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Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Amtsblatt -eo Königlichen Gerichtsamtes und Les Stadtratheo zu Kischosswerda Mittwoch, den LS. November Politische Weltschau a. Rhein von R«unundj«anzigftrr Jahrgang. marken) isselbe ist zu al-Correspon- Vi«s« Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Tonnabend«, und kostet einschließlich der Sann» abend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich IS Ngr. Inserate werde» bi« Dienitags und Freitag« früh 8 Uhr angenommen und kostet die gespaltene S»rpu«z«le »der deren Rau« 1 Rgr. . uns täuschen! vorläufig aber scheint uns die Sache so verfahren zu sein, daß es einen anderen Ausweg kaum geben dürfte — es sei denn, daß die Regierung der Commission gegenüber auf die Reichsbank ein ging. Selbst in diesem Falle müßten dem Zustande kommen des Gesetzes immer noch Verhandlungen der preußischen Regierung mit dem preußischen Landtage vorausgehen, so daß der Reichstag frühestens in einer etwaigen Frühjahrssession die Sache er? ledigen könnte. — Am vorigen Sonnabend wurde, entsprechend früheren Beschlüssen, die von social--- demokratischer Seite beantragte Freilassung des Abg. Most aus Gefängnißhaft gegen 3 stimmen abgelehnt. Dem Grafen Arnim ist nnnmebr die Anklage schrift zugestellt worden. Sie bastrt auf den Paragraphen 348 und 350 des Strafgesetzbuches. Ersterer Paragraph handelt von Beiseiteschaffung von Aktenstücken und setzt eine Minimalstrafe von einem Monat fest; letzterer betrifft die Unterschlagung von Sachen, die man in amtlicher Eigenschaft empfängt oder in Gewahrsam hat. Das Minimum der in. diesem Paragraphen angedrohten Strafe beträgt drei Monate Gefän gniß und ist mit eventuellem- Berlust der bürgerlichen Ehrenrechte ver knüpft. Am 9. December beginnen die öffentlichen Verhandlungen des Proccsses, die dann volle Klar heit über diese mysteriöse Sache verbreiten werden- In Hessen-Darmstadt hat nun auch dw erste Kammer die kirchenpolitischen Vorlagen an genommen, obgleich mitunter nur mit sehr schwacher Majorität. Die etwaigen Differenzpunkte mit der zweiten Kammer sind nicht principieller Natur und gefährden keineswegs das Zustandekommen de» Gesetzes. - Das österreichische Abgeordnetenhaus leidet- an einem wahren Jnterpellationsfieber. Zwar läßt sich vom parlamentarischen Standpunkte aus wenig gegen die Ausnützung dieser Prägorative des Hauses einwenden, wohl aber fällt in's Gewicht, daß die Bedeutung solcher Schritte selbst darunter leiden muß, wenn sie gar zu alltäglich werden. Zwei Gebiete sind es neuerdings, über welche man im Wege der Interpellation einen Einblick in die Re- gierungSabftchten gewinnen will: Das Gebiet der Eisenbahnen und jenes der konfessionellen Fragen. In ersterer Beziehung ist die Zahl der Interpellationen fast noch größer, als in letzterer. ider, Schaafe, und sicker en, wird das, olgen gekrönte rung s Haus Rr. 83 nd herbergsfrei 23. d. M., Wohnung srei- chält 2 Stuben, ie, Stall und IHRuthen üsegarten dazu - die Bersteige- und Grummet, Baarzahlung, den, benannten ich einzufinden zu gewärtigen, emacht. Schon vor acht Tagen bemerkten wir, daß wenig Hoffnung zu einer Einigung über den Bankgesetz entwurf vorhanden sei. Die dreitägige erste Be ratung des Reichstages in vergangener Woche bestätigt unsere Ansicht vollkommen. Denn was ist mit ihr erreicht? Die hinreichend bekannte Vorlage des Bundesrathes enthält nichts über die Schöpfung einer deutschen Reichsbank. Die Reichsregierung glaubte offenbar, die Regelung dieser Frage einer späteren Zeit überlassen zu müssen, da die privat rechtliche Auseinandersetzung mit dem preußischen Staate als Hauptbesitzer der preußischen Bank vielerlei Schwierigkeiten varzubieten scheint. Aus der drei tägigen Debatte des Reichstages geht aber un zweifelhaft hervor, daß die Majorität des Hauies für die Errichtung einer Central- resp. Reichsbank ist. Aus dieser Erkentniß entsprang der Antrag Laskers, der zur Borberäthung niedergesctzten Com mission als Direktive vorzuschreiben, daß die Be stimmungen über eine zu errichtende Centralbank in das Gesetz ausgenommen und damit verflochten werden müssen. Dieser LaSker'sche Antrag, 406 Mitgliedern des Reichstages unterschrieben, entsprach vollständig der Gesinnung des Hauses. Trotzdem wurde er aus formellen Gründen ver worfen, da es unzulässig sei) in erster Berathung irgend etwas anderes als die geschäftliche Behand lung eines Gegenstandes festzustellen. Damit lehnte das HauS tbatsächlich die Mitgabe des Antrags an die Commission ab. Letztere sieht sich nun frei von jeder Fessel einer Rücksicht auf die Wünsche der Majorität und steht lediglich der Regierungs vorlage gegenüber. Ob sie in ihrer Prüfung glauben wird, so weit gehen zu dürfen, daß sie die Grund lagen des Gesetzentwurfes vollständig auf den Kopf stellt, ist um so weniger anzunehmen, als die Reichs regierung durch keinen parlamentarischen Act des Hauses veranlaßt worden ist, sich vor Schluß der Generaldebatte positiv zu äußern. Da wir aber ebensowenig glauben, der Reichstag werde sich mit einer bloßen Amendirung des Entwurfs begnügen und denselben auch ohne die. Reichsbank annehmen, so steht ziemlich sicher zu erwarten, daß die ganze Bankgesetzgebung auf dem diesmaligen Reichstage nicht zu Stande kommen wird. Möglich, daß wir