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Derlin, 14. April. Der Reichstag brachte in seiner heutigen fiebenstündigen Sitzung die Berathuvg des 8 1 de« Militärgesetze« zu Ende. Die beiden konservativen Parteien erklärten durch die Abgg. Graf v. Bethusy-Huc, Frhr. v. Maltzahn-Gültz und Graf v. Moltke, wenn auch ungern, für das Amen dement Bennigsen stimmen zu wollen, für welches die Abgg. I)r. v. Treitschke, vr. Löwe und vr. LaSker auftraten, wogegen Abg. Richter (Hagen) das Amendement der Fortschrittspartei, Abg. Hasenclever den Antrag der Socialdemokralen und Abg. v. Mallinckrodt die Einführung der zweijährigen Dienst zeit befürworteten. Schließlich wurde 8 1 mit dem Amendement Bennigsen (Feststellung der Friedens präsenzstärke von 401,659 Mann auf 7 Jahre) mit 224 gegen 146 Stimmen (Centrum und Fortschritts partei) angenommen. Zum Militärgesetz. Die am 15. April erschienene „Prov.-Corr." enthält einen „Sieben Jahre" betitelten Artikel, in welchem u. A. gesagt ist: Die Regierung stand vor der Erwägung, ob sie versuchen sollte, ihren Antrag auf dauernde Bewil ligung mit einer knappen Mehrheit im Gegensätze auch gegen viele ihrer sonstigen Anhänger durchzu setzen, oder ob sie durch Annahme der Bewilligung auf sieben Jahre die ganze Militärfrage in ver trauensvollem Zusammenwirken mit der national gesinnten Reichstags-Mehrheit zum Austrage bringen sollte. Indem die Regierung zustimmt, die erfor derliche Friedensstärke zunächst nur auf einen solchen Zeitraum sestzustellen, giebt sie zugleich eine neue Bürgschaft dafür, daß das deutsche Heer, soweit es von ihr abhängt, vor Allem der Wahrung und Sicherung des Friedens dienen soll. Vor Allem aber legte die Regierung auch Gewicht darauf, daß die wichtigste Angelegenheit des deutschen Reichs mit einer Mehrheit im Reichstage entschieden würde, welche (wie Graf Moltke sagte) der Bedeutung des Gegenstandes, dem Ansehen des Landes und der Würde der Reichsvertretung entspricht. Je mehr die Regierung bei dem Verzicht auf ihren ursprüng lichen Antrag ihr Augenmerk und Streben über die Militärfrage hinaus auf die allgemeine parlamen tarische Lage und auf deren Befestigung gerichtet hat, je mehr sie die ihr entschieden günstige Strö mung der öffentlichen Meinung schließlich nur dazu benutzte, zu einem vertrauensvollen Einvernehmen mit der Mehrheit des Reichstages zu gelangen, desto zuversichtlicher darf sie erwarten, daß die Mehrheit ihre wiedergewonnene Kraft und Einigkeit nunmehr auch dahin verwerthen werde, die weiteren Arbeiten des Reichstages im Verein mit der Regierung fruchtbringend werden zu lassen für eine kräftige Entwickelung der Reichspolitik. Die Centrumspartei beabsichtigt zum 8 9 des Militär-Gesetzes einen Antrag zu stellen, wonach, entgegen den Beschlüssen der Commission, Baiern, Würtemberg und Sachsen auch fernerhin nicht ver pflichtet sein sollen, bei einem eintretenden Manquo per Recputen in den anderen Bundesstaaten ihre überzähligen Recruten den anderen Cootingenten zu überlassen; der Antrag wird mit Rücksicht auf die den Staaten zuerkannten Reservatrechte gestellt werden. Der „St.