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18SS rm Stadt und deren Umgebung zu recht zahlreicher Betheiligung an dieser oelche die behandelt, chickt von Her Ort-« Ministerium häuslichen lkrankenver» In der grberS im angelegte r Bartel- bildet und in Groß- und neun ien. Der -Ermäßi- und Gesell- i der Neu» iung nicht raldirrction abgegeben >g für die die unter Die An« au-nahmS« zu richten, Sie müssen lntritt der e Gewähr iS-Ermäßi- »etreffenden , möglichst besteht für die Berab- wenn sie ugSabgang »hrprei-er- jaftSreisen, nen theil« illmaschine den Obst» u. s. w. praktisch ehren, die lt. Wenn >en Roth- > Deutsch en Jahre, ck erreicht »stbäume" — freilich eil 1899. ft tretende inigl. sächs. h am 15. in der de rb Pfg. bei htet den m Leben: Ausflug rten nach -ant ein. esellschaft dr heiter sich auch Al- wir rten, be» «rn, die Mädchen n Junge tzig au- Vachufer Vater», imt eine ad unter if ihrem m nickte r hübsch r wollen veiß ich sen und e-weiter. verordnungsgemäß hat alljährlich am 1. Mai von allen denjenigen Gewerl I. in ihren Gewerbeanlagen mindesten- 10 Arbeiter beschäftigen, oder Diese Zeitschrift erschrint-wSchentlich drei Mal, Aieu-ta»«, und Eaunadend«, und -ostet einschließlich der Sonnabends erscheinende» tristtsch«, Beilage" vierteljährlich I Mart so Pf. Nummer der ZritungSpreiSliste 0SS8. Serufprechftell, Brstrllungm werden bei allen Postanstalten de» deutsch« Reiches, für Bischofswerda und Umgegend bei unsere» Zritung-boten. sowie in der Exprd. d. Bl. angenommen. Anmeldung Mr den nächsten Aufnahmetermin in die ToldatenknabemErziehungsanstatt Kleknstruppen z« Oster« 1VOO betreffend. 1) Die Soldatenknaben-ErziehungSanstalt zu Kleinstruppen nimmt Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armee im Anschlüsse an den 8jährigen Kursus der Volksschule bez. nach erfolgter Konfirmation auf. Die Söhne solcher Väter, welche der Armee nicht angehört haben, finden bei der Aufnahme nur ausnahmsweise Berücksichtigung. 2) Die Anmeldung für den nächsten Aufnahmetermin zu Ostern 1900 hat von jetzt ab nicht mehr beim Kriegsministerium, sondern bei den BezirkS-KommandoS zu erfolgen, und sind hierbei folgende Ausweise beizubriugen: a) die standesamtliche Geburtsurkunde deS Knaben; d) da- kirchliche Taufzeugniß oder eine Taufbefcheinigung; o) die Impf scheine, einschließlich über Wiederimpfung; ä) ein Schulzeugniß nach dem auf Seite 204/205 de- Königlich Sächsischen Gesetz» und Verordnungsblattes vom Jahre 1874 enthaltenen Muster; s) ein ort-behördlicher Nachweis über die näheren Familien» und BermögenSverhältnisse der Angehörigen (Bei Beamten von der Anstellungsbehörde auszustellen); k) bei bevormundeten Knaben dir schriftliche Einwilligung der ObervormundschastS-Behörde, und x) der Militärpaß und da« Führungsattest de- Vaters, wenn derselbe nicht mehr aktiv dient (Ber^veamten genügt der Nachweis unters). Z) Anmeldungen zur Ausnahme für Ostern 1900 können von den Bezirks-Kommando» nur bi» Ende Dezember 1899 angenommen werden. 4) Bei dem außerordentlichen Andrange haben zunächst nur solche Knaben Aussicht zur Aufnahme, welche bei guten Schulceasuren folgende Mindest» maße besitzen: bei 13 V, Jahren 140 om Körperlänge und 66 bi» 71 om Brustumfang, bei 14 Jahren 142 cm Kürperlänge und 67 bi- 73 vm Brustumfang, bei 14'/, Jahren 144 oni Körperlänge und 68 bi» 74 om Brustumfang. Stotterer, Bettnässer, Bruchleidende und mit stärkerem Fuß schweiß Behaftete, sowie Knaben, welche voraussichtlich späterhin zum Militärdienst ungeeignet sind, werden nicht ausgenommen. 5) Die Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppen werben in der Regel nach einem Jahre in die Unteroffizier»Borschule zu Marienberg überführt, au» letzterer nach 2 Jahren in die dortige Unterosfizierschule versetzt und au» dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee eingestellt. 6) Die Unterosfizierschüler gehören al» olche bereit» zu den Militärpersonen des Friedensstande», und wird dir auf der Unteroffizierschule verbrachte Zeit vom erfüllten 17. Lebensjahre ab sal» aktive Militärdienstzeit gerechnet. 7) Die Erziehung und Ausbildung in der Anstalt zu Kleinstruppen, in der Unteroffizier-Vorschule und in der Unterosfizierschule zu Marienberg ist vollständig kostenfrei. 8) Da» Lehrziel in den Unterrichtsfächern bei diesen drei Militärschulen ist erweitert worden, «m den Schülern dieser Anstalten noch mehr al« bisher die Möglichkeit zu bieten, in höhere Unteroffiziers- und Beamtenstellen aufzurücken. 