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ald, bald glattem Pfad, Bald da», worüber Du aewei seine» Throne» Stufen, Erheben laut in sel'gen Kreis« Noth find sie befreit, Bald wirst auch Du erlöset f vielleicht hätte der sterbende Mun^ Der Heimgegangenen gedenkst, In tiefe Wehmuth Dich versenkst, O, tröste Dich! Lehre für die Zukunft und jeder Hügel ruft zu: , lieb, so lang Du lieben kannst, O lieb, so lang Du lieben magst, Die Stunde kommt, die Stunde kommt, Wo Du an Gräbern stehst und klagst." .. Feier,— Doch nicht in finsterm, trüben Sinn So friedlich ruhn in stiller Gruft, Bi» sie de» Vater» Stimme ruft. Blick' auf zu Gott! Wie manches Herz mag sich am Todten- sonntag wohl entladen in den Worten des Dichters: „Bergieb, daß ich gekränkt Dich hab', O Gott, eS war nicht böS gemeint." DaS eben ist eS. Die Scheidestunde schlägt oft schnell und unerwartet und weil wir nicht wissen, wann sie kommt, sollten wir stets bemüht sein, allen Groll und alle Verstimmung so schnell als irgend möglich zu überwinden. Wie wohl ist uns, wenn wir auf unsere Bitte: „Vergieb, daß ich gekränkt Dich hab", ein Wort der Ver zeihung hören, ein freundliches Lächeln sehen; aber wehe uns, wenn wir diese Bitte nur dem bleichen Schatten zurufen können, der unS am Grabe eines theuren Todten umschwebt. Vergebens harren wir da der Antwort, und wenn wir auch gern Jahre unseres eigenen Lebens hingeben möchten für ein Wort der Verzeihung, aus der kalten Gruft streckt sich uns keine Hand entgegen, keine freundliche Stimme tönt an unser Ohr, und nur das Rascheln des dürren Herbst- laubeS, daS Knarren der kahlen Aeste ist die Antwort auf unser heißes Flehen. Und doch liegt in der Erkenntniß unseres Unrechtesschon ein reicher Segen, eine Reinigung des eigenen Herzens, und wer mit dem rechten Gefühl der Reue, auch über ein unbedachtes Wort, an den Grabhügel eines seiner Lieben tritt und ihn schmückt, der schmückt auch sein Ium Noötrnfonntsg Wenn Du, im Herzen tiefbetrübt, Geh' heut' zum stillen Friedhof hin, GebeugtvondunklenSchicksalSmächten, Den Todten gilt die schöne Feier, Getrennt von dem, waS Du geliebt, Doch nicht in finsterm, trüben Schlaflos in langen, bangen Rächten Gedenke derer, die, Dir theuer, eigenes Herz und macht es würdig für die rechte und echte Weihnachtsfreude. Schrecklich, furchtbar wäre es, wenn die Zeit keine heilende Kraft besäße, wenn sie unS keine Linderung brächte für die brennenden Wunden, die uns durch das Abscheiden lieber Angehöriger geschlagen werden, eS wäre ein Leben nur des Sterbens werth. Aber weil die Zeit eben diese heilende Kraft besitzt, können wir auch leicht nach der entgegengesetzten Seite zu weit verschlagen werden, wir könnten zu leicht ganz und gar ver gessen. Daß wir dies nicht thuu, daß wir an jedem Zeitabschnitte Rückblicke halten sollen, darum hat uns die Kirche solche Feste eingesetzt. Das Todtenfest soll uns ein ernster Mahner sein an die Vergangenheit, wir sollen uns ernst lich prüfen, wo wir gefehlt, aber wir sollen uns nicht einer fruchtlosen Reue, einer dumpfen Ver zweiflung überlassen. Haben wir uns Vorwürfe zu machen, sind wir uns eines Unrechts bewußt, das wir einem Dahingeschiedenen zugefügt haben, so soll uns auS diesem Gefühl der feste Vorsatz erwachsen, in Zukunft uns zu bessern, jedes rasche, unbedachte Wort zu vermeiden und lieber Unrecht zu leiden, als es zu thun, und am meisten da, wo wir lieben und geliebt werden, wo ein hartes Wort viel tiefer verwundet und viel mehr schmerzt, als bei Fernerstehenden. Aber ebenso sollen wir auch der Abgeschiedenen in Liebe gedenken, selbst wenn sie unS ein Un recht zugefügt haben. Der Tod hat eine reinigende Kraft und vielleicht hätte der sterbende Mun^ noch gern eine Bitte um Verzeihung gestammelt,, daß, brechende Auge noch gern einen Blick der Versöhnung empfangen. Vielleicht hat ein un ausgesprochenes Weh die Scheidestunde schwerer,, den Tod bitterer gemacht. Daran sollen wir am Todtenfeste gedenken 'und zur Versöhnung: geneigt sein. „Vergebet, so wird Euch vergeben," das ist kein bloßer Schall, kein leerer Hauch, eS ist em Wort der Liebe, der Milde, der Versöhnung, ein Wort echt christlichen Geistes. Treten wir in diesem Geist und Sinn an den Hügel