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iso» Donnerstag, dm 30, August Jnseratmbrtrag 2d Pf. weder auf ihren Kongresse», noch in den Parla menten, den» noch niemals hat die Sozialdemo kratie einen Beschluß gefaßt, der einer praktische» Bedeutung für die Stärkung de» Mittelstände» gleichkäme. Selbst für praktische Forderungen der Arbeiter, zu« Beispiel für Schaffung von Untrrstützunasfond» bei den Streik», wissen die Sozialistrn-Songresse keinen Rtith. Da» bewie» wich« der letzt« B«g«rbeitttkougnß in Pari» u°d der letzte Textilarbeiterkongreß in Berlin, der kaum vier Wochen alt ist, und auf dew auch nach Rationalitäten abgrstimmt wich, und zwar auch üb« dir Hauptfrage Ach Paristr Sozialist«. Sozialdemokratie und der Mittelstand. Gegenüber den uumäglichen Forderungen d« bekannten sozialistischen Hetzer und Phrasenhelden bat der Sozialdemokrat vr. Bernstein bekanntlich ben Versuch gemacht, für die Sozialdemokratie ttva»'erreichbarere Ziele aufzustrllrn. Zu diesen Zielen gehör« die Forderungen und Lnerstn» Kwgen, daß d« Klein« und Mittelbetrieb nicht Atrrgetzt, sondern sich vermehrt, dst Mittel- Sicherheit der Existenz de» Arbeit«» fortwährend gewachsen ist, der Arbeiter Aaren kann und die bürgerliche Sozialpolitik von den Arbeit«» al» sehr segensreich empfunden wird.^ Um diese Kundgebung de» vr. Bernstein anzuerkeanen, müßte oaÄrlich die Sozialdemokratie ihr bis herige» schroffe» Oppositionsprogramm etwas ändern. Die» thna sie natürlich nicht, sondern fie reden nur von der zunehmenden Ausbeutung de« Kapitalismus und d« Verschlimmerung der Lage de» Mittelstände» «uv der Arbeit«. Irgend eine Hülst für den Mittelstand kann dir Sozial« demvstatst aber uni« kein« Umständen bring«, Vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen find -aS 8. vis mit IS. Stück vom Jahre 1SOV erschienen. Dieselben enthalten: Nr. 48. Verordnung zu weiterer Ausführung des Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befugniß zur Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz, und Verwaltungsbehörden betreffend; vom 14. Mai 1900. Nr. 49. Bekanntmachung, die Genossenschaft für Berichtigung des MandauflusseS in den Fluren Pethau, Zittau und Olbersdorf betreffend; vom 19. Mai 1900. Nr. 50. Bekanntmachung, eine weitere Aenverung der Beilage zu dem zwischen dem Königreich Sachsen und dem Fürstenthum Reuß ä. L. behufs der Regulirung der gemischten Parochial« und Schulverhältnisse unter dem 10. Mai 1860 abgeschlossenen Rezesse betreffend; vom 30. Mai 1900. Nr. 51. Bekanntmachung, die veränderte Bezeichnung der Hauptsteuerämter und Benennung ihrer Vorstände betreffend; vom 31. Mai 1900. Nr. 52. Gesetz, die Ausnahme einer drei prozentigen Rentenanleihe betreffend; vom 5. Juni 1900. Nr. 53. Bekanntmachung, Ergänzung und Abänderung der Hofrangordnung vom 21. August 1862 betreffend; vom 11. Juni 1900. Nr. 54. Bekanntmachung, die Errichtung der Hauptzollämter Dresden II, Leipzig II und Pirna betreffend; vom 21. Juni 1900. Nr. 55. Gesetz zur Ausführung einiger mit dem Bürgerlichen Gesetzbuche zusammenhängender Reichsgesetze; vom 15. Juni 1900. Nr. 56. Verordnung zur Ausführung der Gesetze über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Hinterlegungs wesens; vom 16. Juni 1900. Nr. 57. Gesetz, die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen betreffend; vom 18. Juni 1900. Nr. 58. Verordnung zur Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen; vom 19. Juni 1900. Nr. 59. Gesetz zur Ausführung der Civilprozrßordnung und der Konkursordnung; vom 20. Juni 1900. Nr. 60. Gesetz über die TerichtSkosten; vom 21. Juni 1900. Nr. 61. Kostenordnung für Rechtsanwälte und Notare; vom 22. Juni 1900. Nr. 62. Allgemeines Baugesrtz für das Königreich Sachsen; vom 1. Juli 1900. Nr. 63. Verordnung, die Ausführung des Allgemeinen Baugesetze» für das Königreich Sachsen betreffend; vom 1. Juli 1900. Nr. 64. Verordnung zur weiteren Ausführung des Gesetze» vom 20. Mai 1867, das Befugniß zu Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz, und Verwaltungsbehörden betreffend; vom 20. Juni 1900. Nr. 65. Verordnung, die Reichskassenscheine von 1882 zu 50 Mk. betreffend; vom 23. Juni 1900. Nr. 66. Bekanntmachung, die Ausführung des RrichSstrmpelgrsetzeS vom 14. Juni 1900 betreffend; vom 30. Juni 1900. Nr. 67. Gesetz, die Ergänzung und Aenderung des Königlichen HauSgesetzeS vom 30. Dezember 1837 und des Nachtrag» vom 20. August 1879 betreffend; vom 6. Juli 1900. Nr. 