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fV * 3 H- '.H -j sowie <r^. Lhm. >> »> >»2 4 chlt l-k-'N >!<<-/'<> - GZ. T § § ^>3 -»«serate, welche in diesem Blatte die weiteste Berbrrittmz finden, werden bis Dienstag und Freitag früh » Mr angenommen und kostet die dreigespatteneLorpuSzeile 10M., untrr„E!ngesandt" L0Ps. GeringsterJnseratenbekag2dPf. !. A SV i. -»Z Bestellungen werden bet allen Postanstaltrn des deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend bei unseren Zeitungsboten, sowie in der Expedition dieses Blatt«- angenommen. G Q ' 8 L« ff Die freistehenden Häuser in den Straßen und v haben in der Regel eine Höhe von zwei Stockwerken (Erdgeschoß und ein Obergeschoß) Die Straßen S, 6 und § sind mit freistehenden Gebäuden ohne Borgärten zu bebauen. 3 -r>2 3 Dies« Zritschrist erscheint wöchmtlich zwei Mal, Mittwoch» und Somrabend», und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belletristische« Beilage vierteljährlich 1 Mark SO Ps. Einzelne Nummer 10 Pf. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Christiane Wilhelmine verehrt. Wagner geb. Beck eingetragenen Grundstücke, als: 1) das sogenannte Vorwerk Nr. 1 des Brandkatasters für Kleindrebnitz, Folium 1 deS Grundbuchs für diesen Ort, bestehend auS den Flurstücken Nr. 94a, 94d, 32b, 31ba, 316, 317u, 318, 319, 320, 321, b8b, 92, 131, 132, 322, 323a, 97o deS Flurbuchs für Kleindrebnitz und Nr. 498, 499, 12b des Flurbuchs für Weickersdorf, nach dem Flurbuche 32 da 69« a groß und mit 869,„ Steuereinheiten belegt, 2) Wiese Nr. 323 b des Flur« und Folium 46 des Grundbuchs für Kleindrebnitz, nach dem Flurbuche 96,, a groß und mit 21«, Steuereinheiten belegt, 3) Feld Nr. 130 des Flur- und Folium 79 des Grundbuchs für Kleindrebnitz nach dem Flurbuche 79« a groß und mit 8«, Steuereinheiten belegt, 4) Feld und Wiese Nr. 129a, 130 a des Flur« und Folium b2 deS Grundbuchs für Weickersdorf, nach dem Flurbuche 3 da 20« a groß und mit 86«, Steuereinheiten belegt, welche als zusammengehöriges Besitzthum bei 38,290 Mk. Brandversicherungssumme auf zusammen 60,200 Mk. — - geschätzt worden sind, sollen im hiesigen Königlichen Amtsgericht zwangsweise versteigert werden und ist der 7. Juni 1894, Vormittags Uhr, als BersteigerrmgStermin, der 21. Juni 1894, Vormittags Uhr, als Termin zu Verkündung deS BeriheikungSplanS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei deS unterzeichneten Amtsgerichts ringesehen werden. Bischofswerda, am 12. April 1894. Königliches Amtsgericht. Schmalz. » OUM-W , - 7 —7 Ker sachW Lrzaljler, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen and Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshaiiptmannschaft, der Kgl. SchulinsMtioil ii. des Kgl. HauPlstcucramics zu Buutzcu, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Bischofswerda. „ 1 ' auf den „sächsischen Erzähler" für den Monat J«»r Ixl Q Q Q l Ql werden zu dem Preise von 80 Pfennige» m der Expedition dieses Q-V>111^0)) 1411^ v/11 Blattes, sowie von unseren Zeitungsboten angenommen. O HM- Inserate finden vortheilhafte Verbreitung. Die Expedition des „sSchf. Erzählers." Bekanntmachung. Anordnungsgemäß wird hiermit zur Kenntniß der Gemeindebehörden deS Bezirks gebracht, daß mit diesem Jahre daS Königl. Ministerium deS Innern, zu Vermeidung von Differenzen, zur Vornahme der nach § 4 unter o der Verordnung, die nach dem Reichsgesetze vom 23. Ium 1880 für die wegen Seuchen getödteten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, vom 4. März 1881, alljährlich vorgeschriebene Conftgnation der vorhandenen Pferde und Rinder in Zukunft einen Tag bestimmen wird, der alljährlich Anfangs Dezember von dem Königl. Ministerium des Innern im „Dresdner Journal" und in der „Leipziger Zeitung" bekannt gegeben wird, so daß also die bisherige Einrichtung, nach welcher die Gemeindebehörden innerhalb der letzten vierzehn Tage des Monats Dezember diese Consignation auSzusühren hatten, aufgehoben «st. Bautzen, am 25. Mai 1894. Die Königliche AmtShauptmannschaft. 1758 von Zezfchwitz. ff 2. „ s S tt- s, Z- Claus. Wir geben hierdurch bekannt, daß das von den städtischen Collegien ausgestellte unten aub <I angefügte Regulativ zum Bebauungsplan für den südwestlichen Thcil des ehemaligen BischofStcichs vom 28. April 1894 von dem Königlichen Ministerium des Innen« unterm 9. dieses Monats bestätigt worden ist und daß dieses Regulativ in unserer Raths- und Polizei-Expedition in Druck-Exemplaren bezogen werden kann. Bischofswerda, am 24. Mai 1894. Der Stadtrath. »i-. Lange R e g «?l a t i v zum »ebmmn,Spion für den siidwestlicheii Lheil des ehemalige» BischosSteichs. Der Bebauungsplan bezieht sich auf das an beiden Seiten der Bischofsstraße und der Bahnhofsstraße, an der Straße am Mühltcich und zwischen der Bischofsstraße und Bahnhofsstraße, sowie zwischen der Straße am Mühlteich und der hohen Straße gelegene Areal. Das Bestraßungsproject ist in dem beigefügten Plane graphisch dargestellt, in dem letzteren auch daS Schleusensystem eingezeichnet. . W '"'Plane mit bezeichnete Straße (Bischofsstraße) erhält eine Breite von 11«, Meter, die mit S bezeichnete Verbindungsstraße zwischen der BischofSstraße und der Straße I' (Bahnhofsstraße), sowie die mit v bezeichnete Straße (Fortsetzung der Straße am Mühlteich) eine Brette von 13«, Meter, die mit 6 bezeichnete Straße eine Breite von 12«, Meter und endlich die mit k bezeichnete Straße (Bahnhofsstraße) eine Breite von 16«, Meter. ' »/ DaS mit L bezeichnete Dreieck ist zu einem freien Platz bestimmt und darf vorläufig nicht bebaut werden. 4. DaS Terrain der Höfe und Gärten der anzubauenden Häuser ist in gleiche Höhe mit der Krone der begrenzenden Straßen zu bringen. 5. Die Straße sowie die südliche Seite der Straße v sind mit freistehenden Häusern zu bebauen. Diese freistehenden Häuser sind Mindestens vier Meter hinter d,e Straßenfront zurückzurücken und der Raum zwischen Straßenfront und HauSfront als Vorgärten beriuMlen welche mit eisernen Zäunen einzufassen sind, deren Höhe in jedem einzelnen Falle vom Stadtrath als Baupolizeivehörde bestimmt wird. ' 6. zu erhalten.