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18SS Donnerstag, den 12. Januar. Der süchW Lrzähler Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« «ad Umgegend. Amtsblatt da Kgl. Amtshlmdtmiimsihast, da Kgl. Schlllinspection u. des KglHau-tsteucramicszu Bache«, sawir des »gl. Amtsgaichts und des Stodttathes z« Bischofswerda. Diese Zeitschrift erscheint wöchmtltch drei Mal, Dienstag», Doaneestar» und rannasen»», und kostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden „belle tristische« Beilage" viertrljllhrlich l Mark SV Ps. Rümmer der Zeitungspreisliste S33S. SferusprechfteH« Mr. »2 Bestellungm wrrdm bet allen Postanstalten de« deutschen Reiche», für Bischofswerda und Umgegend bei unseren ZritungSboten, sowie in der Exped. d. Bl. angenommen. Dr,r«»»fü«s»t»fter Jahrgau». Jmserate, welche kl diesem Blatte dir wettest« Berbrettemg Men, «erden Li» Montag, Mittwoch «d Sreitag früh 0 Uhr angenommen und koktet die dreiaespalttar Torpuszeile 10 Pf., unter „Eingesandt" 20 Pf. Gemüter Jnseratenbetrag 2S Pf. — Emjelne Nummer 10 Pf. Die mit der Führung der RekrutirungS - Stammrollen betrauten OrtSbehörden — StadtrLthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände — des hiesigen Aushebung^ (amtshauptmannschaftlichen) Bezirks werden veranlaßt, sofort durch öffentliche Bekanntmachung in ihrem Orte m ortSüb« sicher Weise Aufforderung zur Anmeldung zur RekrutiruugS-Stammrolle an die hierzu verpflichteten Militärpflichtigen, bez. deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren zu erlassen. Der Verpflichtung zur Anmeldung zur RekrutirungS - Stammrolle unterliegen sämmtliche Wehrpflichtige, welche in» Laufe des JohreS I8V» dos Lebensjahr wollenden, sowie diejenigen Militärpflichtigen der ölteren Jahrgänge, über deren Dienstverpflichtung noch nicht endgültig durch die Ober-Ersatzkommission entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Meldefrist auch Rekrute«, "welche bis zum 1. Februar des laufenden Jahres noch keinen Gestellungsbefehl erhalten haben und sich im Besitze eines Urlaubspaffe» befinden. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten und zwar längeren Zeitraum als bis zum Gestellungsjahr 1899 von den Ersatzbehörden hiervon entbunden oder über das laufende Jahr 1899 hinaus zurückgestrllt worden sind. Die Anmeldung zur RekrutiruugS-Stammrolle muß in der Zeit vom IS. Jannar vis 1. Februar dieses Jahres bei der OrtS- (Stammrollen-) Behörde des Wohn-, oder Aufenthaltsortes erfolgen. Wer innerhalb deS deutschen Reichsgebiets keinen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle oder wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz in Deutschland hatten. S'nd Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf Reisen, auf See u. s. w.), ko haben ihre Eltern, Bormünder, Lehr», Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie innerhalb des vorgenannten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Die zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen haben sich, sofern sie nicht bereits vorher zum aktiven Militär dienst eingetreten sind, bei der Ersatzkommission ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihre- Berechtigungs scheines zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Bei der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle ist, dafrrn die Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, da- GeburtSzeuguch, bei Wiederholung der Anmeldung aber der im ersten Gestellungsjahr erhaltene LoosuugSfcheiu vorzulegen. Außerdem sind bei der wiederholten Anmeldung etwa inzwischen eingetretene Veränderungen in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes u. s. w. mit anzuzeigen. Alle Militärpflichtige, welche muel» Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militärpflichtjahre ihre« Aufenthalt oder Wohnfitz verlege«, haben dies behufs Berichtigung der Stammrollen sofort beim Abgänge und «ach Ankunft an dem neuen Aufent haltsorte spätestens innerhalb dreier Dage der Stammrollen-Behörde der betreffenden Orte zu melden. Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bi- zu drei Tagen bestraft. Die gemäß der Bestimmungen in 8 46 der Wehrordnung vom 22. November 1888 anzulrgenden RekrutirungSStammrollen — für die Geburtsjahrgänge 1879, 1878, 1877 und, wenn erforderlich, auch für die älteren Jahrgänge — sind von den Ort»- (Stammrollen-) Behörden, zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 10 Mark, fpStestens vis zum H. Februar viefes Jahres, unter Beifügung der Geburtsliste«, der GeburtS- und LoofuugSscheine, sowie der etwa eingegangenen Benachrichtigungen über erfolgte Bestrafung Militärpflichtiger hierher einzureichen. Ueber Au- und Abmeldungen Militärpflichtiger, welche »uvl» Einreichung der Stammrollen im laufenden Jahre noch erfolgen, ist von den Orts- (Stammrollen-) Behörden stets sofort Anzeige hierher zu erstatten, auch sind letzterer die Geburt»- oder LoosungS« scheine beizusügen. Zu solchen Anzeigen sind Auszüge zur RekrutirungS - Stammrolle, welche in der RoeSger'schen Buchhandlung in Bautzen käuflich sind, zu verwenden. Personen, welche die deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit nicht besitzen, sind von der Aufnahme in die RekrutiruugS- Stammrolle auSzuschließen und ist solche» in der Geburt'Sliste zu vermerken. Etwaige zweifelhafte dergleichen Fälle sind besonders hierher anzuzeigen. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Bautzen, am 4. Januar 1899. »m. Hempel. M. Bekanntmachung. Die Liste über die Abstimmung wegen der Errichtung einer ZwangS-Jnnung für da« im Bezirke der Städte Bautzen, Bischofswerda und Löbau, sowie der amtshauptmannschaftlichen Bezirke Bautzen und Löbau ist geschlossen worden und liegt vom 13. Januar 1899 ab 14 Tage zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der betheiligten Handwerker in hiesiger Rathskanzlei während der gewöhn- glichen Geschäftsstunden aus. . Die» wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprüche, welche erst nach Ablauf der Frist angebracht werden, unberücksichtigt bleiben. Bautzen, am 9. Januar 1899. Der Kommissar. »r. ttaeubler, Bürgermeister. N der lavv- ««» forftwirthfchastNchea Krankenkasse zu Nievernenkirch "LL Montag, den 16. Januar 1899, Abends 8 Uhr, im Erbgericht daselbst. Schlich ber Präsenzliste um v Uhr. Tagesordnung: 1) Legung der Schlußrechnung. 2) Prüfung derselben. 3) Uebrrgab« der Geschäfte an den neuen Vorsitzenden und Kassirer. Allseitiges Erscheinen aller Arbeitgeber und -Rehmer unbedingt nöthig. Der Vorsitzende.