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NS Rchtr. en betr S-S" »es r :-es Sr S Am 18. und 19. diese» Monat« sollen die Lokalitäten de« Amtsgericht« gereinigt werden, wa« mit dem Bemerken bekannt gemocht wnd, Laß an diesen beiden Tagen nur dringliche, «snmfMebbnre Geschäfte erledigt werden können. Königliche« Amtsgericht vtfchof-werda^am^. Februar 1887. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal. MWMOch» imd r,mn»be«»«, und kostet einschließlich chMLsmiabend» erscheinenden „»eH^rtstisch«, VeÜ«,r" vierteljährlich 1 Mark -0 Pf. Einzelne Rümmer »0 Pf. Uebrigen« empfiehlt e« sich, um den mit dem Transport der Walze verbundenen Zeitaufwand thuNlichst zu -GutSherrschaften oder Gemeinden, welche im Laufe de« Jahre« Wegebauten vorhaben, bei denen die Walze benutzt werden Walzenvorstand möglichst zeitig anzeigen, damit derselbe in der Lageist, bei Festsetzung der Reihenfolge für die Ueberlassunf de« Transportweges so viel al« möglich Rücksicht zu nehmen. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, den 12. Februar 1887. von Boxberg. Bekanntmachung. . Es ist in neuerer Zeit wiederholt vorgekommen, daß Gesuche um Erlaubniß zur Abhaltung außerregulativmäßiger Tanzbelustigungen nicht Hinnen der in der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft vom 16. März 1886 — Nr. 23 und 24 des „sächsischen Erzählers vom Jahre 1886 — festgesetzten Frist — das heißt wenigstens 8 Tage vorher — hier eingereicht worden sind. Die gedachte Bekanntmachung wird daher hiermit wieder in Erinnerung gebracht. Bautzen, am 9. Februar 1887. Der Königliche Amtshauptmann. von Boxberg. Bekannt machun die Benutzung der Bezirks-Strastenwi Es ist wiederholt wahrzunehmen gewesen, daß bei Benutzung der Bezirks-Straßenwalzen nicht in der Art und Weise verfahren wird, wie e« mothwendig ist, damit die Walzarbeit für die Wegeunterhaltung von wirklichem Nutzen ist. Im Einverständniß mit dem Bezirks-Ausschuß werden daher folgende Bestimmungen getroffen. 1) Die Walzarbeit hat unter Aufsicht der Amtsstraßenmeister zu erfolgen. Wer daher eine Walze benutzen will, hat die« dem betr. Amtsstraßenmeister wenigstens 14 Tage zuvor anzuzeigen. 2) Die Leitung der Aufschüttungs- und Walzarbeit ist einem mit diesem Geschäft völlig vertrauten Mann, welcher nach Befinden vom Amtsstraßenmeister in Vorschlag gebracht werden kann, zu übertragen. 3) Die Walzarbeit hat sofort nach Aufbringung des Befestigungsmatetial« zu beginnen und ist während Ausführung dieser Arbeit das Material fortwährend zu befeuchten. 4) In der Regel ist bei einer Wegebreite von 7 Meter an einem Tage nicht mehr als 100 Meter, - 6 ------- 125 - Wegelänge zu walzen. 5) Die eingeschütteten Steine sind vor dem Eindecken erst einmal zu überfahren und hat die Eindeckarbcit in dünnen Schichten nach und nach zu erfolgen. 6) Die Einwalzung der Schuttstrecken hat von den Seiten des aufgebrachten Materials nach der Mitte »u zu geschehen und ist während dieser Arbeit die nöthige Anzahl Leute mit dem Zusammenziehen gefahrener Geleise zu beschäftigen. .... . „ . - - - - - - schränken, sdaß diejenigen ), dies dem betreffenden «. des «gl. HuWkummtes za Baxtza, U zu Bischofswerda. SMeÄNe, welche iu Urse« Platte sie weiteste Lerbrritm» Mit, wetten b» D«t««iag uns Fveitag stah » Är angenommen u. kostet Hst dmhchMW» 10 M, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« »MWtzDM MMMatt der Kgl Bestellungen werden bet allen Postanstalten deutschen Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend in der Expedition dieses Blattes angenommen. Bekanntmachung. Die Herren Wahlvorsteher für die am 21. d. M. bevorstehende Reichstagswahl im m. Wahlkreise des Königreich« Sachsen werden Hiermit aufgefordert, die Wahlprotocolle nebst den dazu gehörigen Beilagen bi« spätesten« Donnerstag, den 24. d. M., Vormittags, Portofrei in meine Hände gelangen zu lassen. Abends noch rückständige Wahlprotocolle werd«» ans Koste« der Säumige» abgeholt werde«. Bautzen, am 11. Februar 1887. Der Köuigliche Wahlcommissar für den III. Wahlkreis. Amtshauptmann von Boxberg. Bekanntmachung. Die Ermittelung des Ergebnisses der am 21. d. Mts. vorzunehmenden Reichstagswahl im HI. Wahlkreise de« Königreichs Sachsen findet Freitag, den 25. d. Ms., von 11 Uhr BormtttagS ab, im Sitzungszimmer der Königlichen Amtshauptmannschast Hierselbst statt. Der Zutritt steht jedem Wähler offen. Bautzen, den 15. Februar 1887. Der Königliche Wahlcommissar für den III. Sächsischen Reichstagswahlkreis. Amtshauptmann vr. von Boxberg. Bekanntmachung. Für die bevorstehende Reichstagswahl ist an Stelle des verstorbenen Gemeinde-Borstandes Mai in Kleindrebnitz der Herr Gemeindeälteste Vnouck daselbst zum Wahlvorsteher des 2., den Ort Kleindrebnitz umfassenden Wahlbezirk des VIII. Wahlkreises und Herr Wirthschaftsbesitzer Friedrich Wilhelm Philipp daselbst .zu dessen Stellvertreter ernannt worden, was nnter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 25. vor. Mon. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 12. Februar 1887. von Borberg. Ostld wttleste B