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ovembrr. Der nächste Bezirkstag findet Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich »wei M«l, Mkittwoch« «. Sonnabend«, und kostet einschließlich ist« Sonnabend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich t Mk. SV Pfg. Aer sächW Lrzähler Wochenblatt für Bischofswerda^Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschatt, der Königl. Kchul-Inspectron u. des Königl. Hauptsteueramtes Ä — zu Dautzen, sowie des Königl. Amtsgerichtes uud des Itadtrathes zu Bijchofsmerda. Bestellungen werden bei alle» Poftanstalten de« deutschen «eiche«, für vischof«wrrda und Umgegend in der «rpedition diese« Blatte« angenommen. AünfuuddrelHder^ Jahrgang. Bekanntmachung. Montags, den 15. November 188«, Vormittags L0 Uhr, H dem Sitzungssaal« der unterzeichneten Behörde statt und wird an die Herren Mitglieder der Bezirk-Versammlung diesrrhalb besonder« Einladung erlassen werd«. Bautzen, am 2. November 1880. ' Königliche A m t S h a u p t m a u n s ch a f t. von Salza. Stea»» W Grundstück Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht sollen den 13. November 188« LaS dem Gastwirth Carl Gottlieb Frenze! in Nieder-Putzkau zugehörige s) GastwirthschastS- und d) Feld-, Wiesen- uud Wald- Rr. 109d des Cataster», wie Nr. 35 und 271 de» Grund- und Hypothekenbuchs für Nieder-Putzkau, welche Grundstücke am 7. August 1880 ohne Berück» Ochtigung der Oblasten ») da« GastwirthschaftSgrundstück sammt Zubehör auf >- Z IV SV« Mark D d) das Feld-, Wiesen- und Waldgrundstück auf «soo Mark M igewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsgerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Ä Bischofswerda, am 14. August 1880. Königliches Amtsgericht. ManttkrS. kekkmntmLvImiiK unli ^uüorävruvK, ß die Ergänzung des hiesigen Kirchenvorstandes betr. Rach § 17 der Kirchenvorstands- und Syn.-Ordnung vom 30. März 1868 hat demnächst die Hälfte der Mitglieder des hiesigen Sirchenvorstandes auszuscheiden. Zur Vorbereitung der deshalb nöthigen Ergänzungswahl ist zunächst die Liste der für diese Wahl Stimm berechtigten aufzustellen. Stimmberechtigt sind nach § 8 der KirchenvorstandSordnung alle selbstständigen Hausväter, welche daS 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung deS Wortes GotteS oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, Lurch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergerniß gegeben haben oder von der Stimmberechtigung bet Wahlen der politischen -Gemeinde ausgeschlossen sind. Zur Betheiligung an der Wahl find nur diejenigen Stimmberechtigten zuzulaffen, welche schriftlich «der mündlich als Wähler sich angemeldet haben und in die vom Wahlausschuß sestgestellte Wählerliste eingetragen stnd. ES werden daher alle Stimmberechtigten aufgefordert, sich zur Aufnahme in die Wählerliste in der Zeit vom Sonntag, -en 31. Oetober, bis Sonntag, -en 14 November, anzumeldru. Die Angabe kann sowohl mündlich als schriftlich geschehen, hat aber unter Angabe deS vollständigen Namens, Standes und MlterS zu erfolgen. Zu Anmeldestellen sind von dem unterzeichneten Kirchenvorstand für die Stadt: 1) die Expedition deS hiesigen Pfarramtes, 2) die Expedition deS hiesigen Kirchners, Herrn Oberlehrer Kneschke, 3) die Sakristei der hiesigen Hauptkirche (Sonntag- nach dem Gottesdienst), 4) da- RathhauS, --für GeißmannSdorf, BelmSdorf und Kynitzfch: die betreff. Gemeindebehörde bestimmt worden. uSchstm der Ktrchengemeinde und ihre Liebe zur Kirche durch zahlreiche Anmeldung bethätigen «erden. Der unterzeichnete Kirchenvorstand gtebt sich der Hoffnung hin, daß die stimmberechtigten Gemetndeglieder ihre Teilnahme andeM Mit Ablauf de- gegenwärtigen Jahres scheiden au» dem Stadtverordneten-Collegium allhier die Herren Kürschnermeister August Grohmann, Töpfer meister Friedrich August Döring, Schuhmachermeister Johann Gottlieb Born, Straßenmeister Gotthold Tutzschky und Fabrikbesitzer Ernst Eduard Peifrl und -sind daher ein unansässtger und vier ansässige Bürger zu Stadtverordneten zu wählen. Zur Wahl derselben ist Mittwoch, der io. November d. I., ^terminlich anberaumt worden und werden hierdurch alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, am gedachten Tage in der Zeit von 10 Uhr Vor- -Mittag» bi» 3 Uhr Nachmittage im hiesigen Rathhaussaale ihre Stimmzettel, auf denen die Namen von vier ansässigen und einem unansässigen wahlberechtigten Bürger so zu verzeichnen stnd, daß über deren Personen kein Zweifel übrig bleibt, persönlich in die Wahlurne einzulegen. Stadtrath Bischofswerda, am 15. October 1880. - Swz . -'W