunkt für den Wiederzusammen tritt des Reichstages. Neuerdings wird als dieser Termin der 3. November, ein Dienstag, bezeichnet. Da der Reichstag gewöhnlich seine Verhandlungen an diesem Wochentage aufzunehmen pflegt, so klingt obige Meldung allerdings nicht unwahr scheinlich. Am Freitag fand in Berlin die angekündigte außerordentliche Sitzung des BundeSratS, an welcher auch die leitenden Minister und die Fi nanzminister der Einzelstaaten teilnahmen, in Sachen der schwebenden ReichSfinaiizreform unter Vorsitz deS Reichskanzlers statt. «inen neuen KonfliktSfall zwischen Deutsch, land und Frankreich läßt sich die „Rhein.-WeM. Ztg." unter dem 11. September au» Lang« mel- Sonntag, 20. September Bestellungen werde« bei all« Postaustalren di» deutschen Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend bei unser« ZettuugSbot«, sowie in der «eschüftSstelle diese« Blatte» angruvmmex. Schluß der letzter« Abend» 8 Uhr. Jahrgang. Itet dchu «wer«). » dtzs«. »Wh nahmen betreffs der Gesellen- und Meisterprü fungen sind für ältere Handwerker zulässig, wollen sie heute noch den Meistertitel erwerben, so kann ihnen die Gesellenprüfung erlassen werden, wenn sie eine solche früher nicht bestanden hatten. Es wird in Zukunft streng darauf gesehen werden, daß der Meistertitel nur von Handwerkern ge führt wird, die die Meisterprüfung bestanden und dqS 24. Lebensjahr zurückgelegt haben. Für die UebergangSzeit gilt die Bestimmung, daß Per» sonen^ die vor h«n 1. Oktober 1908 daS Recht der ÄehrlingShaltung besaßen, den Bestimmungen der Novellen-« nicht entsprechen, also nicht Meister find, und nach Lern 1. Oktober 1884 geboren sind, ihre Lehrlinge auslernen lasten dürfen. Nach dieser Zett haben sie sich den Bestimmungen des Gesetzt zu unterwerfen, wenn sie ferner Lehrlinge anlernen wollen. Während der ersten fünf Jahre nach dem Inkrafttreten, also bis zum 1. Oktober 1913, darf die Zulassung zur Meisterprüfung vom Bestehen -« Gesellenprüfung nicht abhängig ge macht werden. UM Irrt»« zu vermeiden, wird hiermit bekannt gemacht, haß in nächster Zeit zwecks Einführung eines neuen Alarm- fitznatt -ie hiesige Freiwillige-, sowie Pflicht-Feuerwehr alarmiert werden wird. ? Burkau, am 18. September 1908. Inserate, welche in diesem Blatte dir weitest« Verbreitung pmden, werd« bi« vor«. 10 Uhr angenommen, größere und komplizierte Anzeigen tag» vorher, und kostet die virrgespaltrne KorpuSzeÜt 12 «l, die Reklamezeile 25 Brringster Jnsrraimbetrag 40 «l. Für Rückerstattung ringesandter Manuskripte usw. keine «rwühr. zeichnete; Landwirtschafttiche Lehranstalt z« Bautzen da» nächste SSt»«»» - beginnt Dienstag, da« BO Oktober Lv«8. — Anmeldungen neuer Schüler nimmt der unter- ektor entgegen, welch« auch gern bereit ist, weitere Auskunft zu «teilen. kroL l)r. «rill'«. Der Befähigungsnachweis im Handwerk. HM das Handwerk, welches in den letzten htzzehfiten unter her Gewerbefreiheit sowohl len» oer TstkwrMfieb» als «,ch Ge- »st« und PfstsWr viel gelittßv , Konkurrenzkampf zu stär kest, istsettWhren viel gestritten und nach geeig neten Mitteln Üesstcht worden In diesen Reform- beftrebungen durfte die Tewerbefreiheit nicht preisgegeben werden, denn sie gehört im harten Kqmpf um daS Dasein zu den Menschenrechten, ustd viele Handwerker würden eS selbst als ein Ustrecht empfinden, wenn sie unter dem Zwange d« Röt oder bei günstigen Gelegenheiten nicht ein anderes Gewerbe ergreifen dürsten. Die Re- färm im Handwerk darf also nicht fesselnd und Rückschrittlich wirkest, sondern sie muß konsoli dieren, vorhandenes Gute schützen und zu solid« Entwickelung bringest und den Weizen von der Spreu scheiden helfest. Die Erreichung solch« Ziele kann man von dem maßvoll gehaltenen Be fähigungsnachweis «warten, d« gesetzlich vom 1. Oktober dieses Jahres ab von Handwerksmeistern gefordert wird, die Lehrlinge halten wollen. Nach der Novelle der Reichsgewerbeordnung, die der Reichstag im Mai d. I. beschlossen hat, wird vom 1. Oktober an die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in Handwerksbetrieben nur noch sol chen Personen zugestan-en, die vör dem 1. Oktober 1884 geboren find und die Reifeprüfung bestanden haben. Haben solche Personen die Meisterprüfung sticht für dasjenige Gewerbe od« denjenigen «ig des Gewerbes bestanden, in welchem die leitung der Lehrlinge erfolgen soll, so haben sie die Befugnis, Lehrlinge zu halten, nur dann, wenn sie in diesem Gewerbe entweder die Lehrzeit zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden haben, oder fünf Jähre persönlich daS Handwerk selbständig auSgeübt haben, oder während eist« gleichlangen Zeit als Werkmeister od« in ähn licher Stellung tätig gewesen find. Die höhere Verwaltungsbehörde kann ausnahmsweise solchen Personen, welche diesen Anforderungen nicht ent sprechen, die Befugnis zur Anleitung von Lehr lingen widerruflich verleihen. Die Novelle be stimmt weiter, daß jeder Lehrling nach Ablauf der Lehrest die Gesellenprüfung ablegt. Zur Meister prüfung werden nur solche Personen zugelassen, die eine Gesellenprüfung bestanden haben. SS ist nicht nöfig, daß der Geselle seine Gesellenprü fung in dem Handwerk ablegt, in der er seine Meisterprüfung ablegen will. Wer z. B. in sein« Gesellenzett „msattett, braucht für die bevor stehend« Meisterprüfung nicht erst noch eineGrsellen- prüfung im Neuen Handwerk abzulegen. AuS- hosttt rwkchUeblich der Mittwoch« und Sonnabend« eichet» Pchchen-Belletristlscheu Beilage* bei Abholung viertel» ich 1 5V «k, bet Zustellung in« Hau« 1 70 p, »lltu Postanstaltrn 1u« ü- exklusive vestrllgeld. Einzelne Rmnneenl kost« 10 «l. Ruupner, dff Zetttmg«prtt«Uste 6S87. Tageblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend AWtSdlatt der Kgl. «mtshauptmannschast, der Kgl. Schulinspektion und des Kgl. Haupizollamies zst Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda.