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322 Amtliche Bekanntmachungen. Die Abführung s) der Brandversicherungs-Beiträge auf den ersten Termin, nach 2 Pfennigen von jeder Beitrags-Einheit, b) der Gewerbe- und Personalsteuer auf den ersten Termin und c) der Grundsteuer auf den ersten und zweiten Termin wird andurch in Erinnerung gebracht. Bischofswerda, am 4. April 1874. Der Rath der Stadt Bischofswerda. Sin,. Mit dem 1. Juli d. I. wirv die der hiesigen Stadtgemeinde gehörige Restauration auf dem Butterberge pachtfrei, und fordern wir Pachtliebhaber auf, sich wegen Uebernahme des Pachter baldigste spätestens aber bis 3. Mai dieses Jahres an uns zu wenden. Stadtrath Bischofswerda, am 16. April 1874. Sin,. d«tr. Alle, welche sich mit der Abführung von Schulgeld an hiesige Schulcasse in Rückstand befinden, werden hierdurch aufgefordert, ihre dieSfallsigen Restbeträge bis zum 30. dies. MtS. abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist mit deren executivischer Beitreibung vorgegangcn werden wird. Stadtrath Bischofswerda, den 16. April 1874. Sinz. Alles unbefugte Betreten und Begehen der der hiesigen Stadtgemeinde oder den hiesigen milden Stiftungen gehörigen Wiesen, die Beschädigung der auf denselben angelegten Bewässerungsvorrichtungen, das Treiben von Vieh auf den Promenaden, die Beschädigung der letzteren, der Baumpflanzungen, sowie Anlagen außerhalb der Start, ingleichen das Ablagern von Schutt auf anderen als den hierzu, angewiesenen Plätzen wird hierdurch wiederholt bei Geld- und bezüglich Haftstrafe untersagt, und ersuchew wir insbesondere Eltern und Erzieher, durch strenge Beaufsichtigung der Kinder Uebertretungen obigen Verbot« zu verhindern, wie wir übrigens die Ueberzeugung haben, daß jeder wohlgesinnte Einwohner der hiesigen Stadt etwaigem Unfuge in dieser Beziehung mit aller Energie entgegentreten werde. Stadtrath Bischofswerda, den 16. April 1874. Sir», ' Die Unsitte des sogenannten „Polterns" am Vorabend von Hochzeiten scheint in neuerer Zeit in hiesiger Stadt wieder ganz besonders in Aufnahme gekommen zu sein, und sehen wir uns daher veran laßt, hierdurch vor deren Ausübung nachdrücklichst zu warnen, indem wir Jeden, der sich derselben schuldig macht, unnachsichtlich in Gemäßheit 8 3M snd 11 des deutschen Strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu Ö0 Thlr. oder mit Haft bestrafen werden. Stadtrath Bischofswerda, den 16. April 1874. , Sinz. Herrmann'sche Kleinkinderbewahranstalt. Wenn die Anmeldungen zur Aufnahme in die Herrmann'sche Kleinkinderbewahranstalt, in welcher an den Werkeltagen Kinder im Alter von 2—6 Jahren von früh bis Abends Aufnahme finden und unter sorgfältiger Pflege und Aufsicht angemessen beschäftigt werden sollen, bis jetzt nur spärlich eingegangen find, haben wir beschlossen, heute Sonnabend, den 18. April, Nachmittags von 2 bis 3 Uhr, im Herrmannstift fernerweite Anmeldungen entgegen zu nehmen und macken solches andurch bekannt. Bischofswerda, den 18. April 1874. Die Administratoren der Herr in an n'schen Stiftungen. Sinz. Böhmer. Peisel. Ui chtamtlichtMkkavnt machvngen. Das DutL u. 8t^okkut HU,««» Z/aa üvr «esekattvon IVHIIIIa LRvM LZrekv empfiehlt eine große Auswahl Hüte in Stroh, Tüll, Spitze, Taffet und Atlas nach den neuesten Fayons und Farben, desgl. werden getragene Hüte gewaschen, gefärbt und modernifirt. Achtungsvoll LLLQQS, Lökvr.