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Hegen sofortige Baarj Freitag, den 4. Mai 1894, Vormittags 11 Uhri Men Amtsgericht- L Meiderschranknnd 1 Wäscheschrank Mich versteigert werden. w e r d a , den 1. Mai 1894. . > , Der Bericht-'Vollzieher de- Königllchen Amt-grricht- daselhst. - .. JnseratackrtragSdPs. sowie vrstrllnngm werden bttallm Postanstalten Aaseeate, welche M diesem Blatte die weiteste Verbreit . . . de» deutschen Reiche», für Btschosswerda und Umgegend skchrn, yrrpe« bs» Dienstag und Freitag früh 9 erscheinenden „belletristischen Batlas bei unseren ZritunLSdotm, sowie antzmovnnmlmdkstrfdie dreigespaltrne«oqm»zrüe 10 bet unseren ZeitungSbotrn, sowie in der Expedition diese» Blatte» angenommen. Zwangsversteigerung. Zoharn» Heinrich HarNnarm eingetragene E Diese Zeltschrist erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch- und Sannabrnv-, und kostet einschließlich de» i der Sonnabend» erscheinenden „belletristischen Beila-t" vierteljöhrltch 1 Mark bO Pf. Einzelne Nummer 10 Pf. Da- im Grundbuche aus den Namen Johann Heinrich Hartman« eingetragene Grundstück, nämlich da» Halbbanerant Nr. 22 des Brandkataster« für Pohla, Folium 11 de« Grundbuch» für denselben Ort, bestehend au« den Flurstücken Nr. 13a, 13d, 181, 182, 183, 184, 18k, 186, 187, 188, 189, 190 und 191, nach dem Flurbuche 11 da 96,, a groß Und nist 247^, Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 29,200 Mk., soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 10. Mai 1894, Vormittag« IV Uhr, al- Vrrsirigrrnngstrrnttn, der 24. Mai 1804, Vormittag« 1v Uhr, als Termin zu Verkündung de« Vertheilung-plan« anberaumt worven. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihre- Rangverhältnisse» kann in der Gerichtsschreiberei de» unterzeichneten Amtsgericht- eingrsrhen werden. Bischofswerda, am 19. März 1894. Königliches Amtsgericht. Schmalz. Ker sachWe Lrzahler, WocheMatt für Bischofswerda, Stolpe« «ad Umgegend. AmtMott -er Kgl. Amtshau-tlmmnschaft, -« Sgl. SchMgssieüion wdes Kgl.HsuptsteLtramtes zu Buu-eu, gelegene bebauen. Münckner. sollen im Hofe de» Wir geben hierdurch bekannt, daß das von den städtischen Collegien ausgestellte unten sud <S beigesügte Regulativ zum Bebauungsplan für den BelmSdorfer Weg von der Neustädter Chaussee bis zur Glashütte vom 20. Februar 1894 von dem Königlichen Ministerium d«S Innern untern, 31. März dieses Jahres bestätigt worden ist und daß diese- Regulativ in unserer Rath»« und Polizei-Expedition in Druckexemplaren bezogen werden kann. Bischofswerda, am 28. April 1894. Der Stadtrath. »r Lauge Regulativ zum Bebauungsplan für den BelmSdorfer Weg von der Neustädter Ehauffee bis zur GluShütte. > . . . . . . Der Bebauungsplan bezieht sich auf das an beiden Seiten des BelmSdorfer Weg» — von der Neustädter Chaussee bi» zur Glashütte Areal, welches die Parzellen Nr. 485 b, 497, 497» und 498 umfaßt ausschließlich de» in letzterer Parzelle enthaltenen StraßenthrilS 6. 2. ' DaS BestraßungSproject ist in dem beigefügten Plane graphisch dargestellt, auch das Schlrußensystem eingezeichnet. 3. ........... .... Der BelmSdorier Weg, im Plane mit bezeichnet, erhält eine Breite von 12,0 na und ist mit freistehenden, villrnartigen Gebäudm zu Die freistehenden Häuser sind mindestens 4,0 m hinter die Straßenfluchtlinie zurückzurücken und der Raum zwischen Straßenfront und Hausfront als Vorgarten herzustellen, welche mit eisernen Zäunen einzufasscn sind. Die nach der im Plane mit vorgesehenen Zwischenstraße 0 gerichteten Eckhäuser haben an dieser ebenfalls mindesten» 4,0 m Borgatten, dagegen das am Theil L des BelmSdorfer Weg« zu errichtende Eckhaus an dieser Straße mindestens 6,0 m Borgarten zu erhalten. k. Die freistehenden Häuser haben in der Regel eine Höhe von zwei Stockwerken (Erdgeschoß und 1 Obergeschoß) zu erhalten. 6. Zweistöckige Hintergebäude von freistehenden Häusern, die parallel zum Vordergebäude stehen, müssen um ihre Höhe (vom Erdboden bi- zum HauptsimS gemessen) von diesem entfernt sein. 7. Durch einstöckige Nebengebäude dürfen Höfe von freistehenden Häusern bis zur Hälfte ihrer Grundfläche bebaut werden, vorausgesetzt, daß der nöthige Zutritt von Licht und Luft gewahrt bleibt. 8. Der Fußboden des Erdgeschosses muß mindestens 90 om über der Straßenkrone zu liegen kommen. 9. Die Ecken der Einfriedigungen an den Straßenkreuzungen sind so zu verbrechen, daß die Länge der verbrochenen Ecke mindesten» 3,00 m beträgt. Nur die Ecke an der Biegung bei der Glashütte, gegenüber dem Hause 120 dl. L. wird auf 10,0 m verbrochen. 10. Im Uebrigen sind für alle auf dem in Punkt 1 dieses Regulativs bezeichneten Terrain auszusührenden Bauten die Bestimmungen der Bau ordnung für die Stadt Bischofswerda vom 29. April 1890 maßgebend. Bischofswerda, am 20. Februar 1894. Der Stadtrath. (L. 8.) »r. Heinrich OSkar Lange, Bürgermeister. DieStadtverordneten. (I-. 8.) Heinrich Träfe lr., Stadtv.-Vorsteher. Lhm. Vorstehendes Regulativ der Stadt Bischofswerda zum Bebauungsplan für den BelmSdorfer Weg von der Neustädter Chaussee bi» zur Glashütte wird andurch bestätigt und hierüber gegenwärtiges auSgefettigt. Dresden, am 31. März 1894. Ministerium de- Innern.