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1872. Mittwoch, den 17. Janna». eint Endziel zü erreichen, absolute Rechtssicherheit Kk gewähren- «ährend der einzelne Bürger im Äw> ein mit sMeü Genossen für sämmtliche übrigen Interessen zu sorgen hat. Den Beweis Liefert die gedeihliche Entwicklung der germanischen! Staaten England Sich Nordamerika. Alle sittlichen Zwecke können bis auf den einen, für Rechtssicherheit zu sorgen, durch Selbstverwaltung erreicht werden. Das Wesen derselben besteht in der selbstthätigen Besorgung der allgemeinen Angelegenheiten der! Ge- meinten durch deren Eiiüvohner^uud Beamte, sowie in der Tragung der hierdurch entstehenden Kosten. ZU diesen Mgemeimnl, Angelegenheiten gehören auch die der Schule und des Kirchenvermögens. Dem Begriffe der Selbstverwaltung liegt der sehr vernünftige Gedanke zu Grunde, daß ein Jeder seine eigenen Angelegenheiten und- Interessen am besten kütnen und selbst besorgen kann; daß ebenso ein Verein mehrerer Personen die gemeinsamen Bereinsangelegenhciten am sorgfältigsten selbst zu besorgen vermag und daß daher, wo bei den allge meinen Angelegenheiten Vie einzelne Kraft nicht aus reicht, die vereinten Kräfte derer, welche gleiche Interessen haben und das Vertrauen ihrer Mit bürger genießen- am Besten die zu bcsiegendw Schwierigkeiten überwinden und das der Gesammt- heit Nützende schaffen können. > - " Kurz und gut! Die Selbstverwaltung mit ihrem dem Bürkaukratismus feindlichen Wesen schafft Gleich heit vor dem Gesetz, vereinfacht die Pflege der ge meinsamen Interessen und ist vor Allem sehr wenig kostspielig. - . " ' . - - , - !- Die Entwürfe der Städte- und Gemeindeordnungen, welche gegenwärtig unserem Landtage vorliegen, bilden unverkemibar einen Schritt, -nm pi größerer Selbst verwaltung der Gemeinden zu gelangen. ! Nur^wäre es ein' Mr-trauriges Zeichen vom Zeitbewußffrm ' unserer Landgkineindrn, -wenn sich beMigte, waLM "der Vorberathung der Entwürfe der Abg. S tar se Aussicht flellt«> nämlich Petitiomn deri;LaÄ>° tzembiNden g kg e« -diese-ihnen zugedachte größere lMWndEilleNSfreiheit.^offtn wir »iAntehv chstHchn MM Stwäü daßi sich die Landgemeinden My 'Md istit dedsneMN Ordnung, der 'Dingt bch-emÄ-n MV 8Mk!wettMhz«j.«lS^ sEr; bcfiobM-veÄM MffeN'tvO'ichev'«^;sMß>-rurS^ PolitischeUmschau. Auf allen Gebieten des Staatslebens werben in Neuerer Zeit Reformen in's Lebm gerufen , welche den bestehenden Verhältnissen einen völlig veränderten Zuschnitt zu Theil werden lassen. Auch Unserer Ländesvertretung liegen gegenwärtig sehr eingreifende und umgestaltcnde Gesetzentwürfe vor;-unter ihnen steht die Gemeindeordnung obenan. .Das schwierige Problem, Freiheit mit Ordnung im Staatsleben zu verbinden, ist nur durch die Selbstverwaltung zu lösen. Denn diese, welche ihrem Begriff nach in der selbstthätigen Besorgung der allgemeinen An gelegenheiten der Gemeinde durch deren Einwohner besteht- bewirkt - unter Voraussetzung der allge meinen Bildung eines pflichttreuen Volkes, wie es Ms sächsische ist — ein patriotisches Zusammen wirken der besten Kräfte, befriedigt einen lobens- Wepthen Ehrgeiz vielerstrebsamen Männer auf einem für Alle nützlichen Felde, , hebt und veredelt dadurch den Volkscharacter und wirkt daher zugleich conser- vätiv im Sinne der Ordnung und freiheitlich, indem sie das öffentliche Leben den neu entstehenden Be dürfnissen und Verhältnissen gemäß gestaltet und hie breite Basis des parlamentaristischen Lebens bildet. Alle Staaten Deutschlands können nur auf Grundlage wirklicher Selbstverwaltung eine deM inneren Ausbau des deutschen Rechts- Und Ber- faffungsstaalcs entsprechende Entwicklung erlangen. Allerdings muß die Selbstverwaltung der Anlage Nnv.Entwicklung des Volkes entsprechen und aus dessen freiwilliger Handlungsweise hervorgehen, wenn fit kräftiges Leben - äußern soll.' Aber diese Anlage und Entwicklung des Volkes „ist bei den DeüffcheN nichtallcin, 'sondern bei. allen Mtmanischen Völkern-poN jeher dagewesen. - Die ,'germanischen - Völker haben die' Selbstverwaltung überhaupt in die'WAt eingeMrt; weder Rom noch Athen kannten etwas AthnlicheS; > bei ketztsren -ver- MtHM Staät alle Mkichen Lebenszwecke; Sei den ^Germanen hingegen' sähafen sich Ne jü Gemeinden selbst'chtrühMden-M- WVmK»em '-hyu -WMk -nur die -MM'sür-Rech^Mhckt: /WM .Mn aeiKu"'M- «-'ffeU^NrdÄäü^ auch choni--St<We nichts--Mltr fordern dürfen, als diesen einen Zweck"ünd'Mses Siebmundzwanzigster Jahrgang. ßStfchofS»oerda> Molpen und UmgegMd. Amtsblatt -es Königlich^ Vettchtsamtes »Ulf de» ^Ktartrathea zu Dischokswerda. Kiffe Seitlchrift erscheint wöchentlich »wei Ma!, Mitt»pocKS undTon»abeodS,' und koket einschlkeßllch der HM- «send« erscheinenden „belletristischen Beilage" vierteljährlich 12»s, Rgi. Inserate werden bi» Dienstag«'und Freitag« „ früb W Uhr angenommen und kostet die gefpaltene EdrpuWke oder deren Raum 8 Pfennige.