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Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Amtsblatt der Kgl. Auttohauptmannschafl und -er Kgl. Schnlinspeclion zu Kauhen, sowie -,o Königlichen Verichtoamtes un- -es Sta-lratheo zu Pischosswer-a. Diese Jeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch« und Sonnabend« und kästet einschließlich der Sann« wend« ^scheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich 1 Mark bv Pfg. (15 Ngr.). Inserate werden bi« Dienstag« und Freitag« früh » Uhr angenommen und kostet die gesp-ltene Corpus,eile oder deren Raum 10 Pfennige. 12. I Sonnabend, den 1«. Februar. ! 1877. Die Steuerftage in der Schweiz. In dem Maaße, in welchem die Schweiz ihre bundesstaatlichen Hinrichtungen ausbaut und also die Anforderungen e.n den Bund sich erhöhen, stellt sich die Nothwendigkeit einer Steuerreform heraus, welche in der schweizerischen Presse als eine brennende Urag« jetzt vielfach besprochen wird. Als Beitrag lur Lösung dieser Frage ist von einem nach Zürich verufenen deutschen Professor, Herrn G. Cohn au« Berlin, ein Schriftchen über „die Finanzlage der Schweiz" erschienen, dessen Erörterungen ein über die Grenzen her Schweiz hinausreichendes Interesse Laben und namentlich auch für Deutschland, da« ja buch einer Umgestaltung der Steuerquellen im Reich, Einzelstaat und Gemeinde bedarf, zum Theil sehr beherzigenswerth sind. Den Ausgangspunkt dieser Erörterungen bildet die Thatsache, daß die Centralisirung de« schweize rischen MilitärwcsenS in den Bundesfinanzen De ficit- erzeugt (2^ Millionen FrcS. im Jahre 1876), tdenen die regelmäßigen Einnahmen des Bundes nicht «gewachsen sind. Wie bekannt, hat das schweizerische Volk kraft Re- Referendums am 1. Juli de« verflossenen Jah wes den Versuch der Einführung einer Militärpflicht- lErsatzsteuer zurückgewicsen, und man wird zur Ein- ifordernng von Matricular-Beiträgen der unter dem Druck eines direkten Steuer-System- leidenden Can- Rone greifen müssen, wenn eS dem Bunde nicht ge lingt, sein eigene« indirecteS Steuersystem weiter zu Rkttwickeln. Die B undeSauSgaben werden fast einzig RruS den Grcnzzöllen bestritten, da Post und Telc- lgraphie bei der Geringfügigkeit ihrer Taxen kaum Mehr al« 4 Million und die dem Bund zustehende Dälfte der cantonalen Militär-Ersatzsteuer ebenfalls Wicht mehr ertragen; die Zölle aber liegen nicht wie M den meisten andern Staaten vorzugsweise auf Wnzelnen ergiebigen Consum - Artikeln, sondern die Danze Mannichfaltigkeit der Ein- und Ausfuhr-Ob- Deete liefert nur geringe Beträge — nach dem Vor anschlag für 1877 im Ganzen 15H Mill. Franken, f Für die cantonalen Steuer « Systeme kann da» ! Züricherische al« Typus gelten. Hier werden die nothwrodigeu Staats-Ausgaben von 3H Millionen bi« zur Höhe von Millionen au« persönlichen direkten Steuern (Vermögens-, Erbschaft»-, Aktiv- bürgersteuer- und Militärpflicht-Ersatz) bestritten und selbst der.Rrst wird nur zu geringem Theil au» indirekten Steuern aufgebracht. Allein der für Einkommen steuern vorausgesetzte Gemeinsinn, der sich in Wahr heitsliebe und zahlender Ehrlichkeit zeigen müßte, ist inder Schweiz sowenig al» in anderen Staaten vor handen; aus amtlichen Erhebungen gebt hervor, daß im Canton Zürich da« wirklich versteuerte Vermögen wenig mehr als die Hälfte des steuerpflichtigen be trägt, während die Einführung einer Jnventarifirung im Todesfall als Revisionsmittel durch das Refe rendum verworfen wurde. Daraus folgt, daß die fernere Anspannung der Steuerkraft nach diesem System eine mit den Anforderungen an das Staats wesen wachsende Ungleichheit herbeigeführt und zuletzt unmöglich wird. Sie müßte also auf dem Gebiet der indirekten Steuern erfolgen und kann dies um so mehr, als die populäre Vorstellung, der Preis einer Waare in dem Lande ohne Steuer entspreche dem niedrigeren Satze, der sich in Ländern mit Steuern nach Weg fall der Steuer ergeben würde, nur eine durch Pro fessor Cohn an frappanten Beispielen constatirte Illusion ist. Herr Cohn meint, daß es nicht so übel wäre, wenn die Differenz in die BundeScasse flösse und schlägt speciell in erster Linie eine Be steuerung des Tabacks mindestens nach den deutschen Ansätzen vor, die nur der französischen betragen, aber gleichwohl für die Schweiz eine Mehr-Einnahme von 14 Millionen ergeben würden, ohne den Con sum zu vermindern. Jedenfalls dürfte die ange deutete Reform dem Wachsen des DeficitS im Bund Halt gebieten. Deutsches Reich. Ihre Maj. der König und die Königin, Ihre kaiserl. königl. Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Toscana und Erzherzogin Antoinette, Ihre königl. Hoheiten Prinz und Frau Prinzessin Georg, sowie Se. Durchlaucht Prinz Friedrich zu Hohenzollern haben am 6. d. Abends einer beim Herrn StaatSminister Abeken .stattgefundenen BM« ftstlichkeit beigewohnt,