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rch siesilt Md 2^ Satt. a bis mit Hie unter e mit a bis Oie unter 6 mit a bi« ^Hle unter 6 r »g, Otto^ >ut und o irten >^rup daß ich Andrea» > Gtoß- «idiguog dieselbe« Diese Seitschn'ft erscheine wöchentlich zwei Mel, Mittwoch» u. Sonnabend», und kostet eknschlke-lich »« Sonnabende erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich I Mk. LO Pfg. sstsr läuss erste 86- mtirt 'N. eben i> 80 Pf serda. i. »en. Inserate, welche in diesem Blatt» di« «eitest« finden, werden bi« VkenStag und Freitag früh» Uhr < nommrn und k»sttt die drügespaltene Lorpu«zeile 1» »«ringst« Znseratenbttrag 2L Pfg, Montag, den 3. Mai d. I., Vormittags L L Uhr, tsollm drei von dem auf dem Rutidtheil an der Dresdner Straße (dem Fürstenau'schen Lause gegenüber) anstehende Ltnbett, sowie einige Birke« versteigerst ^werden und wollen sich Bietunzstustige zur gedachten Zeit auf genanntem Rundtheil «tnfinden. Stadtsath Btschof-wrrda, den 29. April 1880. H GtN». . ° , E« wird hierdurch nochmals ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß für jeden Hund im hiesigen Stadtbezirk «ine jährliche Steuer vo« -Fünf Mark in hiesiger Polizeiexpedition zu entrichten ist, daß Hinterziehungen dieser Steuer in Gemäßheit 8 7 de» Gesetze« die allgemeine Siaführuag ziNer Hundesteuer bett, vom 18. August 1868 mit dem dreifachen Betrag der Steuer, also mit 15 Mark zu bestrafen und daß die Besitzer sölcherHunde, Wrltht «HM Hie für da« laufende Jahr giltige Marke frei herum laufend betroffen werden, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, in eine Strafe von S Mark ju nehmen ist^ Die Polizeiorgane sind zur strengsten «ussicht»sührung und sofortigen Anzeigeerstattung über jede Eoatravention angewiesen. -- - ' ' - Etadtrath Bischofswerda, den 29. April 1880. '"'2-'. " '' ' Sinz ' Unter Zustimmung der hiesigen Stadtverordneten hat dir unterzeichnete Stadtrath beschlossen, daß vom 1. April d. I. da» ScbulgekS bet d^Z en Bürgerschule nicht mehr nach wöebentttchen, sondern nach monatlichen Beträgen zu berechnen und demgemäß an den Schulgelder-« " ühren ist. <L» ist demnach zu entrichten: < n) in der Selrctä für jede- Sind monattich 5 Mark; , ' d)in der 1. «btheilung der l. Bürgerschule sür jede« Sind hier wohnhafter Eltern 2 Mark, und für jede« Sind sticht hier wohnhafter 3 Mark monatlich; ' v) in der 2. Abtheilung der I. Bürgerschule für jede« Sind hier wohnhafter Eltern 1 Mark 50 Pf., und für jede» Kürd nicht Hirt Eltern 2 Mark 25 Pf. monatlich und 6) io der II. Bürgerschule für jede« Sistd 1 Mark monatlich, Me unter » bi« mit « vorbezeichneten Militärpflichtigen aü» dm Ortschaften Särch« bi» mit Zfchillichau de» Amt-gericht-bezirk- Bautzen uudau« fänuttt- Tichen Ortschaften de- AmtLgerichtöbezirkL Schirgiswalde. ' Die OrtSbeHörden empfangen gleichzeitig für sämmtliche hier fragliche Militärpflichtige besondere GestellungSordreS, welche sofort nach Empfang des Äetr. Mannschaften legal zu behändigen find. Ueber die erfolgte Insinuation ist nach Maßgabe de« betreffenden ZufertiguagSschreiben« pünktlich Anzeige anher Hu erstatten. - . ° Sollten Militärpflichtige, welche der Königlichen Ober-Ersatz-Commission vorzustellen sind, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort gewechselt «M .hierbei zugleich den hiesigen Aushebungsbezirk verlassen haben, oder bi« zum Beginn des Au-hebung-geschäft« einen derartigen Wechsel vornehmen, so habe« dir OrtSbehörden die betr. Ordre« unter Angabe de« neuen Aufenthaltsorte« der fraglichen Militärpflichtigen unverzüglich