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WMch« Beschleunigt, welche doch unvermeidlich war, Wchnd da ist e» für die andern, nicht hal-abschuridrn- Mchu Gläubiger immer noch besser, wenn der Zu- Wfammeubruch jetzt erfolgt, als später, nachdem der UMucherer alle- Vorhandene aufgezehrt. Eine dritte UHategorie von derartigen Geschäftsleuten endlich Uarbeitet gar nicht mit eigenem Gelde, sondern dient A »ur al- Vermittler, indem gegen eine mehr oder N Minder hohe Provision das Geld von Hintermännern ß Heforgt wird, welche den Löwen. Antheil schlucken. GWiir glauben, daß diese Geschäftsleute ihre Thätig- HlM keineswegs einstellen, sondern nur etwas modi- HMteren werden; sie werden sich vermuthlich eine ^/Provision und keine Zinsen zahlen lassen und Geld Mdov billigeren Kapitalisten zu beschaffen suchen, und Uähre Findigkeit bürgt dafür, daß ihnen die» meist «tch gelingen wird. Geld wird bei solchen Leuten also wohl auch ferner zu erlangen sein, wenn auch «twa« billiger als bisher. Nun wird uns auch, wie schon bemerkt, gesagt, . auch da- reelle Disconio-Geschäft mit kleinen Leuten Werde Schaden leiden; bei der Ungewißheit, was der Richter unter Ausbeutung der Noth, des Leicht- Mu- und der Unerfahrenheit verstehen könnte, werde Mancher vorziehen, lieber kein Geschäft zu machen, al- ein zweifelhaftes. Man kann nun dahin ge pellt sein lassen, ob es denn überhaupt ein großer Schad« ist, wenn im Geschäftsleben eine gewisse Zone unbetreten bleibt, weil man unsicher ist, ob sie vicht dem Staatsanwalt in die Arme führt; aber Wenn auch das reelle, ganz unbedenkliche Geschäft, welches sich nur bis zu einer mäßigen Höhe über deu Bankdiskont erhebt, durch die Aengstlichkeit »auch«- Capitalisten zur Zeit erschwert werden sollte, — lange wird diese Zurückhaltung des Capital» doch wohl kaum dauern. Denn da man gemeinhin Kapitalien doch nicht nur aus reiner Menschenliebe, sondern auch um des Zinsengenusses willen aus zuleihen pflegt, so wird man das Geld, welches »an aus dem Wechselverkehr jetzt zurückzieht, doch uicht müssig in den Kasten legen, sondern ander wärts anlegcn wollen, um etwas damit zu verdienen. Für die Anlegung von Capitalien ist aber gerade die jetzige Zeit nicht besonders günstig. Die Ein führung der Goldwährung und die damit verbundene ' Ausnutzung des englischen Geldmarktes durch Deutschland, die Einführung des Giroverkehrs bei der RrichSbank, die Consolidirung der finanziellen Verhältnisse der industriellen Gesellschaften und manche andere Factorcn haben den Geldstand so flüssig gemacht, wie selten; die bedeutenden ZinS- reductionen der Staaten, Banken rc. beweisen, daß LaS Geld billiger geworden ist, und es ist also heute gar uicht so leicht, und einfach für einen Capitalisten, welcher gewohnt war, Capital in Wechseln anzulegen, für dasselbe zu einem nicht allzu sehr abweichenden ' niedrigeren Zinsfüße unterzubringen. Da das Kapital sich wohl hüten wird, wieder einmal die hoch verzinslichen ausländischen Papiere anzukaufen , bei denen e- bi- jetzt immer üble Erfahrungen gemacht hat, so wird es sich schließlich doch wohl dem DiSconto-Geschäft wieder zuwenden, um so lieber, al- sich bald genug Herausstellen wird, daß die Rechtsprechung vorsichtig genug sein wird, die Grenze für den Wucher lieber etwas zu eng als zu weit zu ziehen; es liegt ja in der Natur der Sache, daß der Richter gerade wegen der Freiheit, welche ihm da« Gesetz läßt, aus Gewissensbedenken nur dann eine Verurtheilung eintreten lassen wird, wo überhaupt gar kein Zweifel über das Vorhandensein