-A." vom 15. April veröffentlicht fol- C hat d die A selbst in de Ker- firr Wir rnerks U „Bas Feder der r die B bestar und > Offici Ueber ein L bitter Schul 2 ,weib e« zei Kege, in - St s schlos Äbsti nag betres weis» und > Anw zur r weise! am Arbei haftet ausge Paris gende Danksagung des Reich-canzlerS: Die Beweis« freundlicher Lheilnahme, welche ich während I meiner Krankheit, und die Glückwünsche, welche ich zu meine« I Geburtstage erhalten habe, find zu meiner Freude sehr zahl reich, und so zahlreich, daß es mir, auch wenn ich gesund wäre, nicht möglich sein würde, fie emzeln zu beantworten. Ich beehre mich daher, auf diesem Wege für die mir aus allen Lheilen de« Reich« und au« dem Lu«lande zugegangeam Beweise de« Wohlwollen« und der Theilnahme meinen vrr- I kindlichsten Dank au«zusprechen. Berlin, 14. April 1874. Fürst v. Bitmark. Das „Deutsche Handelsblatt" bringt einen thatsächlichen Beleg für die Einwirkung der hohen Arbeitslöhne in Deutschland auf die Concurrenz- fähigkeit der deutschen Industrie. Bei einer Sub mission auf Stahlschienen für die Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen hat die französische Firma Schneider m Le Creüsot sämmtliche concurrirende deutsche Werke mit einer Minderforderung von ungefähr 17H Thlrn. für 1000 Kilogramm unterboten. Selbst mit Einrechnung des Eingangszolles beträgt die Differenz der französischen Offerte gegen die des Herrn Krupp in Essen, welche ungefähr den Mittel- cours der deutschen Offerten hält, 930,000 Frcs. Der Erzbischof von Posen, Graf Ledochowskh, ist am 15. April von dem königl. Gerichtshöfe für kirchliche Angelegenheiten in Berlin auf Grund von 8 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 in vontn- mnoinm zur Amtsentsetzung verurtbcilt worden. Die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen sind so allgemein bekannt, daß wir uns darauf be schränken können, sie in gedrängtester Kürze zu recapituliren. Die Anklage zerfällt in 6 Gruppen. Die erste betrifft den Sprachenstreit bei der Erthei- lung des Religionsunterrichtes in den Gymnasien der Provinz Posen, die zweite die Beschlüsse der Fuldaer Bischofs-Conferenz, die dritte faßt die Ver letzungen des Gesetzes über die Anstellung der Geist lichen vom 11. Mai 1873 zusammen (45 Fälle), die vierte betrifft die Verweigerung der definitiven Wiederbesetzung der Pfarrstellen zu Filehne und Dobrcynska, die fünfte umfaßt die Belegung de« den Staatsgesetzen gehorsamen Religionslehrers Schröder mit dem großen Banne und die Verweige rung der Beihilfe bei der Revision der Demeriten- anstalt zu Storchncst und die letzte legt den Erz bischof zur Last, der ihm am 24. November 1878 von dem Oberpräsidenteu der Provinz Posen auf Grund des 8 24 des Gesetzes vom 12. Mai v. I. zugestellten Aufforderung zur Niederlegung seines Amtes nicht Folge geleistet zu haben. — Der Erz bischof war nicht zum Termin erschienen. Sein als Zeuge vorgeladener Geheimsecretär beschränkte sein Zeugniß auf die Recognitiou der in Urschrift vor liegenden Correspondenz. Ueber den Geschäftsgang bei der Anstellung der Geistlichen erklärte er keine Auskunft geben zu können. — Der Oberstaatsan walt constatirte in längerer Rede, daß die der An klage zu Grunde liegenden Handlungen gegen die Maigesetze verstoßen, welche der Erzbischof anfäng lich nicht anerkannt, dann aber direct gehöhnt habe. Der Oberstaatsanwalt beantragte die Amtsentsetzung, da Graf LedochowSki sich geweigert habe, sein Amt freiwillig niederzulegen. Nach dreiviertelstündiger Berathung erkannte der Gerichtshof dem Anträge de« Staatsanwalts gemäß.