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Ostld. ferner sowie MU Nur r^.-r- Bekanntmachung. Die Wegebaupflichtigen Gemeinden und Gutsherrschaften werden hierdurch daran erinnert, daß die zu ordnungsmäßiger Unterhaltung Her öffentlichen Communicationswege im Frühjahr erforderlichen Arbeiten, soweit nöthig, demnächst vorzunehmen und bis zum 15. Mai d. I. zu beenden sind. Namentlich ist das Wasser von den Wegen abzuleiten und der Koth abzuziehen. Auch sind die ausgefahrenen Gleise wieder einzuebnen, bez. mit Steinen oder Kies auszuschütten und die sonstigen Vertiefungen in der Fahrbahn ausznglcichen. Abschläge welche nicht gänzlich beseitigt werden können, sind ebenso wie die Schleuß«» gehörig zu räume« und zu reinigen und die Seitengräben in der nöthigen Weite und Tiefe zu heben. Erforderlichen Falls sind die Wege neu zu versteinen, bez. zu verliefen und abzuwalzcn. Bei letzterer Arbeit aber sind die mittelst diesseitiger Bekanntmachung vom 12. Februar d. I. getroffenen Bestimmungen zu beachten. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 15. April 1887. vo« Boxberg. Ostld. Auf Antrag der Erben der verstorbenen Hausgrundstücksbesitzerin Anna Magdalene verw. Heide geb. Junker in Tröbigau soll das zu deren Nachlaß gehörige HauS- «nd Gartengrundstück Folium 60 des Grund- und Hypothekenbuchs, Nr. 39 L des BrandcaLasters für Tröbigau den 28. April 1887, Vormittags ^12 Uhr, im Erbgericht z« Tröbigau öffentlich versteigert werden, was unter Bezugnahme auf die im Erbgericht zu Tröbigau aushängende Beschreibung des Grundstücks und die Verkaufsbedingungen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliches Amtsgericht Bischofswerda, am 9. April 1887. Manitius. Herrmam'sche SchuIftifAg Diejenigen Eltern, welche auf diese Stiftung (teilweisen Schulgelderlaß) Anspruch zu bezüglichen Wünsche Mittwoch, den 20 April, vormittag- zwischen 10 und 11 Uhr, in der HemEM vrt-angehvriae M^er stets^dm^Borzng haben. der 16. Mai 1887, Vormittags 10 Uhr, als BersteigerungStermin, der 23. Mai 1887, Vormittags II Uhr, als Termin zu Verkündung de- VertheUnng-planS anberaumt worden. Die Realberechtigten werden anfgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden, Leistungen, sowie Kosten- ' sorderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eme Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichts schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bischofswerda, den 12. März 1887. Königliches Amtsgericht. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Müllers Gotthelf Grafe m Rammenau eingetragene Nenhäusler- und Mühleunahrungs- grundstück, Folium 58 des Grundbuchs für Rammenau, bestehend aus einer Mahlmühle mit 2 Gängen, Wohn- und Wirihschaftsgebäuden und 2 Hektar 36,7 Ar Areal an Hofraum, Feld und Wiese, geschätzt auf 18,395 Mark, soll an unterzeichneter Amtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 28. April 1887, Vormittags 10 Uhr, - als Aumeldetermin, Donnerstag, den 21. April 1887, Nachmittags 4 Uhr, sollen bei her Gchäako zu Belmtdorf ein Rennschlitten und eine Getreidereinigungsmaschine versteigert werden. -tt.Dtz-. Msch°!-W°,d- « w. E , ... . Appott, Ger.-Vollz. .... . 'N a A " ? -II st er IlichWe ZM sowie des Kgl. Ä Diese Zeitschrift erscheint.PDSMch 'lst, i AWFI -Mitwochs und «mmab«»», und kostet rinschlietzlich der Sonnabends erscheinenden ^kekletrstgsch« Beilage- vierteljithrlich 1 Mark SO P. Einzeln« Nummer lü Pf. m!' kik-M > rr.. )!' . »wollen ihre-darauf ii i '- ".i nr »gokoffk nä uz »»'iii i.' ' chß, '' archWi->."7 in der Expedition diese» Blatte« angenommen. S»»1«»bt>iedUVH Siatzrg'a«». ^OMpMASMaNe dir wettestr Berbreitnng finden, werden«» Dienstag und Freitag früh V lldr angenommen u. kostet die drrigrspaltmr LorpuKieilr 10 Pf., unter «Eingesandt- «Pf. Geringster Jnsrratenbrttag2dPf. I! E U U Nach Punkt 3 der Verordnung des Königlichen Ministerium» de» Innern vom 4. December 1882 Has glljähckich oder, wenn derselbe wie in diesem Jahre auf einen Sonntag fällt, am 2. Mai bei allen Denjenigen GewerbSunternehmern, welche - »u 4. 1) in ihren Grwerbeanlagen mindesten« zehn Arbeiter beschäftigen oder 2) Dgmpfkessel verwenden oder 3) mit Wind-, Wasser«, Gasmaschinen- oder Heißluftmaschinen-Betrieb arbeiten oder 4) nach 8 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu besonderer Genehmigung zu ihre«? Gewerbebetrieb bedürft«, -eine Zählung der Fabrik- und sonstigen Arbeiter zu erfolgen. " ' > Zu diesem BHufe werden den Ortsbehörden (Grmeindevorständen, Gutsvorstehern) nächster Tage die erforderliche» Zählformulare zuge stellt werden, welche sodann an die Gewerbsunternehmer obgedachter Art^ auch wenn solche keine Arbeiter beschäftigen, zu Vertheilen sind. Die Letzteren haben die ihnen mitgetheilten Formulare am 2. Mai d. I. gehörig au»zufüllen und bi» spätestens den 4. Mai d. I. »an die Ortsbehörden zurückzugeben, welche dieselben sodann auf die Richtigkeit der Ausfüllung zu prüfen, ev. zu vervollständigen und bi» längsten» den 8. Mai d. I. bei Vermeidung von 5 Mark Ordnungsstrafe anher einzureichen haben. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, den 13. April 1887. von Boxberg. , -1 er, .Wgegend. HtMstenerLmtks zu Buch«, ischosswcida.