des Wucher» möglich sein kann. Diese Erwägungen heben die Nothwendigkeit, die Organisation de» CreditwesenS noch viel weiter au-zudehnen, al« bis fitzt geschehen, allerdings nicht auf. Im Gegenrheil beharren wir bei unserer schon wiederholt ausgesprochenen Ansicht, daß das Wucher gesetz ohne ausgedehntere Organisation des Geld- verkehrS nur rin Schlag in's Wasser bleiben wird. Will man eine Besserung des CreditwesenS an- streben, so darf man sich nicht damit begnügen, den Wucher zu bestrafen, man muß auch die Gelegen heiten vermehren, um dem Creditbedürftigen und und kreditwürdigen Geld zu beschaffen. Darlehns- eafsen sür Beamte, Hülfscassen für Bedürftige bei schweren Unglücksfällen, Hypothekenbanken für den kleinen Grundbesitz, — da» scheint uns die positive Arbeit, welche noch zu lhun bleibt. Das Wucher gesetz kann nur abwehren, selbst im günstigsten Kalle; da- Aufbauen bleibt noch zu thun. Mit der Eekämpfung schädlicher Einflüsse allein aber ist eS nicht grthan; man muß auch die heilsam wirkenden Kactoren in'« Leben rufen und pflegen. Deutsches Reich. Se. Majestät der König hat dem Vice-Zoll- und Steuer-Director Karl Moritz Ehrlich da- Ritterkreuz F klaffe vom Verdienstorden und dem Einnehmer bei dem Nebenzollautte II Oberwildenthal, Karl Gotthelf Preißler, da« allgemeine Ehrenzeichen verliehen. Mit Genehmigung Sr. Majestät des König« ist der ordentliche Professor am königl. Polytechnikum zu München, Dr. Felix Klein, zum ordentlichen Professor der Mathematik an der Universität Leipzig ernannt worden. Bischofswerda, 2. Juli. Die Gewitter, welche gestern über unsere Stadt zogen und sich durch mehrere starke Schläge ankündigten, haben strichweise enorme Wassermassen herniedergesandt. Die Getreidefelder südlich der Stadt sind von dem niederstürzenden Regen förmlich zusammengeschlagrn worden und hat die so scbön stehende Gerste auf vielen Feldern Lager bekommen. Wie man mehrfach hört, soll in der Gegend von Bühlau das Gewitter von Schloßen begleitet gewesen sein, es hat sich jedoch diese Nachricht bis jetzt glücklicher Weise noch nicht bestätigt. — Am 27. Juni fand in Neusalza die außer ordentlich stark besuchte Generalversammlung des Verbandes der Gewcrbevereine der sächsischen Ober lausitz statt, zu welcher Deputirte beinahe von allen Gewerbe- und Handwerkervereinen der Lausitz er schienen waren. Als Hauptpunkte der Tagesordnung sind hervorzuheben: Besprechung der Höhe der Ge richtskosten; über Jnnungsangelegenheiten; über Beibehaltung oder Aufhebung der Jahrmärkte. Man beschloß eine Petition um Verminderung der Ge richtskosten an den Reichstag zu richten; mit Neu bildung bezw. Reorganisation der Innungen vor zugehen; dabei aber zugleich alle gebotenen Mittel zu benutzen behufs Erlangung von Rechten und Be fugnissen der freien Innungen im Sinne der jüngsten Resolutionen des Reichstags; endlich sprach man sich einstimmig für Beibehaltung der Jahrmärkte au«. An die durch ein gemeinschaftliches MittagSessen unterbrochenen etwa vierstündigen Verhandlungen rcibte sich ein Besuch zweier gewerblicher Etablissements. *8* Stolpen, 28. Juni. Wie bekannt ge macht worden, wird nächsten Sonntag, Montag und Dienstag, als den 4, 5. und 6. Juli dss. I«. das alljährliche hiesige Volksfest und Vogelschießen, verbunden mit solennem Schützenauszuge, abgehalten. Freunde geselligen Vergnügens und heiterer Unter haltung werden hierauf noch ganz besonder« auf merksam gemacht, daß dieses Jahr das 25 jährige Bestehen dieses Volkfestes in angemessener Weise ge feiert werden soll und