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IS»» Donnerstag, dm 29. März Mld MMMMMtLwstO. "»d Lestrlluaam verdm bet allen Nofttmüolte M ewschlirstlich der Sonnabend» erscheinenden ^Mlo. «eiche«, für Bischoftwerd« und Umgeaer trWsch«,B-il«^ vtertrljllhrltch 1 Mark SO Pf. Zeitungitbotm, sowie in der Exped. d. »l. Lhm. Lhm. Aer»fP»echWeII« Nr. ». wrrdm bet allen Postanstaltm de« deutsch« ' j«d bei unser« . anGknonuurn. VleraubfSusskgfter Artz»,»«. Am Z. ^prll tritt «II« »««« k^«mvrIch»«I»ai7M»mi»g KNr MI« S1»Mt LI»«I»»I-He«eM» I» was wir zugleich unter dem Hinweis bekannt machen, daß alle diensttauglichen männlichen Erwachsene, welche in Bischofswerda ihren wesentlichen Wohnsitz haben, das 24. Lebensjahr erfüllt und das 38. Lebensjahr nicht überschritten haben, zum Dienste der Feuerwehr, jedoch mit Ausnahme der im § 3 der Feuerlöschordnung unter 1 und 2 näher angeführten Personen, verpflichtet sind. . Solche, welche nach 8 4 der erwähnten Feuerlöschordnung einen Befreiungsgrund geltend machen wollen, haben ihre diesbezüglichen Gesuche unter Beifügung eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses beziehentlich sonstiger Unterlagen bis 31. März d. I. bei dem unterzeichneten Stadtrath einzureichen. ... - Stellvertretung im Dienste der Pflichtfeuerwehr ist ausgeschlossen. Wer von dieser Dienstleistung befreit sein will, hat ein Abstandsgeld zu entrichten. Dasselbe beträgt pro Dienstjahr 6 Mark. Die Befreiung gilt stets auf das Dienstjahr, auf welches daS Abstandsgeld entrichtet worden ist, daS neue Dienstjahr beginnt mit dem 1. April dieses JahreS. Derjenige, welcher von der ihm zustehenden Bergünstigung Gebrauch machen will, hat die Anmeldung der Befreiung durch Abstandsgeld bis zum 8. April dem Brandmeister schriftlich anzuzeigrn, daS Abstandsgeld selbst aber längstens bis 1. Mai des betreffenden Dienstjahres bei der Kämmereikaffe im Voraus baar zu entrichten. Unterlassene rechtzeitige Anmeldung und versäumte Abrntrichtuug des Abstandsgeldes zieht den Verlust der Befreiung für daS betreffende Dienstjahr nach sich. Weiter haben sich die seuerwehrpfiichtigen Personen, denen OrdrrS bis zum 8. April diese» JahreS nicht zugegangen sind oder nicht haben zugestellt werden können, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 10 Mark bis längstens den 14. April dieses Jahre- in der RathScanzlei zur Feuer wehrstammrolle anzumeldrn. Bischofswerda, den 22. März 1900. Der Stadtrath. Vr Lauge. Sonnabend, dm S1. Mürz 1800, Rachm. 4 Uhr, sollen in Demitz (Versammlungsort: Gastwirthschaft von Filinger daselbst) L VI«»«I»u»i»Ir, I mmM I H»«I» gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 28. März 1900. Der Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht daselbst. Wachtmeister Gaupe. Bekämpfung -er Blutlaus. Wir unterlassen nicht, die Besitzer von Obstbäumen im hiesigen Stadtbezirke auf das besonders in den letzten Jahren häufige und schädliche Auftreten der »Imtlmm, ausmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, daß die Bekämpfung der Blutlaus am wirksamsten in den Monaten März bis Mai geschieht, weil in dieser Zeit eine etwaige Ansteckung im Keime erstickt und der blattlose Zustand der Bäume das Erkennen der befallenen Stellen erleichtert. Ergangener Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zufolge fordern wir die Besitzer von Obstbäumen in ihrem eigenen wie im allgemeinen Interesse hiermit auf, unverzüglich ihre Bäume auf das Vorhandensein der Blutlaus zu untersuchen und nöthigenfallS die zur Bekämpfung des Schädlings erforderlichen BertilgungSarbeiten vorzunehmen. Eine Beschreibung der Blutlaus und ihrer wirksamsten Bekämpfungsarten liegt in der hiesigen RathScanzlei zur Einsichtnahme aus. Säumige werden mit Geldstrafe bis zu ISO Mark oder Haft bis zu 14,Tagen bestraft werden, auch wird nach Befinden die Vornahme der BertilgungSarbeiten auf ihre Kosten durch den unterzeichneten Stadtrath erfolgen. Bischofswerda, den 26. März 1900. 'Der Stadtrath. »r. Lauge. gmimmw, welch« l» dies«, vlatt« dl« »rtteste PerbnMm, A«, «oewmbw Montag, «lttwock und Kreit«, früh , Uhr amiawumun und kostet die drrlgespaltrn« Der sächsische Lrzähler, vezirksauzH-er för Bischofswerda, Stolpe« ««- llmgegend. Amtsblatt da Kgl. AMShai-wmmschast, da «gl. SchulWntiim ».des Kgl. Hml-tstoiaamter zs vm-e» sswie des «gl. «mtsgaichlS imd des Stedttalhes zu vischossnada. Ortskrankenkasse zu Demitz-Thumitz. — - Sonntag, de« 1. April, RachmittagS S Uhr, im AohuIcher, Gafthsf z« Demitz-LHMNitz, wozu alle stlmmberechtigtrn Kaffenmitglieder, sowie deren Arbeitgeber hierdurch ringeladeu werden. WM» »«KI mm» Mar LSwUMaDnUa«, M llM». ' Ta-eil-Ordnung: 1) Ablegung der ISVSer JahreSrrchnung »ud Justificatioa derselben. 2) KaffengeschäftlichN». D e « i tz . T h u » i tz , den SV. März 1S00. Diese Zeitschrift erscheint^wvchentlich drei Mal, kostet Nummer l>« ZettungSpreiSliste S«70. Lhm Wir machen hierdurch bekannt, daß der im neuen Krankenhause ausgestellte Ib«»Imk««tI»i»»»pp»»»»t auch Privatpersonen zur Benutzung für DeSinficirung von Kleidern, Belten, Matratzen, Gardinen u. s. w. nachgelassen wird. Die Benutzung kann von jetzt an bis aus Weitere» unter folgenden Bedingungen erfolgen: 1) Die Anmeldung zu» DeSinficirung hat vorher beim HauSmann des Stadtkrankenhauses zu erfolgen; 2) die zu deSinficirenden Gegenstände sind an da» Stadtkrankenhaus abzuliesern und von da wieder obzuholen; 3) für den einmaligen Gebrauch des DeSinfectorS ist bei theilweiser Füllung eine Gebühr in Höhe von — M. 7V Pf. bis 1 M. SO Pf., bei ganzer Füllung dagegen eine solche in Höhe von 3 M. zu entrichten; 4) die Bezahlung der DeSinsrctionSgrbühr ist aus Grund einer bei der Einlieferung der zu deSinficirenden Gegenstände vom HauSmann deS Stadtkrankenhauses zu erthrilenden Anweisung in der Kämmereicasse — Rathhau» — zu bewirken. Gegen Vorzeigung der Quittung über Berichtigung derDeSinfectionSgebühr werden die deSinficirten Gegenstände wieder zurückgegeben. Bischofswerda, den 22. März 1900. Der Stadtrath. Ide Lauge. i.