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SS Sonnabend, den 20. August. 1904 Aer sächsische LrzHler, Bezirksauzeiger Mr Bischofswerda, Stolpe« vud Umgegend. Amtsblatt der Sgl. Amtshau-tMlMlchast, der Sgl. SchulWeMm u. des Sgl. Hasptzollamlcs zn Bmchea, sowie des Sgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu vischasswerda. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, MtoXtagD, Lomeer»:««» und Eonnerben»», und lostest rinschlietzlich der EonnabrndS erscheinenden „b^le- twekttfch«» Bella««* viertrljShrlich Mart l.sv Pf. Nummer der ZritungSpreiSliste SLk>7. Ser«sp»echft»tte «r »X Bestellungen werden bei all« Popanstaltrn de» deutsche« Reiches, sür BischosSwerda und Umgegend bei uns«« ZritungSboten, sowie in der Exped. d. Bl. angenommen. «chto«bsli«s»i«ft«r Jahr««««. J»ferat«, welche in diesem Blatte dir wettest» Verbreitung finden, «erden bi« Montag, Mittwoch und Freitag früh ü Uhr angenommen und kostet die virrgespaltru, Soq>u»zrü« 10 Pfg., unter „Eingesandt* 20 Ps. Geringster Jnsrratrnbetrag so Pf. — Emzelne Nummer 10 Pf. AI»« O Es finden statt: 1. die Regimcuts-Ucbungen der Fcldartillerie-Regimenter 12 und 48 und die Brigade-Uebungcn der Feldartillerie-Brigade 23 in -er Zeit vom 30. August bis mit 0. September in dem Gelände Quoos—Radibor—Bornitz—Bautzen—Niedergurig-Kum- schütz — Stcindörfcl — Rachlau — Döhlen — Bcderwitz — Weißnanslitz — Zockau — Göda — Bloaschütz — Salzenforst — Zscharnitz — Luga—Quoos; 2. die Brigade-Hebungen der 64. Infanterie-Brigade um 8. September vom Kamenzer Bezirke her in dem Gelände bei Burkau, Pohla, Uhyst a. T. und Taschendorf; 3. die Brigade-Manöver der 45. und 46. Infanterie-Brigade itt -er Zeit Vom 12. bis mit 14. September in dem Gelände zwischen Holscha—Kauppa—Kleinsaubernitz—Vorwerk—Gröditz—Malschwitz—Bautzen—Kumschütz—Meschwitz—Döhlen—Wurbis— Sohland a. d. Spree—Oberneukirch—Naundorf—Neubloaschütz—Bautzen—Holscha; 4. die Divisions-Manöver in -er Zeit vom 16. bis mit 20. September in dem Gelände zwischen Kirschau—Rothnauslitz— Großhähnchen—Zescha—Luppa—Kauppa — Leichnam—Lömischau—Kleinsaubernitz—Baruth—Kumschütz—Bautzen—Ebendörfel— Kirschau. Für die in den vorbezeichneten Geländen liegenden Fluren wird folgendes angeordnet: 1. Vorzugsweise zu schonende Ländereien (Zuckerrüben, Raps u. s. w.) und junge Holzanpflanzungen sind durch Ausstecken weit sichtbarer Strohwische, Tafeln und anderer Warnungszeichen kenntlich zu machen. Eine derartige Bezeichnung bei Stoppeln, Kleestoppeln, Kartoffeln und Rüben hat dagegen zu unterbleiben. Ebenso sind Gärten, Parkanlagen und die Versuchsfelder land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten und Versuchsstationen, deren Kulturzustand nicht schon von Weitem für Jedermann deutlich wahrnehmbar ist, gehörig zu bezeichnen. Flurschäden an derartigen, nicht durch Strohwische u. s. w. kenntlich gemachten Grundstücken werden nicht vergütet. 2. Alle Gerätschaften, welche Unfälle verursachen könnten, wie Pflüge, Eggen, Walzen und dergl., sind während der Uebungen von den Feldern zu entfernen. Strinbrüche, Sand-, Lehm- und Kiesgruben, tiefliegende Teiche, alte Bergwerkshalden, Torfstiche, Sümpfe oder sonstige morastige Stellen, über haupt alle Oertlichkeiten, deren gefährlicher Zustand sticht sofort von Weitem erkennbar ist, sind einzufriedigen oder durch schwarze Flaggen kenntlich zu machen. 