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- n.. Per sächsische Lrzähler, Hvlrsu. Diese Zeitschrift erscheint wSchentlich zwei Mal Bestellungm werde» bei allen Postanstalte» vierteljührlich 1 Gersdorf. r. 110 des Brandversicherungs-CatasterS für Nieder- flellnngen Henke. gutes <Fr»dnlrrlt! Herrliche Muster! pasch tische mit n^oliku ekleiilet etr. An erkannt uull. kl, Leuchter, ajolika. io^Ivn >8«. > iichtes l PorzrUa» l Blume» u. l bemalt. s 39. Bekanntmachung. Nach 8 4 o. der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. Mä Bekanntmachung. Der Ziegeleibesitzer Paul Otto Käufer in Niederputzkau beabsichtigt, in dem unter N putzkau gelegenen Grundstück einen Ring-Ziegelbrennofen zu errichten. In Gemäßheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen PrivatrechtS-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Bautzen, am 5. December 1889. Die Königliche Amtshauptmannscbaft. von Boxberg Bormittag« 11 Uhr, wird in dem Zimmermannsche« Gasthof in Stacha eine außerordentliche Generalversammlung obgedachter OrtSkrankencass« unter Leitung eine» Vertreter» der Königlichen Amtshauptmannschaft abgehalten werden. Alle Cassenmitglieder, welche großjährig (d. h. 21 Jahr alt gewesen sind) und sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, ebenso beantragte Aufnahme der im Eassenbezirk befindlichen gewerblichen Arbeiter in obgedachte Ort»krankeneasse betr. Stacha, am 6. December 1889. Der Vorsitzende der Ortskrankeukafle siir die land- und sorstwiüWnstlichen Ardeiter i« Stach« und Umgegend. Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshautztmaimslhaft, da Kgl. Schnlinstzection u. des «gl. Hautztstmaamtcr M Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichtes und des Stadtnahes zu Bischosswerda. Diese Zeitschrift erscheint wSchentlich zwei Mal, Bestellungm werden bei allen Postanstalte» Inserate, welche in diesem Blatte dir wettest« Verbreitung gMttwoch» und EomrabendS, und kostet einschließlich des deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend fmden, wrrdm bi» Dien-tag und Freitag früh « Uhr der Sonnabends erscheinenden „belletristischen Beilage in der Expedition diese» Blattes angenommen. angenommen u. kostet di« drrigespaltene EorpuSzrile 10 Pf:, vierteljährlich I Mark SV Pf. Einzelne Nummer 10 Pf. ^^srerua^bvie^^^^^^a^r^a«^^ unter „Eingesandt" 20 Pf. Geringster Jnseratmbetrag2SPf. ' Bekanntmachung, da« Schlachten und Verpfunden von Biehstücken betreffend. W«e das Ministerium des Innern wiederholt ausgesprochen hat, liegt die im Gesetz- und Berordnungsblatte Seite 265 abgedruckte Verordnung des Finanzministeriums vom 26. Juli 1864 lediglich auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung, insofern sie zur Lösung eines hierunter entstandenen Zweifels darüber Bestimmung trifft, wer der Steuerbehörde gegenüber als em solcher anzusehen ist, welcher „Vas Biehschlachten gewerbmäßig" betreiben will, mithin die Voraussetzung festsetzt, unter welcher die Verpflichtung zur Anmeldung der zum Schlachten und zur Aufbewahrung des Fleischwerks dienenden Räume bei dem Haupt-Zoll- oder Haupt-Steueramt des Bezirks einzutreten hat. Die angezogene Verordnung hat daher weder daS damals geltende Königlich Sächsische Gewerbegesetz abgeändert und abändern können, noch steht sie mit der gegenwärtig geltenden Deutschen Gewerbeordnung in Widerspruch. Da durch sie den gewerbepolizeilichen Vorschriften über die Anmeldung des Gewerbebetriebs