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—— —-—-- Der fSchfisch-G-zkhler. Veite ». ist w ziehe, Kind, sonst von spreck bedeu Häng im E bewal der 8 mung zur c gegen grapl geht, hinde zu ei Marl auf l wir, Koch Hage beson 'lungc vom Bear auf den tz nach von d angez, schein» der »n ist ve> bevors in der übers langer in der derselk Als l Bewei irnhze der kl geziefc diesem Das schwä, hat si bar g mäßig zu de liche l der T lose, Anch und § Fäden rühre! Lllle genon nach t sicher« -Hoffen der Z Deutsches Reich. Sc. Majestät der König wird sich zu den Kaiscrparaden und dem Manöver des XI. und IV. Armec-KorpS nach Kassel begeben und mit Sr. Majestät Kaiser Wilhelm II. auf Schloß WilhelmShöhe wohnen. Se. Majestät der König wird mit großem Gefolge reisen und voraus sichtlich Dresden am 1I>. September verlassen. Se. Majestät der König har den Standes- l'.err» von Liclitcnwalde, Grafen Friedrich Vitz- »tuim von Eckstädt .Ulm Obcrhvfmarjchall mit dem Titel „Exzellenz" ernannt. Se. königliche Hoheit Prinz Georg, Generalfeldmarschall und Gcneralinspektor der 2. Armee-Inspektion, ist von seiner Reise zu Truppenbesichtignngcn in Schlesien ain Mittwoch früh zu Dresden wieder cingelroffen und hat sich nach der Villa zu Hostcrwitz begeben. meins Jahr« In d tage, und ' sonde« ländli gieße, dicker Must Jahr« eine 2 Brack heit Aepfe Flecke unbec such» daß sehr Diph daher mitg« bei ß Drüc Vors Obst auf l 4iV. Bischofswerda. Das evangl.-luther. Landeskonsistorium hat nach Mittheilung der König!. Kircheninspektion den Beschluß des hiesigen Kirchenvorstandes wegen Wiederausrichtung der hiesigen Superintcndentur und des DiaconateS nicht für genügend begründet erachtet und den Kirchenvorstand aufgefordert, die Umstände, welche ihn zur Fassung dieses Beschlusses bestimmt haben, bis zum Schluß vieseS Monats anzugeben. Der Kirchenvorstand zog daher in seiner siebenten diesjährigen Sitzung am 25. August diesen Be schluß in nochmalige eingehende Erwägung und ersuchte auf Wunsch des Vorsitzenden den stell vertretenden Vorsitzenden, diesen von Ncnem mit Ausnahme der geistlichen Mitglieder des Kirchen- vorstandeS einstimmig gefaßten Beschluß der Aufforderung des hohen Landeskonsistoriums gemäß zu motiviren. — Herrn Vikar Neuber, der über 9 Monate lang in Stellvertretung des in Ausübung seines Amtes erkrankten hiesigen Archidiakonns und Pfarrers zu Goldbach mit Gewissenhaftigkeit und Treue dieses schwere Doppelamt verwaltet, beschloß der Kirchenvor stand den Dank und die Anerkennung der Kirch gemeinde in Form eines amtlichen, vom Vor sitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnenden Zeugnisses auszusprecheu. — Die als dringend nöthig erkannte Reinigung der Treppen und des Fußbodens der Hauptkirchc im Schiff und auf den Emporen wurde im Hinblick auf die bevorstehende Neupflasterung deS Kirchplatzes auf Juli nächsten Jahres verschoben. Einige nothwendige Reparaturen am Kirchweg um die Hauptkirchc und in den geistlichen Ge bäuden wurden dem Bauausschuß zur Ausführung überwiesen. — Zum Tag des Erntefestes wurde der 13. September (XVI. nach Trinitatis) be stimmt, an welchem Tage auch die hiesige frei willige Feuerwehr ihr 25jähriges Jubiläum durch einen gemeinsamen Kirchgang feiern will. Den Schmuck der Kirche an diesem Tage wird wie gewöhnlich der Jungfrauen - Verein der Gustav- Adolf-Stiftung übernehmen, doch werden Kränze und Blumengewinde von Gemeindegliedern ans Stadt und Land zu diesem Zwecke dankbar cnt- gegengenommen. — Zum Schluß wurden die bereits von