68. Gesetz über Familienanwartschaften; vom 7. Juli 1900. Nr. 69. Gesetz, die Abänderung einer Bestimmung des OrganisätionSgesrtze» vom 21. April 1873 betreffend; vom 9. Juli 1900. Nr. 70. Verordnung, die Errichtung einer fünften Kreishauptmannschaft und die Ausführung des Gesetze» vom 9. Juli 1900 betreffend; vom 10. Juli 1900 Nr. 71. Verordnung, die Nickelzwanzigpsrnnigstücke betreffend; vom 11. Juli 1900. Nr. 72. Gesetz über die BerwaltungSrechtSpflrge; vom 19. Juli 1900. Nr. 73. Gesetz, einige weitere Abänderungen de» Einkommensteuergesetze» vom 2. Juli 1878 betreffend; vom 20. Juli 1900. Nr. 74. Gesetz, die Zuständigkeit de» Oberverwaltungsgerichts bei Streitigkeiten über die Besteuerung der Wanderlager betreffend; vom 21. Juli 1900. Nr. 75. Verordnung, die SuS« sührung des Allgemeinen Berggesetze» in der Fassung der Gesetze vom 18. März 1887 und vom 20. Juni 1898, sowie die Ausführung dies« beiden Gesetze betreffend; vom 24. Juli 1900. Nr. 76. Bnordnung, die Außerkurssetzung der Reichs-Goldmünzen zu fünf Mark betreffend; vom 25. Juli 1900. Nr. 77. Verordnung zur weiteren Ausführung de» Gesetze« vom 20. Mai 1867, das Befugniß zu Aufnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz« und bei Verwaltungsbehörden betreffend; vom 21. Juli 1900. Nr. 78. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zum Baue einer Eisenbahnbrücke in der Linie HainSbrrg.AipSdorf betreffend; vom 31. Juli 1900. Vorstehende» Gesetz« und Verordnungsblatt liegt in unserer RäthSexpedition zu Jedermann» Einsicht au». Bischofswerda, am 27. August 1900. Der Stadtrath. »w Lange. Verkehr von Automobil-Fahrzeugen. Das Königliche Ministerium des Innern hat, wie hiermit für den Bezirk der unterzeichneten Amtshauptmannschaft bekannt gemacht wird, beschlossen, aus Anlaß einer gelegentlich der Deutschen Bauausstellung zu Dresden geplanten Zusammenkunft von „Automobilisten" den Eintritt und Verkehr fremder Automobil«Fahrzeuge in Sachsen ohne nochmalige behördliche Prüfung bi» Ende Oktober diese» Jahre» unter der Bedingung zu gestatten, daß jeder Führer eines solchen Wagen» mit einem behördlichen Zeugnisse versehen ist, auS dem hervorgeht, daß da» Fahrzeug in einem deutschen oder an Deutschland angrenzenden Staate, einschließlich de» Königreichs Italien, behördlich geprüft und darnach sein Gebrauch im betreffenden Staat gestattet, auch der Führer des Fahrzeuges hierzu qualifiziert ist. Außerdem sind bezüglich drS Verkehrs mit diesen Wagen folgende Vorschriften, soweit solche nicht bereit» innerhalb der einzelnen LandeS- und Ortspolizeibezirke gelten sollten, zu beachten: 1) Personen unter 18 Jahren sind als Wagenführer nicht zuzulassen. 2) Der Gebrauch von Signalhörnern wird unter der Voraussetzung gestattet, daß ihre Tonart von dem Tone der bei den StaatSrlsen- bahnen üblichen Hörner sich derart unterscheidet, daß keine Verwechselungen stattfinden können. 3) Die Geschwindigkeit des Fahrens darf diejenige eines in mäßigem Trabe gehenden Pferdes nicht übersteigen. Im Schrittmaße ist zu fahren bei der Ausfahrt auS einem an der Straße gelegenen Grundstücke und bei der Einfahrt in ein solches, ferner an unübersichtlichen Straßenkreuzungen und auf eben solchen Strabenstrecken, sowie bei ungewöhnlich starkem Verkehre und wo und wann eS sonst von den Organen der Straßenpolizei verlangt wird. 4) Von Eintritt der Dunkelheit an müssen die Fahrzeuge wenigstens mit vlmvr hrllbrennenden Laterne beleuchtet sein. 5) Die Fahrzeuge dürfen auf Straßen nicht ohne Aufsicht stehen gelassen werden. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Geldstrafe bi» zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Bautzen, am 23. August 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. I. B.: Arhr. vor» Oer, Regierung-rath. F. Der sächW ZrMtcr, Bezirksanzeiger für Bischofswerda , Stolpen md Umgegend. Amtsblatt da Sgl. Amtshau-tmmmschaft, da Sgl. SchMWectiou r. »es Sgl.H<aptzolla«1es M vm-ir, sowie des Sgl. Amtsgerichts Md des Stadtnahes zo Bischofswerda. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, »tmwta»», L«m-r«a»» und «mmavenv«, und kostet einschließlich der Gormabrnd» erscheinend« ^»«lw- triftisch« «eil»»«" vierteljährlich 1 Mark dv Ps. Nummer der ZritungspreiSliste 8670. S«r»fprechft*IIr Nr. B». Bestellung« «erd« bet all« Postanstalt« de» deutsch« Reiche», sür Bischofswerda und Umg««d bet unser« ZeitungSbot«, sowie in der Exprd. d. Bl. angenommen. vrer»«»f»»f»t»fter Jahr»»»».