9) Unter offiziere, welche diese Schulen besucht haben, werden sich in der Regel bereits mit dem 29. bi« 30. Lebensjahre im Besitze de» Civilversorgung-schein» befinden und hiermit außer einer Dienstprämie von 1000 Mk. die Anwartschaft aus Erlangung einer auskömmlich besoldeten Beamtenstelle de» Staats dienste» erwerben. 10) In die Unterosfizierschule zu Marienberg finden direkte Einstellungen nicht statt, in die Unteroffizier-Vorschule daselbst aber nur insoweit, al» eintretrnde einzelne Abgänge durch Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppen nicht besetzt werden können. 11) Die Bewerber für die Anterosfizier-Borschule zu Marienberg, welche wegen Platzmangel nicht zur Einstellung gelangen können, werden deshalb auf den nach vollendetem 17. Lebensjahre zulässigen freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei» oder vierjährigen aktiven Militärdienst aufmerksam gemacht. 12) Die vollständigen Aufnahme-Bedingungen für die Anstalt zu Kleinstruppen und die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg können bei jedem Bezirks-Kommando entnommen werden. Desgleichen auch die Bestimmungen kür den freiwilligen Eintritt in den aktiven Militärdienst. Dresden, im April 1899. KriegS-Mini st erium. von der Pluuitz Nufeeute, welche in diese« Blatte di« «eitest« Aerbrettmrg Mdrn, «er^udt» Montag, Mittwoch «w.Freitag früh g Uhr angenommen und kostet die dretgespan«« LorpuSzrile 10 A, unter .EinaesaÄt" 20 Pf. ««Ker Jnseratenbetrag 2d Pf. — Emzelnr Rümmer 10 Pf. der öffentlichen Arbeitgeber a«»s, Familie gehörige Personen beschäftigt, sowie 1) werkst' . .. .. . O st, Betracht. ->taot uns oeren Umgebung zu recht zahlreicher Betheiligung an dieser Festfeier hiermit ergebener em. weiter wird die geehrte hiesige Bürger- und Einwohnerschaft hierdurch ersucht, Sonntng, den 83. April d. I., ebenso wie in früheren Jahren, die Häuser mit reichen Flaggenschmuck zu versehen. Bischofswerda, am (4- April (899. Der Stadtrath. Die Stadtverordneten. vr. Lange. Gräfe jun., Vorsteher. In der Rathsregistratur, sowie im Hotel zur goldnen Sonne sind Listen zum Zeichnen (das Louvert zu 2 Mark) ausgelegt. ' _ Donnerstag, den 20. April er sächWe Erzähler, . Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend. Amtsblatt da Kgl. Amtshmytmmmscheft, da Sgl. Schslivstzküdm ». de» Sgl-HMMrumwUtS M Bautzen sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Städtisches zu Bischofswerda. neten mit S Zur Feier deS Geburtstages Tr. Majestät -eS Königs wird von Rath und Stadtverordneten ein Fest mahl veranstaltet, welches Konntag, örn L3. April MS, Nachmittags 1 Mhr, >en Arbeiter smern, welche 2. durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Lust, Elektricität u. s. w) bewegte Triebwerke verwenden, oder 3. Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werften, sowie solche Ziegeleien, Brüche und solche nicht bergmännisch abgebaute Gruben besitzen, die nicht bloß vorübergehend in Betrieb sind, oder 4. deren Anlagen nach 8 16 der ReichSgewerbe-Ordnung und den Nachträgen hierzu besonderer Genehmigung unterliegen, oder 5. die solche Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion besitzen, auf die nach der Bekanntmachung vom 31. Mai 1897 die 88 115 bi» 139 und 139 d der Gewerbeordnung ausgedehnt worden sind, eine ASHlung -er Aubrik- im- simsttgeu Arveiter LU erfolgen. Dagegen kommen bei der fraglichen Zählung folgende Betriebe und zwar . ») die der Aufsicht der Berg-Inspektionen unterstehenden Bergwerke, auch wenn mit denselben KokS-Brennerri, Briauette-Fabrikation oder ein anderer, an sich zählpflichtiger Betrieb verbunden ist, d) Dachdecker-, Stubenmaler-, Steinsetzer«, Ofensetzer- und Brunnenbau-Geschäfte, landwirthschaftliche Betriebe und Gärtnereien, v) Triebwerke oder Anlagen, welche Motoren lediglich zur Privatbeleuchtung oder für häusliche Zwecke benutzen, ck) Krahn- und AufzugSanlagen, auch mit Elementarbetrieb, Straßenbahnen und DampfschifffahrtS-Geschäfte, v) Fuhrwerks-, Lade-, Export», Spedition»- und BerlagSaeschäfte, k) Motoren- und Triebwerksanlagen für öffentliche Anstalten und Gebäude (Schulen, Theater, Krankenhäuser Irrenanstalten Gefangenhäuser u. s w ), ferner für zoologische und botanische Gärten, ' ' ""Ichtereien, mtt Au»'" ' "" stätten, in welchen stätten, in welchen die Herstellung oder Bearbeitung von Waaren der Kleider- und Wäschekonfeltion nur gelegentlich erfölgt,