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müßte dann, da da» Maximum derSchülerzahl einer höheren Schule 40 ist s für jeden Jahrgang eine Classe hergestellt werden und der Plan würde sich ungefähr folgendermaßen gestalten: 6 - 7 Jahre — 16 Stunden 7— 8 - — 18 - 8— 9 - -- 20 9— 10 - 22 10- 11 - 24 - 11- 12 - 26 12- 13 - 28 - 13- 14 - 30 - 14- 16 - 32 . 216 Std. mal 2 ^ 432 Sld. erfordert, da ein Lehrer der höheren Bürgerschule zu 24 wöchentlichen Stunden verpflichtet ist, gerade 18 Lehrer. Gestatten Sie mir in Anbetracht dieser Schwierig keiten Ihre Aufmerksamkeit auf folgenden, wie mir dünkt, nicht ungünstigen Plan zu lenken: Man hebe die 2. Schule als solche auf, vereinige ihre Schüler mit denen der 1. Schulezu einer mittleren Schule u. gründe daneben eine Realschule 2. Ordnung. Bevor wir der Vortheile und Möglichkeit dieser Einrichtung gedenken, geben wir nachfolgend eine Darstellung des Planes: Mittlere Schule: 6 - 7 Jahr - 16 St. mal 2-32 St. 7— 8 - - 18 - - 2 - 36 - 8— 9 - - 20 - - 2 - 40 - 9— 10 - - 22 - - 2 - 44 - Knaben 10—12 - — 24 - - 12—14 ... . . . --26 . Mädch. 10—11 - 24 - - 11-12 - - 24 - - 12—14 - -- 26 - -276 St. — 10 Lehrer u. 16 St. AK. Daß für die Mädchen von 10 Jahren ab 3, dagegen für die Knaben nur 2 Classen angesetzt sind, erklärt sich daraus, daß von jener Zeit ein Theil der Knaben der Realschule angehört. Die Realschule 2. Ordnung besteht aus 5 Classen (10.-16. Lebensjahr). Rech nen wir durchschnittlich auf jede Classe 32 Stunden, so crgicbt dies 160 Stunden, wozu, da ein Real schullehrer zu 22 wöchentlichen Lehrstunden verpflich tet ist, 7 Lehrer und 6 Stunden. Dies zu obigen 10 Lehrern und 16 Stunden — 18 Lehrer. Be denken wir nun, daß der Staat den Realschulen 2. Ordnung 3000 Thlr. jährlichen Zuschuß gewährt, durch diese sich ungefähr 5 Lehrer beschaffen lassen, -so reducirt sich die Gefammtsumme der von Com- munmitteln zu honorirenden Lehrer auf 13, auf welche Ziffer, wie oben dargethan, das Lehrer-Colle gium zum Mindesten ohnehin zu erhöhen ist. Run bedenke man aber, welche Bortheile der gesammten Stadt durch Einrichtung einer Real schule erwachsen. Der Bortheil, ihren Söhnen die Realschulbildung angedeihen zu lassen, war bisher nur den wohlhabenden Eltern möglich, da dieselbe jährlich 300, in 5 Jahren also 1500 Thlr. erfor derte. Dazu mußte man die Kinder bereit« früh zeitig dem Elternhaus«' entreißen, was weder angenehm noch gut ist. Ist die Realschule; aber am Orte, so ist eine weit größere Anzähl Bürger itn'Stande, ihren Söhnen dieselbe besuchen zu laffen. Ferner ist zu bedenken, daß, wenn Bischofswerda eine Real schule hätte, diese nicht nur die Kinder der Stadt und Umgegend, die auswärtige Realschulen besuchen, sondern auch solche aus weiterer Ferne zugeführt würden, da die Unterbringung hierorts um ein Be deutendes billiger zu erreichen ist, als in größeren Städten. Die auswärtigen Schüler hätten, wie die« anderswo auch der Fall, ein höheres Schulgeld zu entrichten, wodurch sich obige Berechnung dann noch günstiger gestalten dürfte. Durch diesen Zuzug würde aber manchem Bürger Bortheil erwachsen- Richt unerwähnt darf bleiben, daß die Absolvirung der anerkannten Realschule 2. Ordnung zum Ein jährig-Freiwilligen Militärdienst, wie znm Eintritt in mancherlei andere Schulen und Aemter berechtigt. Endlich sei auch noch darauf hingewiesrn, daß die oben ermittelte Zahl nicht auf einmal, sondern erst allmählich mit dem höheren Wachsen der Schule, also in cä. 4 Jahren zu beschaffen ist. Es bleibt mir nur noch Einiges über die Möglichkeit der Real schule zu erwähnen. Theilweise ist man hierorts der Ansicht, daß Bischofswerda zu klein, resp. das Be- dörfniß einer Realschule nicht hinreichend vorhanden sei, dem sei Folgendes entgegengestellt: „Es läßt sich wohl mit Bestimmtheit sagen, daß in allere Orten, in denen man mit Errichtung einer Real schule vorgegangen, gar bald die Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen worden sind. Gewiß würden auch in unserem Ozte, falls die Realschule nur erst besteht, weit mehr Eltern ihr« Söhne der selben zuschicken, als man demnächst annimmt. Eine Begünstigung liegt überhaupt sächlich auch in unscrm neuen Volksschulgesetze. Es bleibt künftighin zu wählen, zwischen dem Besuche einer mittleren oder höheren Volksschule bis zum 15. Lebensjahre, oder, vom 14. Jahre ab gerechnet, dem 3jährigen Besuche der gesetzlichen Fortbildungsschule. Anstatt aber die mittlere Volksschule bis zum 15. Lebens jahre, wird man immerhin lieber die Realschule bi« zum 15., resp. 16., dem Abschluß derselben, besuchen. Wenn das Schulgeld entweder gar nicht, oder doch nur mäßig erhöht würde, so darf man doch Wohl annehmen, daß von den ca. 150 Knaben, welche gegenwärtig unsere 1. Bürgerschule (vom 10. Lebens jahre ab gerechnet) besuchen, sich 60 derselben zu wenden würden , womit ein guter Anfang gemacht wäre. Was den Raum anbelangt, so würden für die mittlere Schule, 30 Stunden auf ein Zimmer gerechnet, 9 Zimmer, für die 5 Classen der Real schule aber 5, also in Summa 14 Zimmer erforder lich sein. Es enthält aber die neue Bürgerschule, außer den beiden Sälen, 13 Unterrichtszimmer, 1 Zimmer wäre für die weiblichen Arbeiten zu reser- viren, bleiben 12. Durch Beschaffung neuer Sub sellien und einiger Restaurirung ließen sich die 2 Lehrzimmer der derzeitigen 2. Bürgerschule als Un terrichtszimmer noch ferner beibehalten. Für späteren Nothfall ließ' sich die in die neue Schule eingebaute Lehrcrwohnung, sowie schließlich auch der sogenannte