3. Die Nichtbefolgung der vorstehenden Anordnungen wird an den Säumigen mit Geldstrafe bis zu 50 Mark geahndet werden. Auch wolle sich Jedermann vergegenwärtigen, welche schwere Verantwortung er auf sich ladet, falls infolge seiner Säumigkeit ein Unglücksfall eintreten sollte, und daß ihm in diesem Falle nicht nur unter Umständen schwere Bestrafung auf Grund des Reichsstrafgesetzbuchs, sondern auch Heranziehung zum Schadenersätze bevorsteht. Gleichzeitig werden die Zuschauer beim Manöver auf folgendes aufmerksam gemacht: Unbefugtes Gehen, Fahren und Reiten auf Gärten, noch nicht abgeernteten Feldern, Wiesen und Schonungen wird nach § 368,9 des Reichs- strasgeietzbuchs bestraft. Flurschäden, die durch Zuschauer verursacht worden sind, werden vom Militärfiskus nicht entschädigt. Beschädigungen der militärischen Telegraphenlinien werden nach 88 317, 318 des Reichsstrafgesetzbuchs geahndet. Den Anweisungen der Königlichen Gendarmc, der örtlichen Polizeiorgane, sowie der zur Ausübung des Polizeidienstes befehligten Feldgendarmerie (kenntlich durch einen Ringkragen von weißem Metall), welcher alle Befugnisse der Civilgendarmerie zustehen, ist unweigerlich Folge zu leisten. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher erhalten schließlich hiermit Aufforderung, genau darüber zu wachen, daß den in vorstehender Bekanntmachung unter Ziffer 1 und 2 getroffenen Anordnungen nachgegangen wird. Bautzen, am 15. August 1904. Königliche Amtshauptmannschaft. von Kirchbach. Schrck. Bekanntmachung. Kiel, August 1904. Wilhelmshaven, August 1904. Im Herbst 1904 wird eine größere Anzahl tropendienstsähiger Dreijährig-Freiwilliger für -ie Besatzung von Kiautschou zur Einstellung gelangen. Ausreise: Frühjahr 1905. — Heimreise: Frühjahr 1907. Bauhandwerker (Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Tischler, Glaser, Töpfer, Maler, Klempner usw.) und andere Hand werker (Schuhmacher, Schneider u. s. w.) werden bei der Einstellung bevorzugt. Die dienstpflichtigen Mannschaften erhalten in Kiautschoü neben der Löhnung und Verpflegung eine Teuerungszulage von 0,50 Mark täglich, die Kapitulanten eine Ortszulage von 1,50 Mark täglich. Militär-ienstpflichtigc Bewerber von kräftigem und mindestens 1,65 ui großem Körperbau für das III. Seebataillon, bez. 1,67 in für die Matrosen-Artillerie-Abteilung Kiautschou, welche vor dem 1. Oktober 1885 geboren sind, haben ihr Einstellungsgesuch mit einem auf dreijährigen Dienst lautenden Meldeschein entweder: dem Kaiserlichen Kommando der Stammkompagnicn des III. Seebataillons in Wilhelmshaven: zum Diensteintritt für das III. Seebataillon und die Marine-Feld-Batteric, oder dem Kaiserlichen Kommando der III. Matrosen-Artillerie-Abteilung in Leher zum Diensteintritt für die Matrosen - Artillerie- Abteilung Kiautschou (Küsten-Artillerie) möglichst sofort, spätestens zum 20. September 1904 einzuseuden. Kaiserliche Inspektion der Marine-Infanterie. Kaiserliche Inspektion der Marine-Artillerie. An Stelle des verstorbenen Herrn Stadtrats Kommerzienrats «r»»»»»»»» ist Herr Schmiedemeister Friedrich August Bernhard hier als Ratsmitglied gewählt und von dem Unterzeichneten am heutigen Tage in Pflicht genommen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Bischofswerda, am 19. August 1904. Der Stadtrat. I. V: R Uttch. Das »«»»««« kauft einen größeren Posten Speisekartoffeln, Heu und Roggenstroh (Flegeldrusch- und Maschinenlangstroh, letzteres in Schütten und langgepreßtcn Ballen). Lieferung sofort. Angebote mit Preisforderung umgehend an ^»»vl»«t»«»t »»«1»«» erbeten. Das nächste Winter-Semester beginnt WI»»«t»,, «Io« 18. »Klodor Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unter« zeichnete entgegen, welcher auch bereit ist, weitere Auskunft zu erteilen. Pros. »r »rar«, Direktor.