Herrn Kassircr Lehmann »nd vom Rechnungsausschuß geprüften Kirchrechnungen aus das Jahr 1890 vom Kirchenvorstande durch gegangen und genehmigt, und nachdem der KirchrechnungSführer die Werthpapicre und den Kassenbestand aufgezählt und Alles in Ordnung befunden worden, von sämmtlichen Anwesenden unterzeichnet. Der Vorsitzende sprach dem Rech- . nungSftthrer für leine in diesem Jahre besonders mühevolle Arbeit den Dank des Kirchenvorstandes und der Kirchengemeinde aus. -d- Bischofswerda. Morgen Sonntag, Vormittags Uhr/soll die der freiwilligen Fenerwchr gehörige neue Spritze vom Bahn hofe eingeholt und aus dem Marktplatze einer Probe unterworfen werden. AuS Anlaß ihres 25 jähr. Jubiläums hat sich die Feuerwehr diese zweite Spritze theilS durch eigene Mittel, theils durch gestiftete Beiträge wohlwollender Herren, denen der Bestand des Instituts warm am Herzen liegt, für 840 Mk. angeschafft. Dieselbe stammt aus der königl. fäclii. Fcuerlösch-Spritzenfabrik von G. A. Hendel-Dresden und soll ein vorzüg liches Werk sein. Sich dafür Jntercssircnde machen wir auf diese Ucbuug besonders aufmerksam. Bischofswerda. Für den Verkehr von Bischofswerda nach den Hauptstationen der sächs.- böhm. Staatsbahn Königstein und Schandau hat die Staatsbahnverwaltung neuerdings Rückfahr karten eingeführt, welche zur beliebigen Fahrt über Putzkau-Nicdernenkirch-Sebnitz oder über- Arnsdorf - Pirna berechtigen. Die Preise der Fahrkarten sind nach Königstein und Schandau gleich und zwar in 14. El. 4,80 Mk. in III. El. 3,20 Mk. — (Straßensperrung.) Laut stadträth- licher Bekanntmachung wird die Bischofsstraße auf der Strecke von der großen Kirchgasse bis zum Wesenitz-Mühlgraben wegen SchleußenbaucS bis auf Weiteres gesperrt. — Vom herrlichsten Wetter begünstigt unter nahm der hiesige Gebirgsverein am 22. d. M. unter zahlreicher Betheiligung eine Partie nach der romantisch gelegenen Lochmühle im Liebe- thalrr Grunde, cs ist dicse Partie höchst abwechs lungsreich und nimmt nur einen halben Tag in Anspruch. Auf Station Dittersbach verließ man die Bahn, besichtigte den schönen, wohlgepflcgten Park und trat alsdann in den lieblich-romanti schen Wcscnitzgrund ein, um nach Passirung des selben die „Schöne Höhe" zu ersteigen. Nach cinstündigcm Marsch durch Feld und Wald er reichte man den Zielpunkt der Excursion, die Loch- einmal, in welcher Weise die bemittelten und die unbemittelten Klassen der Steuerzahler zu den Bedürfnissen des Staates beitragen. Wir kommen hierbei zu folgendem Ergebniß: Während reich lich zwei Drittel jämmtucher Eingeschätzten, im Ganzen 944,344 oder 67,48 Proz., den unbe mittelten Klassen mit einem Einkommen bis zu 800 Mk. zuzuzählen sind, beträgt der Antheil derselben, den sie zur Gesammtsumme der Steuern beitragen, doch nur 7,93 Proz.: von etwa 19 Mill, direkter Steuern zahlen sie ca. 14/z Mill. Zu den mittleren Klassen rechnet man die Ein kommen von 800 bis 3300 Mk. Hierzu sind abgeschätzt 408,092 Personen, von derGesammt- zahl der Eingeschätzten reichlich 29 Proz. Diese sind am Stcuerbetrag betheiligt init 6,131,431 Mark, sie tragen also 31,82 Proz. zu den di rekten Staatssteuern bei. Zur wohlhabenden Klasse rechnet man die Einkommen von 3300 bis 9600 Mark. Nur 36,492 Personen oder etwa 2 Proz. der Gesammtheit sind in der glück lichen Lage, sich in diesein Sinne wohlhabend nennen zu dürfen, der Antheil aber, den sie zu den direkten Staatssteuern beitragen, beträgt fast 25 Proz., indem sic 4,795,246 Mk. an direkten Staatssteuern aufznbringen haben. Die Ein