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'Wer fächstfch« MLzWer, Wochenblatt , für Brschofswerda, Stolpe» und Umgegend. Amtsblatt de« Königlichen Gerichtoamtrs au- -es Sta-lratheo zu Pischosowerda. ZeitNrist erscheint wöchentlich zwei Mai, Mittwoch« und Sonnabend», und tostet einschließlich der Lonv- »dend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich 12'j, -lg«. Inserat» werten bi« Dienstags und Freitag« . früh 8 Uhr «ngensmmen. Sachsen. Bischofswerda, den 11. Oct. Gestern Abend 9 Uhr röthete sich der Himmel nach Osten in erschreckender Weise, die Sturmglocke ertönte, ein Feuer außerhalb der Stadt meldend; unsere Landspritze, sowie eine Abtheilung der Turnerfeuer wehr mit Spritze eilten zur Brandstelle und bald erfuhr man, daL eine große Scheune und ein Schuppen des zum Rittergut Schmölln gehörigen oberen Hofes in Flammen stehe. Wie man erfährt waren in der genannten Scheune 100 Schock Weizen, 100 Schock Korn, sowie 1000 Centner Kleeheu, Herrn Rilter- gutSpachter Baumann gehörig, aufgespeichert, was alles total ein Raub der Flammen wurde. Brand stiftung wird vermuthet. Zu den bevorstehenden Festlichkeiten zur goldenen Hochzeit der Majestäten wird von der Stadt Dres den die möglichste Ausschmückung der dem Schloß zunächstgelegenen Straßen in's Auge gefaßt. Die Schloßstraße wird in einem Meer von Gaslichtern strahlen, die mit 17,000 Flammen zu beiden Seiten der Straße Guirlanden bilden sollen, an denen in gewissen Zwischenräumen Kronen, Sterne, Wappen und Initialen angebracht sein werden. Zwischen die jetzt schon bestehenden Candclaber hat man die Ein setzung noch weiterer bereits begonnen. Se. kgl. Hoheit der Kronprinz ist am 7. Octbr. Nachmittags von Ischl wieder in Dresden ein getroffen. »Das „Dresd. Journal" veröffentlicht eine Be kanntmachung des Finanzministeriums, welche an Stelle der nächstens fälligen Schatzanweisungen vom Jahre 1872 wiederum di: Ausgabe der neuen sächsi schen Schatzanweisungen im Betrage von Mill. Thalern zu 3^ Proc. verzinslich bis November 1873 laufend verfügt. Die Begebung dieser neuen Schatzanwcisungen bewirkt die Berliner Seehandlungs- societät. Das General-Postamt in Berlin hat die wich tigsten Tax- u. s. w. Bestimmungen, welche inner halb des deutschen Reichspostgebiets Geltung haben, zusammenstellen und auf Pappe drucken lassen. Exemplare hiervon sind das Stück zu 1 Ngr. von den Briefträgern sowohl, als auch bei den Post anstalten zu erhalten. Siebenlindjwanjigster Jahrgang. Im Königreich Sachsen haben sich im Ganzen 10 Elsaß-Lothringer für Beibehaltung der französischen Nationalität erklärt. Bezüglich der Frage einer Verbreiterung der alten Abdrücke in Dresden scheinen sich, wie man hört, die Meinungen namentlich in den maßgebenden Kreisen dem Unternehmen nicht günstig zu gestalten; es soll die Ansicht durchgedrungen sein, daß der alte Bau eine solche Erhöhung der Belastung nicht er trage, beziehentlich die Verwendung der dazu erforder lichen Summe nicht rentabel erscheinen lasse. Man faßt daher mehr die Erbauung der neuen, dritten Brücke, beziehentlich für später einen völligen Um bau der alten Brücke in's Auge. Letzterer würde dann auch die Wegreißung des Blockhauses, bcbufs Erlangung eines freieren Zuganges in Neustadt be dingen. Ein zu große Einbuße wäre die Beseitig ung dieses unfertigen Steiu-Colosses nicht, der be kanntlich nur der Unterbau für einen großen, nicht zur Ausführung gekommenen Obelisk ist. Recht erfreulich ist es, neuerdings öfters Hand lungen besonderer Redlichkeit verzeichnen zu können. So wurde vor einigen Tagen dem Omnibusconducteur Röschke in Dresden von einem Fahrgast in der Dunkelheit anstatt eines 2^-Groschcnstückes ein Goldstück gegeben. Als der Herr am andern Tage das Goldstück vermißte und in der Annahme es vielleicht bei der Omnibusfahrt verausgabt zu haben, in dem betreffenden Comtoir Anfrage hielt, wurde ihm die Miltheilung, daß der betreffende Conducteur bereits von der Verwechslung Anzeige gemacht hatte. Sehr Viele halten es .für, kein Unrecht und wissen nicht, daß cs strafbar ist, falsche Geldstücke oder Cassenscheine bei Kenntniß der Unächtheit wieder auszugeben. Folgender Vorfall möge als Warnung dienen: Der Viehhändler Friedrich Ernst Schäbitz in Lüttewitz hatte am 9. November 1871 dem Seiler und Kramer G. E. Möbius in Zschochau einen am 1. Juli 1871 fällig gewesenen Coupon zu einem Pfandbriefe der Leipziger Hhpotheksnbank an Zahlungs statt mit der Versicherung gegeben, daß derselbe gut sei. Es stellte sich aber heraus, daß dieser Coupon nicht mehr von der betreffenden Bank eingelöst wurde und es nahm ihn Schäbitz erst zurück, nachdem Möbius bereits Anzeige gemacht hatte. Am 15. Dccember 1871 gab Schäbitz denselben Coupon dem