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Ker säcWe LrMer, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Amtsblatt -er König!. Amts Hauptmann schatt, -er Königs. Schul-Inspection u. -es Königl. Hauptsteueramtes zu Vautzen, sowie -es Königs. Amtsgerichtes un- -es Ita-trathes zu Vischofsmer-a. Bekanntmachung. Nach einer von der Königlichen Amtshauptmannschaft Pirna anher gelangten Mittheiluag ist am 26. April v. ein kleiner, hellgrauer, männlich«, uocoupirter, ca. 1H Jahr alter doppelnasiger Pinscherbastardhund in Bühlau erschaffen worden und nach dem Ergebniß der bezlrkSthirrärztlichev Sectio» mit d« Tollwuth behaftet gewesen. Gemäß tz 38 des ReichSgesetzeS vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr., tu Verbindung mit 8 26 der Verordnung zu Ausführung dieses Gesetze» vom 9. Mai 1881 ist daher auch für die diesseitigen Ortschaften Groß- und Kleindrebnitz, Harthau, Weickersdorf und Goldbach die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 31. Juli dieses Jahres, zu verhängen, bez. wa« die Ortschaften Groß- und Kleindrebnitz, sowie Weickersdorf aalangt, zu verlängern. Der Festlegung gleich zu achten ist da» Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde au der Leine; ohne polizeiliche Erlaubuiß dürfen Hunde au» diesen Orten nicht ausgeführt werden. Wenn Hunde der Vorschrift zuwider innerhalb de« gefährdeten Bezirks frei umherlaufend betroffen werden, so sind dieselben zu lösten, außerdem aber der Besitzer eines solchen Hunde» mit Geldstrafe bi» zu 150 Mark oder Haft zu belegen Außervem sind die Besitzer von HauSthieren bei Vermeidung von Geldstrafe bi» zu 150 Mark oder Hast nicht unter ein« Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere, welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entweichen oder sonst abhanden kommen sollte, sofort und spätesten» binnen 24 Stunden der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten. Bautzen, den 1. Mai 1882. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Salza. Ostld. Bekanntmachung. Zu Au-sührnng de» ReichSgesetzeS vom 13. Februar d. I. ist nach der Bekanntmachung res Herrn ReichScanzlerS vom 27. desselben Monat» eine. allgemeine Erhebung der Bcrufsstalistik der Bevölkerung, in Verbindung mit einer Erhebung der landwirthschastlicheo und gewerblichen Betriebe, «M 5. Juni d. I. durch die Hauöhaltungövorstände, bez. wa« die Gasthöfe unv Herbergen, sowie Anstalten all« Art anlangt, durch dir Besitz«, Vorsteher, Verwalt« »der deren Stellvertreter vorzunehmen. An die selbstständigen Bewohner de» hiesigen Bezirk» ergeht hierdurch die Aufforderung, die Behörden bet diesen Erhebungen nach Möglichkeit zu unterstützen und die an sie gestellten Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Derjenige welcher wissentlich hingegen zuwiderhandelt, ist nach 8 5 de« Reich», gesetze» mit Geld bi» zu Dreißig Mark zu bestrafen. , Die Herren Gemcindevorstände des hiesigen Bezirk», sowie der Herr Bürgermeister zu Schirgiswalde erhallen aNdurch Veranlassung,für ihre Ortschaften ZählungS-Commissionen zu bilden, vie Orte in Gemeinschaft mit gedachten Commissionen und dafera nöthig, in Gemäßheit 8 7 der Verordnung vom 8. April d. I. in mehrere Zählbezirke einzutheilen, für jeden Zählbezirk einen Zähl« uod einen Stellvertreter zu ernennen, diese für die vorschriftsmäßige und gewissenhafte Wahrnehmung ihres Amtes mittelst Handschlag« zu verpflichten und die ihnen von hier au« zugehenden Listen uod Zählkarten rechtzeitig zn Perlheilen. Die an sie auSgesüllt zurückgelangten Schriften sind zu prüfen und zu berichtigen und nach Ausfüllung de» Grmrindebogen» uat« 6. gehörig geordnet bei Rückgabe der unbenutzt gebliebenen Formulare längsten» bi« zum 22. Juni dieses Jahres hier einzureichen. Seiten der Herren Gemeindevertreter von Nieder-Neukirch, Ober-Neukirch LS., Schirgiswalde, Seidau, Sohlaud, WehrSdors und Wilthen hat die» bi« zum 5. Juli 1882 zu erfolgen. Bautzen, den 2. Mai 1882. Die Königliche AmtShauptmavnschaft. von Salza. Steglich. ErbtheiluogShalber soll am iS. Mai 1882, Vormittag» 11 Uhr, da« zum Nachlasse de« Gutsbesitzers Karl Heinrich Stiebitz gehörige Grundstück Nr. 6 de« Brandcatastn«, Fol. 5 de- Grund- uud Hypothekenbuch« für Großdrebnitz von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte freiwillig im Nachlaßzrundstück zu Großdrebnitz gegen da» Meistgebot versteigert werden, wa» hiermit uat« vezuguahme auf die am hiesigen Gericht-brrt und im Erbgerichte zu Großdrebnitz aushäageadea Anschläge und den denselben beigefügtea Berstet geruag-bedinguvgeu mit dem vrmerken bekannt gemacht wird, daß an di« Sruadstück»v«steigrruag von Nachmittag« 1 Uhr au, die Versteigerung de« vorhandenen Vieh», Schiffs und Geschirr», sowie de» sonstigen Nachlaßmobiliar», von welchem 1 verzrichuiß im Erbgerichte zu Groß drebnitz auShängt, in der angegebenen Reihenfolge sich anschließeu, eventuell am darauf folgenden Tage fortgesetzt werdeu wird. Bischof»werda, am 22. April 1882. Da» S ö n i g l i ch e A m t S g e r i ch t. Manitiu« Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll am 23. Mai 1882, Vormittag» 11 Uhr, auf Antrag der Erbe« de» verstorbenen Gutsbesitzer« Johann Angnft Born in Großdrebnitz da» zu« Nachlasse desselben gehörige Bauerngut Folio« 4 -e» Grund- und Hypothekenbuch«« für Großdrebnitz freiwillig versteigert wcrdeu, wa« hiermit unter Vezuguahme aof die am hiesigen Gericht»br«l und i« Erbgerichte zu Großdrebnitz au-häa-eoden Anschläge und die deuselbeu beigefügteo BersttigernngSbediogungen mit de» Bemerk« bekannt gemacht wird, daß an die Srmtdstück-vncprigeruog von Nachmittag» 1 Uhr an dir Versteigerung de» Inventar«, von welchem «m Lerzeichatß im Erbgerichte zu Sr»-dreh»ttz auShäugt, sich anschließeu, eventuell am darauf folgenden Tag« fortgesetzt werden wird. vischof«werda, dm 3. Mai 1882. Königliche« « m t » - e , i ch t. Meenttin». Freitag, den 12. Mai d. I., WWW ^Mh G Uhe NN, ' ' i, soll ans unserem Helzschlagr im nieder«, Legelhol, ei» Parchw «che«h*tzWkr»- mW M-ißi« -r-mtimettt wada «w w^len sich Ersteh«*, lustige zur gedachte. Zett daselbst einfiodeu. Stadtratch vischofswerda, de» 4. Mai 1882.