kommen von 9600 Mk. lind darüber bis zu dem höchsten eingeschätzten Betrag von 1,205,050 Mk. bilden die reiche Klasse. Personen, die in diese Klasse eingeschätzt sind, giebt cs in ganz Sachsen noch nicht einmal 10,000 (9848), noch lange nicht 1 Proz. Der Stcuerbetrag aber, den sie zahlen, beträgt über 35 Prozent der Gesammt- steuer, nämlich 6,812,298 Mk. Das also ist die Ueberlastnng der ärmeren Klassen durch unsere heutige Steuergesetzgebung, die nach dem Flugblatt eines weiteren Ausbaues bedürfte! DaS Flugblatt springt dann zu einer anderen Forderung über: ES verlangt Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts auch für die Wahlen zum sächsischen Landtag. „Ein frischer Luftzug werde dann durch den sächsischen Landtag fahren, und man würde sicher die segensreiche Wirkung einer zeitgemäßen Gesetzgebung aus allen Gebieten schnell verzeichnen." Warum in aller Welt verlangt man denn nicht gleich die volle Ausführung des sozialdemokrati schen Programms, das gleiche Wahlrecht aller Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechtes für alle Wahlen und Abstimmungen? Offenbar wäre der Luftzug, den man dann im sächsischen Landtag verspüren würde, noch bedeutend frischer! Bekanntlich ist unser sächsisches Landtagswahlgcsetz daS Weitgehendste in allen deutschen Bundes staaten. Dafür genießen wir auch den Vorzug, daß sieben sozialdemokratische Abgeordnete in der zweiten Kammer zur Belebung der Debatten bei tragen, und cS ist sogar Aussicht vorhanden, daß sich diese Zahl noch um einige sozialdemokratische Abgeordnete vermehrt, wenn sich bei den bevor stehenden Wahlen die staatserhaltenden Parteien auch anderwärts so wacker bekämpfen, wie es in der Landeshauptstadt Konservative und National liberale zu thun gedenken. Wir glauben nicht, daß die Einführung des allgemeinen Wahlrechts, wie cS bei den RcichStagswahlen besteht, für die sächsischen Landtagswahlen die Zahl der sozial demokratischen Abgeordneten sonderlich vermehren würde. ES fällt uns auch nicht ein, je an eine Abschaffung des allgemeinen Wahlrechts für die Reichstagswahlen zu denken, aber so viel steht fest, daß die RcichSverfassung anders ausgefallen wäre, wenn man die Erfahrungen, die man mit dem allgemeinen Wahlrecht gemacht hat, voraus gesehen hätte. Unter solchen Umständen sollen wir unsere sächsische Verfassung den sozialdemo kratischen Wünschen anpasscn? Gerade bei unserer Landbevölkerung kämen die Sozialdemokraten mit diesem Verlangen übel an. mühle. Der Verlauf der Festlichkeit daselbst ist an anderer Stelle geschildert. Auch der Spazier gang nach dem Gasthaus zum „goldnen Löwen" fand Anklang und war der parkartige Garten gut besucht. Nicht unerwähnt darf das dargebotene Konzert bleiben, das Stadtmusikcorps, unter Lei tung des Herrn Musikdirector Franke, spielte sehr gut und erntete reichen Beifall. — Das Ministerium des Innern erläßt untern» 24. August folgende Verordnung, einige Aende- rungen in den für die Wahlen zur H. Kammer der Ständeversammlung be stehenden Wahlkreisen betreffend: 1) Nach dem infolge der Vereinigung einer größeren An zahl Ortschaften, welche bisher den» 23. nnd 24. Wahlkreise des platten Landes angehörtcn, mit der Stadt Leipzig, die Bevölkcrnngsziffer dieser beiden Wahlkreise sich erheblich vermindert hat. wird der 24. Wahlkreis des platten Landes aus- gchoben und es werden die demselben jetzt noch angehörigen Ortschaften des vormaligen Gerichts- amtsbezirkeS Leipzig II dem 23. Wahlkreise des platten Landes zugetheilt. 