anher zurückzuschicken. Haben dergleichen Militärpflichtige jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den Aushebungsbezirk gewechselt; so ist Seiten derjenigen OrtSbehörden^ zbelchen die belr. Ordres von hier aas zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig behändigt werden. Militärpflichtige, welche ohne Entschuldigung in den Aushebungsterminen ausbleiben oder in solchen nicht pünktlich erscheinen, sind in Gemäj H 33 des ReichSmilitärgesetzeS mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu bestrafen, können der Bortheile der Loofung, ferner Anspmch« auf Zurückstellung evrnt. Befreiung vöm Militärdienst im Frieden verlustig erklärt und nach Befinden als unsichere HeereSpflichtige sofort ia hie Armee eingestellt werden. " Die Herren Gemeindevörständ« resp. Rathsmitglieder haben bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 15 Mark an den vorgedachtra Gestellung»- H sagen mit ihren Mannschaften pünktlich an Aushebungsstelle zu erscheinen, sowie dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren ihre Ordre« mit zur Stelle bring« «ad, so lange erforderlich, gehörig beisammen bleiben, damit das Aushebungsgeschäft selbst keinerlei Störung erleidet. ! --«H Im Uebrigen ist noch zu bemerken, daß jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirk» enthaltene Militärpflichtige berechtigt ist, im Au-Hebung»- sermine zu erscheinen und der Ober-Ersatz-Commisfion etwaige Anliegen vorzutragen. * Bautzen, am ä2. April 1880. Königliche Ersatz-Commission daselbst. , Der Wvil-Vorsitzeude: von Salza. Geh. Reg.-Rath, AmtShauptmavn. Wochenblatt für Bischofswer-a^Stolpen und Umgegend. Amtsblatt -er König!. Amtshauptmannschatt, -er König!. Schul-Inspection u. -es König!. Hauptstenera zu Dauhen, sowie -es König!. Amtsgerichtes un- -es Stü-trathes zu Pi/chofsmer-a. Bestellungen «erden bei allen Postanstalten de« deutschen Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend in der Expedition diese« Blatte« angenommen. FünfunddreißiWer" Jahrgang. Bckann t m a ch u n g. Da» diesjährige Oberersatzgeschäst im Au-Hebungsbezirk Bautzen findet am l2. Mai d. I. i» Bischofswerda am 13., l4. und is. Mai d. I. in Bautzen Daffeibe erstreckt sich auf die bei der Ersatzmusterung a) al- diensttauglich ausgezeichneten, d) zur Ersatzreserve 1. Classe und . . o) zur Ersatzreserve 2. Classe in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen. Außerdem haben zur Vorstellung zu gelangen ä) die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Soldaten und s) die bei der Anmeldung zum Dienstantritt von den Truppentheilen zurückgewkesenen EinjährkgrFreiwilligen. H Dagegen kommen diejenigen Militärpflichtigen, welche für dauernd dienstuntauglich befunden worden sind, im hiesigen Bezirke nicht zur nochmals« Mutersuchung, werden vielmehr später ihre Ausmusterungsscheine durch die betreffenden OrtSbehörden ohne Weitere- zugefertigt erhalten. Es haben sich dementsprechend zu gestellen: 1) am 12. Mai d. I. früh 7 Uhr im Schießhaufe zu Bischofswerda: vorbezeichneten Militärpflichtigen au» sämmtlichen Ortschaften des Auttsgerichtsbezirks Bischofswerda; 2) am 13. Mai d. I. früh 7 Uhr im Schießhaufe zu BaUtzen:' I vorbezeichneten Militärpflichtigen au- der Stadt Bautzen und den Ortschaften Amsdorf bi- mit Coffem de- Amt-gericht-bezirk- Gantz«; 3) am 14. Mai d. I. ftüh 7 Uhr im Schießhause zu Bautzen: * vorbezeichneten Militärpflichtigen au» den Ortschaften Dahlowitz bis mit Riesch« de- Aml-gericht-beM- Bautzen und 4) am 15. Mai d. I. früh 7 Uhr im Schießhause zu BaUtzen:'