bei den Gewerbspolizeibehörden nicht präjudicirt wird, so ist in jedem einzelnen Falle zu prüfen, ob das Schlachten und Verpfunden von Biehstücken die Kennzeichen der Gewerbsmäßigkeit an sich tragen und eventuell ob eine Verletzung der gewerbspolizeilichen Bestimmungen vorliegt oder nicht. Irrig ist daher die vielfach ausgesprochene Ansicht, daß Jeder innerhalb eines Kalenderjahres nach der Verordnung vom 26. Juli 1864 bis zu drei steuerpflichtigen Viehstücken zu schlachten und verpfunden berechtigt sei und wegen unbefugten gewerbmäßigen ÄuSschlachtenS nicht bestraft werden könne. Es wird vielmehr unter Umständen auch schon wegen eines ein- oder zweimaligen Schlachtens und Berpfundens eine Bestrafung eintreten können und hinwiederum von einer strafrechtlichen Verfolgung eines öfteren als dreimaligen Schlachtens und Berpfundens innerhalb eines und desselben Jahres abzusehen sein. In jedem Falle aber ist davon auszugehen, daß das etwaige Verlangen, daß Jeder, der auch nur ei« Biehstück ausschlachte und verpfunde, -eine mit gewerbspolizeilicher Genehmigung versehene Schlächtereianlage besitzen müsse, ein zuweitgchendes und demnach zurückzuweisen ist. Dresden, am 18. November 1889. Ministerium des Innern. . v. Rostitz-Wallwitz 'ärz 1882 — Seite 13 des Gesetz- und Verordnungs blattes vom Jahre 1882 — ist alljährlich, während der letzten 14 Tage des Monats December, eine genaue Consignation der vorhandenen a) Pferde, einschließlich der Fohlen und d) Rinder, ohne Unterschied des Geschlechts und des Alters — nach diesen beiden Kategorien getrennt, vorzunehmen. Indem die Herren Gemeindevorstände, sowie der Herr Bürgermeister zu Schirgiswalde auch in diesem Jahre auf diese Bestimmung auf merksam gemacht werden, werden dieselben hierdurch veranlaßt, die nach dem, der gedachten Verordnung unter <S beigefügten Schema aufzustellenden 'Consignationen, in welche der Pferde- und Rindvieh-Bestand der Rittergüter mit aufzunehmen ist und zu welchen Formulare in der RöSger'schen Buchhandlung Hierselbst zu haben sind, bei Vermeidung von 3 Mark Ordnungsstrafe bis spätestens 8. Januar künftigen Jahres anher einzureichen. Bautzen, am 7. December 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. von Boxberg. Rchtr. Der diesjährige Christmarkt allhier beginnt nicht, wie in Nr. 98 des „sächsischen Erzählers" irrthümlich bekannt gemacht wurde, a« 8. December, sondern erst Sonntag, den 15. dss. Mts., nach beendigtem RachmittagSgotteSdienste, IvaS hierdurch berichtigt wird. Stadtrath Bischofswerda, den 7. December 1889. , Sinz. O öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Mittwoch, de« 11. December 188V, Abends S Uhr. Tagesordnung: Antwort des StadtratheS auf den Antrag, die Herabsetzung des GaspreiseS betr. — Antrag de» Schul- auSschusseS, die Anstellung eines neuen Lehrers und die Einrichtung eines neuen ClaffenzimmerS von Ostern 1890 an betr. — Kirchenhaushaltplan für 1890. — Städtischer Haushaltplan für 1890 und Anträge zur Erhebung von Stadtsteuern zur Deckung des Deficit». — Prüfung bez. Recht- sprechung der Sparcassenrechnung für 1888. Cmil Böhmer, Vorsteher. Bekanntmachung, eine außerordentliche Generalversammlung der Ortskrankenkasse Stacha betreffend Freitag, den 20. dieses Monats, Zimmermann scheu Gasthof in Stach Königlichen AmtShauptmannschaft abgehalti Alle Cassenmitgueder, welche großM wie deren Arbeitgeber, werden hierzu «ingeladen. Tagesordnung: Die beantragt,