Volltext Seite (XML)
18S4 bei unseren ZeitungSboten, sowie in der Expedition diese» Blatte» angenommen. v. F. Lhm. und zurück, 2 2 5 16 24 32 12 Bestellungen werden bei allen Postanstalten Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung de» deutschen Reiche», für Bischosswerda und Umgegend finden, werden bi» Dienstag und Freitag früh v Uhr bei unseren ZeitungSb'oten, sowie angenommen und kostet die dreigespaltene SorpuSzeile 10 M., in der Expedition diese» Blatte» angenommen. unter „Eingesandt" 20Pf. Geringster Jnsrratenbetrag2SPs. Freitag, den 6. Juli 1894, Vormittags 11 Uhr, sollen in Bischofswerda (Versammlungsort: Königliches Amtsgericht) L mit ^1«»«, L mit riuck gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 3. Juli 1894. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Taupe. 5 6 6 6 6 9 Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, WNNwoch« und EameabeadV, und kostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden „belletristische« Beilage" virrteljlibrlich l Mark SO Ps. Einzelne Nummer lv Pf. Sonderzug von Dresden nach Leipzig Sonntag, den 8. Juli dieses Jahres. Uhr 52 Min. Borm. I aus Dresden-Ältst. in Bekanntmachung. In der Privatklagiache des ReichstagSabgeordneten und Stadtverordneten-VorsteherS Emll Heinrich Gräfe in Bischofswerda gegen den Kaufmann Robert Paul Lehmann in Kamenz ist in der am 27. dieses Monats abgehaltenen Sitzung des Königlichen Schöffengerichts hier ein Ausgleich dahin erzielt worden: Der Angeklagte Lehmann erklärt, er habe die Ueberzeugung erlangt, daß die von ihm gegen den Privatkläger Gräfe erhobene Anschuldigung nach keiner Richtung einen Grund habe. Der in der Hauptverhandlung anwesende Vater des Angeklagten, der Ttadtrath Adolph Lehmann in Bischofs werda, schließt sich für seine Person dieser Erklärung an. Das Abkommen wird auf Grund weiterer Vereinbarung in dem Bischofswerdaer und Kamenzer AmtShlatte zu öffentlicher Kenntniß gebracht. Kamenz, den 30. Juni 1894. DaS Königliche Amtsgericht. Philipp Uhr 22 Min. Nachts 9 - - 58 - 49 - 41 - 10 - Abends. im Sonderzuge, gegen Lösung von Freitag, den 6. Juli dieses Jahres, von Bormittags v»v Uhr an, kommen die in der Waldparzelle „Hunger" ausbereiteten Brennholzsortimente, alS: 11 rm weiche Brennscheite, 2 rm eichene und 60 rm weiche Brennknüppel, 70 rm weiche Stöcke, 9 Wellenhunderte birkenes und 24 Wellenhunderte weiches Brennreisig zur öffentlichen Versteigerung. Interessenten wollen sich zu obengedachter Zeit auf genannter Parzelle, nahe der grünen Linde, einfinden. Bischofswerda, am 28. Juni 1894. Der Stadtrath. »r. Lange Bekanntmachung, die Maul- und Klauenseuche betreffend. ES ist in der letzten Zeit wahrzunehmen gewesen, daß den Bestimmungen in 8 14 der Verordnung vom 10. August 1892, die zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche zu ergreifenden Maßregeln betreffend, sowohl von einzelnen Viehhändlern und Biehhandel treibenden Landwirthen, als auch von den Ortspolizeibehörden wiederholt zuwidergehandelt worden ist. ES wird daher nochmals darauf hingewicsrn, daß alle von Händlern zum Zwecke öffentlichen Verkaufs ausgestellten oder öffentlich auSgcbotenen Rinder nicht eher verkauft werden dürfen, als bis sie vom BezirkSthierarzt untersucht worden sind. Zu diesem Zwecke haben sowohl die Händler als auch die Besitzer von Gasthofs- und Privatställen, in denen Händlervieh eingestellt wirb, binnen 12 Stunden die Ausstellung des Viehes der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, welche alsdann die Zuziehung des BezirkSthierarzteS zu veranlassen hat. Zur Beseitigung etwa vorhandener Zweifel wird daraus hingewiesen, daß den Händlern auch Landwirthe gleich zu achten sind, welche den Vichhandel betreiben. Die Vorschriften über die Anzeige bei der OrtSpolizeibehörde finden nur Anwendung auf diejenigen Rinder, welche in Privat« und Gast- hossställen ausgestellt und öffentlich ausgeboten werden, nicht aber auf Rinder, welche nicht in Ställen oder Gehöften, sondern lediglich auf dem Markte verkauft werden sollen. Bautzen, den 26. Juni 1894. Königliche Amtshauptmannfchaft. I. V.: Graf zur Lippe, Bezirksassessor. - Dresden-Neust. - - Radebeul - - Kötzschenbroda - - Coswig - in Leipzig (Dresd. Bhnhf.) aus Dreitägige Fahrkartengültigkeit. Die Fahrkarten gelten zur Rückfahrt am am 9. und 10. Juli dagegen in allen über 7" ' Ergänzungs karten). t- SS Mittwoch, den 4. Juli Der sächWe LrMer, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der! Kgl. Amts-aWtmamschaft, der Kgl. S-MusMuu ». des Kgl-HnchtsteuemmteS zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathcs zu Bischofswerda. Die Fahrkarten gelten zur Rückfahrt am 8. Juli nur Riesa verkehrenden Personenzügen (in Schnellzügen nur Ermäßigte Fahrpreise für Hin- und Rückfahrt: 4,50 Mk. II. Klasse; 3,00 Mk. HI. Klasse. Dresden, am 26. Juni 1894. Königliche Generaldirektion der sächsischen Staatseisenbahnen. Hoffmann. Ortskrankenkaffe Schmölln und Umgegend. «... der vorigen Nummer dieses Blattes soll rS in Punkt 1 der Tagesordnung heißen: Wahl der Vertreter von 26 Arbeitgebern und 52 Arbestnehmrrn. Bors.