da« Schützen-Direktorium außergewöhnliche Veranstaltungen trifft und alles Mögliche aufbicten wird, um dem dieses Volksfest besuchenden Publikum Amüsement und Unterhaltung zu verschaffen. Wenn schon die reizende Lage des Festplatzes mit den angrenzenden prächtigen Park anlagen an und für sich für Fremd« viel Anziehendes hat, so ist ganz besonders auch noch der Besuch des Schlosses sehr lohnend, da dasselbe in historischer Beziehung so manche« Merkwürdige und Interessante bietet und überdies eine herrliche Rundsicht gewährt. q Umschau in der Lausitz, 2. Juli. Den 22. verunglückte ein 60jähr. Gutsbesitzer zu Waltersdorf durch ein Kuhfuhrwerk so beträchtlich, daß man an seinem Aufkommen zweifelt. — Den 26. wurde der Weber Zschische im Mühlteiche zu Neu-Eibau — wahrscheinlich verunglückt — todt aufgefunden. — Der 36jähr. Bäcker Hilsberg au» Nikern (gebürtig aus Cunnersdorf bei Löbau) wurde wegen Falschmünzerei in Dresden zu 3 Jahren Gesängniß verurtheilt. (Sein Mitschuldiger Kauf mann Stoy aus Dresden erhielt — weil mildernde Umstände ausgeschlossen worden — 3 Jahre Zucht haus.) — Am 27. feierte der Militärverein zu Seifhennersdorf das 25jähr. Fest seines Bestehens und hatten sich zu dieser Festlichkeit 20 Nachbar vereine eingefunden. — Bei der königl. Kreishaupt mannschaft zu Bautzen sind sür die Ueberschwemmlen bereits 38,440 Mk. 54 Pf. und viel Naturalgaben ringegangen. *** An einem gewissen Orte hat sich Jemand erdreistet zu behaupten, daß der.Unterricht in weib lichen Handarbeiten' nicht im Gesetze geboten sei und daß die Versäumniß desselben nicht bestraft werden könne. Bei gewissen Leuten hat er sich Beifall errungen. Hat er ihn auch verdient? Nach dem .Gesetz, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873 nach 8 2 gehört zu den wesentlichen Gegenständen de« Unterricht« in der Volksschule auch, wo die erforderlichen Einrichtungen getroffen werden können,' ter Unterricht für dir Mädchen in weiblichen Handarbeiten." (Wo nun die erforderlichen Einrichtungen getroffen worden sind, gehört er al- unzertrennliches Ganze zum Schulunterrichte, ist in den Stundenplan der Schule mit ausgenommen und im Lehrstoffplan de- Hrn. Bezirksschulinspector vr. Wild unter Abth. 9 näher vorgcschrieben.) Ein Schüler, der sich den wesentlichen Gegenständen de« Schulunterricht« entzieht, ist straffällig, folglich muß auch eine Schülerin strafbar sein, die diesen Unter richt versäutnt. Da- ist so Aar wie der hellet Himmel. Dieser Unterricht wird ja Luch von der Bezirksschulinspection beaufsichtigt und kann schon deshalb vicht ein freiwillig zu besuchender oder nichL zu besuchender sein. Die« würde den ganzen Ein richtungen unserer Volksschule zuwider sein. I» § 2 der Verordnung zur Ausführung de- Gesetze» vom 26. April 1873, da« Volksschulwesen betr. vom 25. Äug. 1874 heißt e«: .Der Unterricht in weibl. Handarbeiten für Mädchen kann in einfachen Volks schulen auf da« Nothwendigste, wie Stricken, Nähen, Wäschezeichnen, AuSbessern, Zuschneiden und dergl- beschränkt werden. Ob die zur Ertheilung diese» Unterrichts erforderlichen Einrichtungen getroffen: werden können, hat der Bezirksschulinspector zu er örtern, und nur, wenn er sich selbst von der Unaus führbarkeit überzeugt hat, geschehen zu lassen, daß: von dem gedachten Unterrichte abgesehen werde." — Schreiber dieses denkt, die« wäre deutlich genug und> hieraus folgerecht zu schließen, daß dieser Umerricht eben gesetzlich gefordert wird. Diesem darf sich- Niemand ohne genügende Entschuldigung entziehen» wenn er nicht gestraft