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W Dienstag, den 26. Februar. 1-ai - Aer sächWe Frzähker, Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« «ad Umgegend. chltrßlich der Somrabend» rrschetnrnden „Heile- vierteljährlich 1 M-rt »o Pf. Rümmer der ZettwrgSprridliste «670. Amtsblatt da Sgl. AMSHmiMmmschaft, da Szl. Scholinspectioll «. dksS-l. Hml-tzollmüeS z« vlwtzi», svwie des Sgl. Amtsgerichts und des StÄttÄ-es M Bischafsmadil. Fernfpaachftatt« «r. ». Befielltmgrn werden bei allen Paftanstalte» des dentichr» Reiche«, sür Lischosswerdu und Umgegend bei mrsrrrn Zettungtboten, sowie in der Lxped, d. Bl. «mgenommrn. Ja-rgan«. welch« in diesem Blatte die wrtteste »«breit«, Men, »erd« b» Montag, Mittwoch mid «rett», früh S Uhr angenommm und lostet die vieraespaltene TottiuSzellr 10 Pf., unter „Eingesandt" 20 Ps. verdmper Inserat end «trag 2d Ps. — Einzelne Nummer 10 Ps. Verordnung, die Beiträge der Besitzer von Pferden vnd Rindern zur Deckung der im Jahre 1000 aus der Staatskasse bestrittenen Berlüge an Seuchen- re. Entschädigungen betr.. Nach der am 1. Dezember 1900 vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Pferde und Rinder ist zur Erstattung derjenigen im Jahre 1900 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, welche an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere, oder nach den Gesetzen vom 17. März 1886, vom 29. Februar 1896 und vom 12. Mai 1900 für in Folge von Milzbrand oder Rauschbrand gefallene oder getodtete Pferde und Rinder, ingleichen für an Gehirn-Rückenmarksentzündung bez. an Gehirnentzündung umgestandene oder getödtete Pferde, sowie für an Maul- und Klauen seuche gefallenes Rindvieh zu gewähren gewesen und an Berwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten «) Pferde ein Jahresbeitrag von siebenundneunzig (97) Pfennigen, d) Rinder im Alter von über 6 Wochen ein Jahresbeitrag von vierzehn (14) Pfennigen und o) Kälber im Alter von weniger als 6 Wochen ein Jahresbeitrag von dreizehn (13) Pfennigen zu erheben. Indem Solches gemäß § 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — G.« u. B.-Bl. von 1881, S. 13 flgde. —, der Verordnung vom 17. März 1886, des Gesetzes vom 29. Februar 1896 und der Verordnung vom 14. Mai 1900 — G.» u. B.-Bl. von 1886, S. 64, von 1896, S. 31 und von 1900, S- 254 — bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürger meister, Gemeindevorstände) angewiesen, auf Grund der von den Kreis- bez. Amtshauptmannschaften an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben aus geschriebenen Jahresbeiträge von den ^betreffenden Pferde- und Rindvieh-Besitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den 1. April 1901 unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreis- bez. Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 13. Februar 1901. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Enders. Bekanntmachung. Vom Beginn des Mobilmachungs-Jahres 1901/02 — d. h. vom 1. April 1901 — ab wird die Einberufung der Mannschaften des Beur laubtenstandes — Reserve, Landwehr I und II, Ersatzreserve, Dispositionsurlauber — nicht wie bisher erst «ach Ausspruch einer etwaigen Mobilmachung erfolgen. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes erhalten vielmehr bereits im Frieden eine Mittheilung — Kriegsbeorderung oder Paßnotiz — über ihre Verwendung im Fall einer Mobilmachung in der Zeit vom 1. April 1901 bis 31. März 1902. 1. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes erhalten die Kriegsbeorderung oder Paßnotiz in der Zeit vom 1.—15. März 1901 und zwar in Bautzen durch das Hauptmeldeamt Bautze«, in den übrigen Städten, Dörfern rc. durch die betreffenden Ortsbehörden (Stadtrath, Gemeindevorstand) zugestellt. 2. Etwaige noch nicht zur dienstlichen Kenntniß gebrachte WohnungSverSuderunge« sind dem Hauptmeldeamt Bantzen sofort zu melden. 3. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben in der Zeit vom 1. bis 15. März 1901 — falls sie nicht selbst zu Hause sein können — eine andere Person des Hausstandes oder den Hauswirth mit Empfangnahme der Kriegsbeordernng oder der Paßnotiz zu beauftragen. Eine Quittung des Empfängers ist nicht erforderlich. 4. Jeder Mann, der bis zum 15. März 1901 keine Kriegsbeorderung oder Paßnotiz erhalten hat, hat dies dem Hauptmeldeamt Bautzen ««gehend schriftlich oder mündlich zu melden. Am 20. bezw. 25. Februar 1901. Königliches Hauptmeldeamt Bautzen. W. Freitag, den 8. März, von Bormittags »Vi Uhr ab, So» Bautzen, am 23. Februar 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: Granbe, Regierungsrath. Hpr. In Sachen, betr. die Zwangsversteigerung des auf den Namen Friedrich Heinrich Franke in Pohla eingetragenen Grundstücks Blatt 10 des Grundbuchs für Pohla, wird der auf den 11. März 1901, Vormittags 10 Uhr anberaumte Versteigerungstermin wieder aufgehoben. Bischofswerda, am 19. Februar 1901. Königliches Amtsgericht. L» 13/00 no. 9. Hecker. Im hiesigen Handelsregister steht aus Blatt 91 die Firma A. B. Richter in Stacha, Inhaber: August Benjamin Richter in Stacha, eingetragen. Sie ist infolge Todes des Inhabers aber tatsächlich erloschen. Da das Erlöschen dieser Firma von AmtSwegen im Handelsregister eingetragen werden soll, so werden alle Rechtsnachfolger August Benjamin Richter's aufgefordert, einen etwaigen Widerspruch hiergegen bis zum 1. JnN ISdl hier anzubringen. Bischofswerda, am 21. Februar 1901. K ö n i g l i ch e S A m t s g e r i ch t. Reg. II. S1./01. vr. Krug, Ass Cotta. Industrie- und Gewerbeschule zu Bautzen. Wöchentlich 42 bis 48 Unterrichtsstunden für Deutsch, Arithmetik Geometrie, Physik und Chemie, Buchführung, Geschäfts- und Gesetzeskunde, Technologie, Kunstgeschichte, Stenographie, Modellieren, kunstgewerbliches Freihandzeichnen, ProjektionSlehre, — Fachzeichutn für Maschinen-, Bau- und Kunstschlosser, Maurer und Zimmerleute, Klempner, Schmiede. Tischler. Schntzeld pro Semester 50 Mk. Beginn Pes SockmerfrmesterS «« IS. April. (fiir Lehrlwne): Der Besuch entbindet von dem der allgemeinen Fortbildungsschule. Schulaeld vierteljährlich 2 'ML Kosten für Schulbedürfnisse gering. Unterricht im Fachzeichnen von Männern au» der Praxi». den 20. Februar 1S0L. «wU», Direktor.