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n fäWW W-Mßker, Wochenblatt .... für . . > ' ./ Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Amtsblatt Les Königlichen Gerichtsamtes unL Leo StaLtratheo zu DifcholswerLa. rxest Zeitschrift erscheint wSchentlich zwei Mal, Mittwocks und Sonnabend«, und koket einschließlich der Sonn« abend« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich 12'^, Ngr. Inserate werden bi« Dienstag« und Freitag« - früh 8 Uhr angenommen und kostet die gespaltene Sorpu«zeile oder deren Raum 8 Pfennige. ' Sonnabend, den 13. Juli. 11872» Sachsen. Bischofswerda, 11. Juli. Unter überaus großer und ehrender Teilnahme wurde gestern die Hülle des auf so schreckliche Weise verunglückten Zimmergesellen Teich aus Pickau auf hiesigem Kirch hofe unter Choralmusik und desgl, Gesang zur Erde bestattet. In dem großen Leichenconduct, welcher sich durch die Camenzer Straße, über den Markt und durch die Bqutzner Straße bewegte, bemerkte man außer Herrn Bürgermeister Ritter re. Sinz, welcher sich vorzüglich um die schnelle Heraus bringung der Verunglückten verdient gemacht hat, mehrere Mitglieder des Stadtrathes und der Stadt verordneten, sowie eine große Anzahl Bürger hiesiger Stadt; auch wurde im Allgemeinen von der ganzen Ein wohnerschaft unserer Stadt, sowie der der umliegenden Ortschaften durch Erscheinen auf dem Kirchhofe die größte Theilnahme kundgegeben. Zu gleicher Zeit und Stunde fand das Begräbniß des mitverunglückten E. Roch in Goldbach unter nicht geringer Theilnahme statt. Vom 1. August 1872 an treten die früheren, die Erhebung des Chausseegeldes betreffenden Straf bestimmungen, insoweit sie sich auf chaussee- und brückenpolizeiliche Vergehen beziehen und überhaupt zur Zeit noch in Geltung sind, außer Kraft. Die directe,Eisenbahnverbindung zwischen Berlin und Sachsen ist nahe bevorstehend; der darauf be zügliche Staatsvertrag mit Sachsen wird demnächst abgeschlossen werden. Derselbe wird wahrscheinlich, wie Berliner Blätter berichten, zu einem interessanten Proceß Anlaß geben. Die sächsische Regierung hat nämlich der Gesellschaft der Anhalter Eisenbahn bis zum Jahre 1878 garantirt, daß keine Concurrenz- bahn von Berlin nach Sachsen gebaut werden dürfe. Wie man hört, wird daher die Gesellschaft gegen den sächsischen Fiscus auf eine Entschädigungs summe von 5 Millionen Thalern klagbar werden. Am 7. d. fand in der Hauplkirche zu Stollberg eine Trauung statt, wie sie die Stadt noch nicht gesehen. Herr Freitag aus Niederwürschnitz, der im Kampfe für'S deutsche Vaterland durch eine franz. Kanonenkugel beide Arme verlor, wurde mit Der jenigen getraut, die, als er noch unverletzt und als gesunder Jüngling um ihr Herz und ihre Hand warb, ihm durch'« Leben zu folgen versprach. Allerseits gab sich bei dem feierlichen Acte eine große Theilnahme kund. SiebenundzwaNzigstcr Jahrgang. Die neueste Nummer des „Volksstaat" bringt an der Spitze folgenden Aufruf des Herrn Bebel: „An meine Wähler im 17. sächs. Wahlkreis. Freunde und Gesinnungsgenossen! Das Königl. Bezirksgericht zu Leipzig hat die Gewogenheit ge habt,. mir wegen „Majestätsbeleidigung" neben einer neunmonatlichen Gefängnißstrafe, auch „den Verlust der bekleideten öffentlichen Aemter, sowie der aus Wahlen hervorgegangenen Rechte" zuzu erkennen. Durch dieses Erkenntniß bin ich des mir von Euch verliehenen Mandats verlustig geworden. Freunde und Gesinnungsgenossen! Der Schlag soll nicht nur mich, er soll auch Euch, deren Vertreter ich bisher war, er soll die Partei treffen, der wir angehören. Zeigen wir, daß der geführte Schlag ein Schlag in's Wasser war. Ihr seid vor die Alternative einer Neuwahl gestellt. Ich biete mich Euch für dieselbe aufs Neue als Candidaten an. Habe ich nach Eurer Meinung das in mich gesetzte Vertrauen gerechtfertigt, dann wählt mich. Seid versichert, die erhaltenen „Strafen" machen mich nicht mürbe. Festung und Gefängniß sind nicht die Mittel, mir bessere Begriffe über unsere faulen Zu stände beizubringen. Die Gesellschaft, die zu solchen Mitteln der „Belehrung" greifen muß, verdient, daß sie aufhört zu existiren. Führen wir also den Krieg fort mit aller uns zu Gebote stehenden Kraft und mit aller Zähigkeit; gebt mir durch die Neu wahl das Mittel an die Hand, daß ich auch für die nächsten Jahre mich an diesem Kampfe betheiligen kann. Der Tag kommt, wo auch unsere Stünde schlägt! Lebt wohl! Auf Wiedersehen zu neuem Kampf und Sieg! Mit social-demokratischem Gruß Leipzig, den 8. Juli, am Tage meines Haftantritts. A. Bebel." — Der vorstehende Aufruf ist natürlich nur demonstrativer Natur, giebt aber leicht zu un richtigen Auffassungen Veranlassung. Im Wahlgesetz für den Reichstag heißt es Z 4, Abschnitt 2, die Berechtigung zum Wählen (also auch Gewähltwerden) betreffend: „Ist der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte wegen politischer Vergehen oder Verbrechen entzogen, so tritt die Berechtigung zum Wählen wieder ein, sobald die außerdem erkannte Strafe ' vollstreckt, oder durch Begnadigung erlassen ist." Da Bebel vor der ihm neuerdings zuerkannten 9monatlichen Gefängnißstrafe erst eine 2jährige