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^10 Sonnabend, den 3 Februar. —W» Das neueste Gesetz der italienischen Kirchenpolilik. Als das gegenwärtige Ministerium in Italien noch auf den Bänken der Opposition saß, gehörte es jener Partei an, welche die Haltung des früheren, der sogenannten Consortcria entsprossenen Mini steriums gegenüber der Geistlichkeit ein beständiger Gegenstand des schärfsten Tadels war. Die Kirchen politik der Consortcria überhaupt galt den Männern der Linken für eine Schwäche, Und die fortdauernde feindselige Haltung des Clerus gegen das Königreich Italien wurde von ihnen natürlich der jeweiligen Regierung zur Last gelegt. Radicale Maßregeln gegen die Geistlichkeit und namentlich auch eine ihren Grundsätzen entsprechende Revision des bekannten Garantie-Gesetzes standen auf der ersten Linie ihres parlamentarischen Programmes, und es ist nur na türlich, wenn sie auf die Erfüllung ihrer Forde rungen drangen, als ihre Partei durch das Mini sterium Depretis-Nicotcra-Mancini das Staats ruderin die Hände bekommen hatte. Allein dies geschah weder so schnel. och so durch greifend, als anzunehmen gewesen war. Am guten Willen mochte es zwar den Ministern nicht fehlen, als sic ihr Amt vor beinahe einem Jahre antraten; allein auch sie erkannten bald, daß bei einer Re gierung andere Rücksichten maßgebend sind, als bei einer systematischen Opposition, und ihr Roth blaßte mehr und mehr ab. Dem Drängen seiner Partei genossen entsprach der Justizminister Mancini nur durch endliche Vorlage eines Gesetzentwurfs „zur Verhütung und Bestrafung des Mißbrauch« des geistlichen Amtes", der im Grunde genommen Nie mand recht befriedigte, weil er der Linken zu wenig bot, der Rechten aber zu weit ging. In der mehr- tägigen Berathung In der Abgeordnetenkammer machten die Einen dem Gesetz den Borwurf der Jmportunitüt, der NutzlosWit und der Ungcrech- i tjgkeit; den Andern war es für^rin Specialgesetz zu allgemein und zu wenig correct gefaßt und, überließ Pen Behörden «einen zu ^oßen Spielraum. Den Radikalen war «» nicht radikal genug, da es da» , HarGNti«gesetz intact sW, .und die Anderen fanden, gespalten ist. W di« schon bestehend« Gesetzgebung zur Verhütung der schlimmst« Loufllcte «zhgereicht hab« würde. -»«ümddreißigskr Sabrg«^, In der Hauptsache ist^das Gesetze nicht»-anher«», als die Reproduktion von Bestimmung«« heS^gDgen- wärtigen Strafgesetzbuch««, die unkluger Weis« ^ge löscht worden waren, mit der Zuthat, daß di« be züglichen Anklagen dem Schwurgerichte überwysen werden; der erste Artikel besagt: „Der Printer eine» Cnltus, welcher, Handlungen seine« Amte mißbräuchlich ausübend, da« öffentliche Gewissen oder den Frieden der Familie trübt, wird mit Kerker von vier Monaten bis zu zwei Jahren und mid einer Geldbuße bi« zum Betrage von 1000 Lire bestraft." Der Justizminister Mancini hatte bei der Vertheidigung seiner Vorlage einen sehr schweren Stand, und wenn dieselbe am Mittwoch der ver flossenen Woche gleichwohl zur Annahme gelangte, so verdankt er dies einerseits nur einer drastischen Schilderung der feindseligen Haltung de« Vatikans gegen das Königreich Italien, und andererseits dem Umstande, daß ein großer Theil der Linken das Ministerium nicht im Stich lasten wollte, nachdem dasselbe sich außer Stand erklärt hatte, mehr zu thun. Trotzdem stimmten nur 150 Abgeordnete für da» Gesetz, während 100 dagegen votirten; und das Ministerium hat es mit den Radikalen hauptsächlich darum verdorben, weil e« im Laufe der Verhand lung durch Mancini die Aufrechthaltung des Ga rantiengesetzes für eine Frage der Ehre und Loyalität Italiens gegenüber Europa erklärte. F Diese Abstimmung hat in Rom einigermaßen überrascht und zwar nicht wegen der Proportion, in welcher die Stimmen abgegeben wurden, sondern L darum, weil nahezu 200 Abgeordnete sich überhaupt jeder werkthätigen Theilnahmr an der Vorlage ent- > hielten. Die fehlenden Kammermitglieder gehören fast sämmtlich der Regierungsmehrheit an. Unter denen, welche gegen die Annahme de» Gesetzes stimmten, befand sich der ehemalige päpstliche , Mi nister Minghetti. Herr Sella, der Führer Ler^eri- calcn und liberalen Konsorten, hat für die Auughme gestimmt, die Mehrzahl derer, die er fühnnsoll, stimmte aber mit Minghetti, ^wyhl Bewri» g»nug dafür, daß die coastitutionrllr PqSei in zwei Lager für Bischofswerda, Stolpe» und Umgegeich. Amtsblatt der Kgl. Amtohauplmannschaft und der Kgl. Schulinspection zu Daqtzrn, sowie des Königlichen Verichtsamteo und -es Stadtrakheo zu Dischosswerda. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch,« und SonnavenvS und kostet einschließlich der««— abend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich 1 Mark k>0 Pfg. (IS Ngr.). Inserate werden di« Dienstag» und Freitag« früh » Udr angenommen und tostet die gesp.ltene Corpus,eile oder deren Raum 10 Pfennige.