Bischofswerda, da, 3V. December 1874. Ab»«. Nchm-I Abdi 3 3- Nchm.IAbd«. Nchm. Abd«.>Ncht« S 20 3«-Nchm. sellschast. ver Ball- ugend, »pacht. >erda. ate für erbeten. Rach Kamenz Nach Neustadt und Sebnitz Nach Sohland Benennung der P asten. 6-»AbdS. 8- ° Vmt. 9- °AbdS. lv«»Vm. 6"Abds. >wcn. Uhr an A b g von der Stadt: 9-° Vmt. 6-» Früh 7"Lbds. am Bahnhof Dresden Abfahrt Langebrück . . Radeberg. . . Fischbach . . . Harthau . . . Bischofswerda . Demitz ... Seitschen. . . Bautzen . . . Löbau . . . . Görlitz Ankunft edaillon l> gebeten, er Zxped. Adstrtigllvg -er Fahrpofle» bei hirstgem Pokamte (mit unbeschränkter Personen-Annahme.) 6" Früh 7-°AbdS. 6" Früh 3'°Rchm. Görlitz Abfahrt Löbau . . . . Bautzen . . . Seitschen. . Demitz . . . Bischofswerda . Harthau . . . Fischbach . . . Radeberg. . . Langebrück . . Dresden Ankunft Radeberg . . Abfahrt Großröhrsdorf . . . Pulsnitz ,. . . . . Kamenz . . Ankunft Ankunft in der Stadt: Vmtg.I Nchm. Amtliche Bekanntmachungen. Königs. Sächsische Staatseisenbahnen. KMnntMcklllU, die Mark- und Kilogramm - Rechnung betreten-. Zur Durchführung der Mark- und Kilogramm-Rechnung im Bereiche der sächsischen Staatseisenbahn Verwaltung werden vom 1. Januar 1875 an bei den Gütererpeditionen nur solche Frachtbriese angenommen und abgesertigt. in welchen das Gewicht des Gutes nach Kilogrammen und die behufs der Werthsverficherung, ingleichen behufs Declaration des Interesses an Einhaltung der Lieferfrist, sowie die als Nach nahmebeträge angegebenen Summen in Mark-Rechnung aus gedrückt sind. V Ferner werden bei den Gütererpeditionen vom 1. Januar 1875 an nur solche von Privatpersonen beschaffte Frachtbriefformulare abgestcmpelt, welche genau den dem Betriebs reglement für di, Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 beigegebenen Formularen entsprechen. Dagegen bleibt die Verwendung der zeitherigen Formulare, wenn zuvor die Gewichts- und Geldbezeichnungen darin entsprechend abgeandert worden sind, bis zum 1. April 1875 gestattet. Für die Umrechnung der in den bekanntgemachten Tarifen noch in Thalerwährung ansgedrückten Tarifsätze in die Markwährung sind die sür das Verhältniß beider Währungen geltenden allgemeinen gesetzlichen Vorschriften anzuwenven. Die vorstehenden Bestimmuiigen leiden auf diejenigen internationalen Verkehre, in welchen schon zeither die gestimmte Geldrechnung nach I'ramrs und Osulümas erfolgte, keine Anwendung, vielmehr hat es in Betreff dieser Verkehre zunächst allenthalben bei Len bestehenden Einrichtungen zu bewenden. . Dresden, am 24. December 1874 KSiÜLljeiiv Kenerbläikeetiv» Ävr 8Aed8iedv» 8l«at8ei8vnd»kittm. von Tschirschky. Früh. ILmtg.I Nchm., Rä Kamenz Abfahrt S 20 81 Pulsnitz ... S-0 84 Großröhrsdorf . 6— 8S Radeberg Ankunft 6 23 91 a n g vom Bahnhof: 6"Abd«. 8" Vmt S"Abds. 1l Vmt. 7 Abd«. Isizliesie Ldlnkrtsreit ilep kepsontzürüze. IdrenUeii. Wmtg. Ur«»«,««—»»atsieii. Nchm.