2) Andererseits wird mit Rücksicht aus das bedeutende Anwachsen der Bevölkerung im 10. Wahlkreise des platten Landes, welcher die Ortschaften des vormaligen Gerichtsamtsbezirkes Dresden umfaßt, dieser. Wahlkreis in zwei Wahlkreise zerlegt, in der- Weise, daß bei dein einen Wahlkreise, der die Ordnungsnummcr 10 beibehält, die Ortschaften des bezeichneten vormaligen GerichtsamtSbczirkes. welche zum Bezirke der AmtShauptmannschaft Dresden-Altstadt gehören, verbleiben, die übrigen im Bezirke der AmtShauptmannschaft DreSden-Neust. gelegenen Ortschaften aber einen neuen Wahlkreis bilden, welcher die Ordnnngsnummer 24 erhält. Die gegenwärtige Verordnung tritt sofort mit deren Bekanntmachung iin Dresdner Journal in- Geltung. ES hat daher auch in den neugcbildcten Wahlkreisen Nr. 10 und Nr. 24 mit den dem nächst stattfindenden Wahlen für die II. Kammer der Ständcversammlung eine Ergänzungswahl bez. die erste regelmäßige Wahl eines Abgeord neten stattzufindcn. Ferner erläßt das königl. Ministerium des Innern folgende Bekanntmachung, die Erhebung der diesjährigen Ernteergebnisse an Roggen, Weizen nnd Kartoffeln betreffend: Um beur- theilen zu können, ob die gegenwärtige Höhe der Brotfrnchtprcise in einem angemessenen Verhält- niß zn der diesjährigen Ernte steht, macht sich ausnahmsweise eine rasche Erhebung des dies jährigen Ernteausfalls in Bezug auf Roggen, Weizen und Kartoffeln nothwcndig. Zu diesem Zwecke werden durch die zuständigen Behörden an die Gemeindeverwaltungen Anfragen ergehen,, zn deren Beantwortung die Gemeindeverwaltungen den sachverständigen Rath von Landwirthen sich erbitten werden. Das Ministerium des Innern hegt das Vertrauen zu dein Gcmeinsinn der Ge meindeverwaltungen und der zugezogenen Land- wirthe, daß sic durch zuverlässige und pünktliche Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben dem öffentlichen Interesse die durch die gegenwärtigen Verhältnisse gebotenen Dienste bereitwillig leisten werden. — Es ist vielfach die irrige Meinung ver breitet, daß diejenigen Personen nicht verpflichtet sind, weiterhin Beiträge zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung zu bezahlen, deren Anspruch aus Gewährung der Altersrente abgelehnt ist, weil dieselben nicht die vocgeschriebenen Nach weise darüber haben beibnngcn können, daß sie in den Jahren 1888 bis 1891 mindestens 141 Wochen lang in einem Dienst- oder Arbeitsver- hältniß gestanden haben, in welchem sie nach den» Jnvaliditäts- und Altcrsversichernngsgcfetz versicherungspflichtig gewesen wären. Man geht dabei von der irrtbümlichen Ansicht aus, daß die Fortentrichtnng der Beiträge für derartige Personen nutzlos sei. Wir weisen deshalb daraus hin, daß anch bei Ablehnung des AlterSrenten- auspruchS die Beiträge solange fortzuentrichten sind, als die betreffende Person in einem ver sichert! ngSpflichtigcn ArbeitSverhältniß steht, und daß mit der erfolgten Ablehnung des Alters- rcntenanspruchS keineswegs alle Möglichkeit ge nommen ist, daß der betreffende Versicherte über haupt einen Vortheil von der Jnvaliditäts- und Altersversicherung erlangen kann, da der Ver sicherte immer noch Aussicht hat, später einmal die Invalidenrente beanspruchen zu können. — Die gegenwärtige Erntezeit bringt die dringliche Mahnung an alle Landwirthe, auch an die kleineren WirthschaftSbesitzcr, mit sich, die rechtzeitige Versicherung ihrer emgebrachtcn Ge- trcideerträgnisse gegen Feuerschaden, Blitzschlag re. nicht zu verabsäumen; die geringe Prämie steht« nicht im Verhältnisse mit dem möglicherweise ent stehenden Schaden.