sein will. Der Geheime Justizrath Or. Rüger wuree am 30. Juni zum Bürgermeister in Dresden gewählt. Die auf Befehl Sr. Majestät de- König- am 29. Juni im königl. Hoftheater zu Dresden-Altstadt, zum Besten der Oberlausitzer Wasserbeschävigtcn ver anstaltete Aufführung der Oper.Oberon" hat eine- Brutto-Einnahme von 4556 Mark ergeben. Kamenz. Am 26. Juni fand unter Vorsitz des Herrn Amtshauptmann Schäffer eine Sitzung des Bezirksausschusses statt. Von den Gegenständen der Tagesordnung betrafen u. A.: 1 den Handel mit Branntwein (genehmigt), 1 Bier- und Brannt weinschank in einem Steinbruch (abgewiesen), I Vier- und Brannlweinschank in einem StaalSforst- revier (genehmigt), Cassation eines Fußweges (ge nehmigt), Verlegung eine« Wege«, Wahl eines Nicht- gemeindemitglieveS zum Vorstand und Bewilligung von 500 Mark aus dem Bezirksvermögen sür di« Wasserbeschädigten in der Oberlausitz. — Nach Schluß der Sitzung sprach der Herr Vorsitzende» welcher vom 1. Juli an als AmtShauptmann nach- Rochlitz versetzt ist, den Mitgliedern des Ausschusses für ihre treue Mitwirkung bei den Berathungew seinen innigsten Dank und Herr Rittergutsbesitzer Reich im Namen des Bezirksausschusses die Gefühle der Hochachtung und Ergebenheit aus, welche die- Mitglieder bei seinem Scheiden bewegten. — Die in hiesiger Stadt zur Unterstützung der von Wassers- noth betroffenen Theile der Oberlausitz vorgenommene Sammlung von Haus zu Haus hat einen Betrag von 1088 Mark 88 Pf. ergeben. Zur Abrundung dieses Betrag« ist au« der Stadtcasse ein Zuschuß von 11 M. 12 Pf. bewilligt und die Gesammtsumme von 1100 M. am 25. Juni an die landständische Bank zu Bautzen abgesendet worden. (K. W.) Zu Schwurgericht-Präsidenten für die Sitzungsperiode vom 1. Juli bis 30. Sept. 1880 sind: bei dem Landgerichte Leipzig der Kammer- director Pusch daselbst, bei dem Landgerichte Bautzen der Kammerdirector vr. Wie sand daselbst, bei dem Landgerichte Chemnitz der Landes gerichtspräsident Brückner daselbst, bei dem Land gerichte Freiberg der Kammerdirector Vollert daselbst, bei dem Landgericht Plauen der Kammcr- director v. Mangoldt daselbst, bei dem Land gerichte Zwickau der Kammerdirector vr. Wo Ist daselbst ernannt worden. Die nächste Aufnahme von Zöglingen in die königl. Unterosfizierschule zu Marienberg soll am 1. October d. I. stattfinden. Die Anmeldungen hierzu haben im Laufe de« Monat« Juli durch per sönliche Vorstellung des Aspiranten entweder bei dem Commando der Unterosfizierschule oder dem heimath- lichen Landwehr-Bezirks-Commando zu erfolgen. Am 1. Juli begann die Jagdsaison und e« eröffnete den Reigen die Jagd auf männliche» Edel- und Damwild, Rehböcke und wilde Enten- Derselben schließt sich am 1. Sept., an welchem Tage ein neues Jagdjahr beginnt und die Lösung.. neuer Jagdkarten zu erfolgen hat, die Jagd auf weibliches Edel- und Damwild, einschließlich der Kälber beider Wildarten, Rebhühner, Schnepfen, Hähne von Auer-, Birk- und Haselwild, Wachteln, . Becassinen und wilde Tauben an, während die Jagd auf Hasen und Fasane erst vom 1. October an, auf weibliches Rehwild (Ricken) aber überhaupt nur in der Zeit vom 16. October bi» mit 15. Dec., gestattet ist. Da« Schießen der Ziemer (Zenner) ist nur in der Zeil vom 16. Nov. bi- ultimo Fe bruar, dagegen die Jagd auf Schwarzwild, Raub- - Säugethiere, Raubvögel, einschließlich Würger und Vögel, dir im Jnlande nicht nisten , zu jeder Zeiv gestattet. Vom Jagdrecht ganz ausgenommen sind Lerchen, Drosseln und alle kleineren Feld-, Wald->. und Singvögel, zu welchen jedoch Rebh^