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nämlich Über den Kall von Kar»: „Es herrscht eia unbehagliches Gefühl vor, daß wir, wie im HerHt von 1863, in einen Krieg hineinsteuern, ohne vaß Jemand den Muth hat, uns dies zu sagen, geschweige denn uns auf das Ereigniß vorzubereiten. Niemand kann leugnen, daß die Lage der Dinge jetzt kritischer ist-, al» fit vor einem Monat war. Der Falk von jkrS ist die erste deutliche Mahnung cm den britischen Nationalstolz gewesen. Die Nation besitzt einen unfehlbaren Instinkt, welcher uns sagt, daß Vits ein Ereigniß ist, das nichts Gutes für die künftigen Interessen des Landes verheißt. Wir sehen nichts als Gefahren vor uns. I» Frankreich hat sich der Senat in den Confiict Uvischen dem Ministerium und der Volks vertretung gemischt und ein Votum angenommen, welche» dem Ministerium zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel sein mag. Das Ministerium hat endlich im Ernste seine Entlassung genommen und ist durch ein reines Geschäftsministerium ersetzt worden, ohne daß damit der Conflict zwischen Mac Mahon und der Volksvertretung beseitigt wäre. Der am 22. d. zusammengetretenen italie nischen Deputirtrnkammer sind von der Regierung mehrere Gesetzentwürfe vorgelegt worden, worunter der Handelsvertrag mit Frankreich, sowie die Ent würfe betreffs Rückkaufs der römischen -südbahnen und der Eisenbahnbetriebe, den Bau neuer Bahnen, Vie sechsmonatliche Verlängerung des gesetzlichen Umlaufs der Banknoten, die Errichtung der Marine Und der Militärakademie zu Livorno, sowie einige Bestimmungen des Preßgesetzes, Erhöhung der Be- zstge der Professoren der technischen Anstalten und der GerichkSbcamten, Wahlresorm und Sicherheits gesetz. Die Kammer genehmigte das Präventiv budget für 1878 für das Justizministerium. Die österreichische Regierung sollte nach einer aus Wien kommenden Meldung sowohl Ruß land als den kriegführenden Fürstenthümern eine genauere Definition der Interessen, welche zu be rühren sie nicht gestatten wird, gemacht haben. Diese Eröffnung soll in St. Petersburg keineswegs willkvmmen gewesen sein. Oesterreich-Ungarn habe Serbien die Anzeige gemacht, daß es das Eindringen serbischer Truppen in das westliche Bosnien nicht dulden werde, und zu gleicher Zeit habe es Mon tenegro gewarnt, daß dessen Streitkräfte nicht über Nikfic» hinaus in die Herzegowina hineingehen dürfen. Die zweite Kammer des sächsischen Landtags überwies vorige Woche das königliche Decret, be treffend den Stand der Verlegung der Dresdner Militäretabliffements, ohne Debatte an die Finanz deputation und trat sodann ein in die Berathung einer Petition von 61 Gemeinden des Amtsbezirks Lommatzsch, in welcher zur Erwägung gegeben wird, ob e» nicht im Interesse der Landwirthschaft ge- rathen fei, da» Institut der Fortbildungsschule auf dem Lande wieder aufzuheben, obwohl es außer solchen Rednern, welche die mit der Fortbildungsschule gemachten Erfahrungen al» günstig schilderten und sich vowder Erhaltunfi des Instituts viel GmoS versprachen, auch an solchen nicht fehlte, welche glaubten, daß übrr kurz oder lang Aendrrnngen der Organisation würden eintreten müssen ; so lvar man doch allseitig darüber einverstanden, daß zur Zeit noch mehr Erfahrungen abzuwarten seien, ehe man an eine Revision des auf die Fortbildungsschulen bezüglichen Theiles des Schulgesetze» gehen könne. Die Kammer beschloß daher, die Petition auf sich beruhen zu lassen, indem sie gleichzeitig die Regierung eHuchLe, der nächsten Ständeversammlung eine Darlegung der mit der Fortbildungsschule gemachten Erfahrungen zugehen zu kaffen, und darauf bedacht zu sein, daß den Lehrern und Schulbehörden Mittel an die Hand gegeben werden, die Zucht in den Fortbildungsschulen energischer als zeither zu handhaben. Vorigen Donnerstag trat die zweite Kammer in die allge meine Vorberathung über den Antrag de» Abgeord neten Freytag auf Vorlegung eine» Gesetzentwurfs über Abänderung de» LandtagSwahsgrsetze«. Der Antrag lautet: .Die Kammer wolle beschließen: die Regierung ist zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vor zulegen, nach welchem in dem Gesetze, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. December 1868 die Bestimmungen, ») welche die activen und passiven Wahlrechte von dem Eigcnthum eines Grundstücks oder der Entrichtung eines gewissen Abgabenbetrags abhängig machen, und d) welche zur Wählbarkeit bei den Wahlen Erfüllung des 30. Lebensjahres, sowie dreijährigen Besitz der sächsischen Staatsange hörigkeit erfordern, aufzuheben sind " Abgeordneter Freytag nahm als Antragsteller da» Worb und erklärte, sein Antrag bezwecke die Einführung des allgemeinen deutschen Wahlrechts auch für vir Landtagswahlen, eine Forderung, die er für berechtigt halte. Eine lange Rede zu Gunsten des allgemeinen deutschen Wahlrechts könne er sich ersparen. Wie Jeder in einem Staate beitragen muß zu den Opfern für den Staat, so müsse Jeder zur Aus übung seines Wahlrechts gleichberechtigt sein. Es sei ungerecht, einen ganzen mächtigen Stand von dem Wahlrecht auszuschließen. Unräht sei es, wenn sich der Landtag in ein Haus einschließt, an dessen Thüre die Ueberschrift steht: Der Zutritt ist nur gegen hohes Entree gestattet. Redner war bezüglich der Wählbarkeit der Ansicht, daß man eS dem Volke überlassen solle, zn wählen, wen e» zu seittrr Vertretung auf dem Landtage für geeignet eracht«, weshalb er die Bedingung der dreijährigen Staats angehörigkeit beseitigt zu haben wünschte. Redner empfahl der Kammer, in formeller Beziehung seinen Antrag zur Schlußberathung zu stellen. Abgeordneter Grünler stellte ebenfalls einen hierauf bezüglichen Antrag, worauf der Freytag'sche Antrag zur Schlnß- berathung verwiesen wurde. Die Kammer beschloß hierauf noch, die Petition von G. F. Scholze in WeigSdorf bei Zittau um Bewilligung eine» Capitals zur Anlegung einer mechanischen Weberei aus sich beruhen, dieselbe jedoch noch an die I. Kammer ge langen zu lasten. Aus Berlin meldet man, daß die Vorarbeiten zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Verfälschung von Nahrungs- uns Genußmitteln, so weit vorge schritten sei, daß man sich im ReichSgssUndheitSamt der Hoffnung hingebe, den ersten Entwurf m etwa zwei biis drei Wochen fertig stellen zu können Es