unserer Todten, so wird das Andenken an dieselben und die Todtenfeier kein bloßer Brauch sein, vielmehr wird Herz und Sinn sich läutern in diesem frommen Thun, es wird sich erwärmen und Liebe, Freundlichkeit und Erbarmen allen Denen entgegen bringen, die derselben be dürfen, die darauf gerechte Ansprüche haben. Und wie die Todtenfeier uns zurückführt in die Vergangenheit, wie sie uns vor die Seele führt, daß wir vielleicht zu wenig Liebe gegeben^ wo wir viel schuldig waren, so giebt sie uns auch eine "' - » - uns Er hat nach unerforschtem Rath Sie Alle, tue hier ruh'», gerufen, Bon^auhembald, bald glattem Pfad, Aon ird'scher Noth find sie befreit, Ihr LooS ist ew'ge Seligkeit. O, hoffe doch! zum Schluß, daß es sich nur um eine Ermäch tigung Handle und man zu der Regierung das Vertrauen haben könne, daß, wenn die Verhält nisse sich änderten, sie von der Ermächtigung keinen Gebrauch machen werde. Der grundlegende 8 1 wurde mit 45 gegen 24 Stimmen ange nommen und hiernächst der ganze Gesetzentwurf unverändert genehmigt. Das Kgl. Decret, betr. die Begebung der durch die Gesetze vom 15.. August und 7. September 1878 geschaffenen Zprocentigen Rente und die dafür vereinnahmten Beträge, wurde durch Kenntnißnahme erledigt,, der Gesetzentwurf, betr. eine Befreiung vom Ver tragsstempel, ohne Debatte angenommen. Die socmldemokratischen Landtagsabgeordneteir haben in der 2. Ständekammer einen Antrag auf Aufhebung des Schulgeldes, sowie auf Abände rung des Volksschulgesetzes eingebracht. Hin sichtlich der Lehrbücher verlangen die Antragsteller,, daß in allen Volksschulen Sachsens einheitlich vorgegangen werden möge und daß alle Lehr mittel in diesen Schulen unentgeltlich an die Schüler abgegeben werden sollen. Die socialdemokratischen Abgeordneten der zweiten Kammer überbieten sich in Anträgen, deren Absicht, auf die Wähler einzuwirken, wohl keinem Zweifel unterliegen kann. Ihr neuester Antrag beschäftigt sich mit einer veränderten Abstufung der Einkommensteuer. Nach demselben, soll das Einkommen bis über 600 Mk. steuerfrei bleiben. Es sollen darauf 16 Classen gebildet werden, nach welchem die Einkommen von 600 bis 5400 Mk. mit Steuersätzen von 3 bis 136 Mk. belegt werden. Bei den weiteren Classen bis 20,000 Mk. habe die Steuer 3 vom Hundert desjenigen Einkommenbetrags, mit welchem die Classe beginnt, zu betragen, von über 20,000 Mk. bis 60,000 Mk. 3'/-. von über 60,000 Mk. bis 200,000 Mk. 4 und von über 200,000 Mk. 5 vom Hundert. Die Classen sollen bis 12,000 Mk. um je 1200 Mk., von da bis zu 30,000 Mk. um je 2000 Mk., von da bis zu 60,000 Mk. um 3000 Mk. und weiterhin um je 5000 Mk. steigen. — Die guten Erfahrungen, welche mit der OelgaS-Belenchtung der Personenzüge gemacht worden sind, lassen eine weitere Ausdehnung der selben angezeigt erscheinen, und zwar sollen nun mehr sämmtliche Personenwagen der südlichen Lausitzer Linien, sowie der Muldenthalbahn und der Glauchau-Geraer Linie mit Einrichtungen für Gasbeleuchtung versehen, hiernächst aber emo OelaaSanstalt nebst Füllanlage in Zittau erbaut^ sowie eine Füllanlage in Glauchau errichtet, unt» zur Bedienung derselben ein GaStranSportwageir beschafft werden, wodurch ein zusammen 134,000 Mark eriordM-ZM Deutsches Reich. Aus Anlaß des Namenstages Sr. Moj. des Königs wurde am 21. d. Morgens 6 Uyr 30 Min. von dem Hornistencorps des Königl. Pionierbataillons Nr. 12 daS Wecken — soge nannte große Reveille — auf dem Waffenplatze der Altstädter Hauptwache zu Dresden aus geführt. Dresden, 21. November. Ihre Majestäten der König und die Königin werden nach den hier eingetroffenen Nachrichten am nächsten Sonntag, den 24. dss. Mts., Nachmittags, von Schloß Sybillenort nach der königlichen Villa zu Strehlen wieder zurückkehren. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem im Dienste des Domstiftes St. Petri zu Bautzen stehenden Forstaufseher Teubner in Wilthen das allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. (Vom Landtage.) Die Zweite Kammer beschäftigte sich in ihrer Sitzung vom 19. Nov. mit der allgemeinen Vorberathung des Rechen schaftsberichts für die Periode 1886/87, des Staatshaushaltsetats für die Periode 1890/91 und des Nachtragsetats für die Periode 1888/89. Die Berathung wurde durch den Regierungs- commissar Geh. Rath Meusel in Vertretung des erkrankten Finanzministers eingeleitet mit einer Darlegung der Ergebnisse der verflossenen und der laufenden Periode, sowie einer Uebersicht über die Ziffern des vorgelegten Staatshaus haltsetats. Besondere Hervorhebung verdient die Mittheilung, daß von der laufenden Periode ein Neberschuß von 21 bis 22 Millionen er wartet wird. Abg. v. Oehlschlägel erklärte das grundsätzliche Einverständniß der conservativen Partei mit der von der Regierung für die übernächste Periode geplanten allgemeinen Neu regelung der Beamtengehälter und der den Schulgemeinden zu gedachten Dotation, wider sprach aber den von einigen Seiten angeregten weiteren Entlastungen und wollte für den Fall des Anhaltens der günstigen Finanzlage lediglich die Beseitigung oder Ermäßigung der Schweine schlachtsteuer für die Zukunft ins Auge gefaßt wissen. Abg. Matches zweifelte, daß die jetzige günstige Lage von Dauer sein werde; aus dem selben Grunde warnte Vicepräsidrnt Georgi da vor, in den Entlastungen zu weit zu gehen; seien solche möglich, so würde einer Aenderung der Schlachtsteuer die Befreiung der unteren Classen von der Einkommensteuer vorzuziehen sein. Abg. Müller (Colbitz) bekämpfte den Ge danken, den Beamten Wohnungsgeldzuschüsse zu gewähren; Abg. Liebknecht sprach für Aufhebung de» Schulgeldes, Ersetzung aller Steuern durch eine einheitliche Einkommensteuer unter gleich. Bald wirst Du, wieder froh vereint Mit ihnen, Gotte» Wege preisen, da», worüber Du geweint, sen; erlöset sein Bon aller Erdennoth und Pein. Vertrau auf Gott! zeitiger Befreiung der untersten Classen, Beseitig ung der Getreidezölle und Umkehr von der bis- herigen Wirthschaftspolitik; Abg. Kirbach wandte sich wie bei den letzten Landtagen gegen die be antragten Dotationen an die Schulgemeinden und befürwortete die Verwendung der für Staatszwecke nicht erforderlichen Gelder zu einer gleichmäßigen Ermäßigung der Grund- und Einkommensteuer, indem er berechnete, daß ein Erlaß von einem Sechstel zulässig sein würde, unter Umständen zu einer Beseitigung der Schlachtsteuer. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Bönisch, v. Oehlschlägel, Niethammer, Horst, Liebknecht und Kirbach beschloß die Kammer, einem Anträge des Abg. Uhlemann (Görlitz) entsprechend, eine Anzahl Capitel des Etats der Zuschüsse durch Schlußberathung zu erledigen, die übrigen Theile des ordentlichen Staatshaushaltsetats der Finanzdeputation den außerordentlichen Staatshaushaltsetat der Finanzdeputation L, den Rechenschaftsbericht der Rechenschaftsdeputation zu überweisen. Dresden, 21. November. Die Zweite Kammer wählte in ihrer heutigen Sitzung die Abgg. Bönisch, Präsident vr. Haberkorn und UhlemannlGörlitz) zu wirklichen, die Abgg. Vice präsident Georgi, v. Oehlschlägel und Opitz zu stellvertretenden Mitgliedern des Landtagsaus schusses zur Verwaltung der Staatsschulden und trat sodann ein in die Schlußberathung des Ge setzentwurfs, betreffend die Umwandlung der 4procentigen Staatsanleihen von 1852/68, 1867 und 1869 in eine 3^/zprocentige Staatsschuld rc. Die Mehrheit der Finanzdeputation beantragte die Annahme, eine aus dem Abg. Bönisch be stehende Minderheit die Ablehnung des Gesetz entwurfs. In der längeren Debatte sprechen der Berichterstatter Kirbach, Vicepräsident Georgi, Philipp, Uhlemann (Görlitz), vr. Mehnert und Liebknecht im Interesse der Staatscasse, ferner, weil der Zinsfuß thatsächlich auf 3*/, Procent gesunken sei, im Interesse des Grundbesitzes, welchem der gesunkene Zinsfuß zu Gute kommen werde, endlich, um eine schnellere Tilgung der Staatsschuld zu ermöglichen, für die verschlagene Maßregel, wogegen dieselbe von dem Minderheits berichterstatter Bönisch und den Abgg. Wetzlich, Horst, Schickert, vr. Schill und Niethammer als falsch oder wenigstens unzeitgemäß bekämpft wurde, unter Hinweis auf das Interesse der Gemeinden, Stiftungen, Mündel, öffentlichen Körperschaften, der Beamten, welche Kautionen niedergelegt haben, sowie darau , daß nicht fest stehe, ob da» Sinken des Zinsfußes ein stetiges sei und ob eS namentlich gegenwärtig noch an halte. Der RegieruagScommissar, Geh. Rath Meusel, vertheidigte den Entwurf und erklärte