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Köhler. k7—777-—- lv. lhr, Ver- >. Tages- enSttuer- «iLLä. rLNd^ n. 3 Uhr, e Mitglieder e Vorstand. Oicjenfgen, 869 noch d Dünge ersuchen, irr d. I. >för» nach oerde, mit idigeü vor» ber 1871. Wtka mit ü- uns nur zt krsü. 1871. November. 74-84 LHIr. . Hafer loco Dr. K.) reis. Ngr. - PL 2Rgr.-Pf. Lummern) Sonnabend, den 2. Deeember. Sachsen. Se. Majestät der König haben für den rufenen ordentlichen.Landtag den Kammerherry v. Zehmen auf Stauchitz zum Präsidenten der I. Kammer zu ernennen geruht. — Bei der Einweisungscommission der l. Kammer hatten sich bis zum 2d. November Nachmittags 25 Mitglieder, bei der EinweisungS- commission der II. Kammer 48 Mitglieder bereit- angemeldet. Am 30. Nov. werden beide Kammern ihre!, vorläufige Versammlung halten, in welcher die I. Kammer die für die Stelle des Vicepräfidenten, die II. Kammer die für die Stellen des Präsidenten und des Vicepräfidenten vorzuschlagenden Mitglieder wählt. — Die feierliche Eröffnung des Landtags durch Se. Majestät den König findet Sonnabend den 2. Dec. statt. Zn der am 30. Nov. stattgehabten vorläufigen Ver- oder an einem anderen, zu religiösen Versammlun gen bestimmten Orte vor Mehreren Angelegenheiten., des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefähr denden Weise zum Gegenstände einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängniß oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft." Hierauf folgt der zweite Gegenstand der Tagesordnung, die erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend den Ersatz der den bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Reserve- und Landwehr mannschaften gewährten öder noch zu gewährenden Unterstützungen. Das Gesetz gelangt ebenfalls zur Annahme. stattgefunden und ist auf Oberbürgermstr. Pfoten hauer mit 39 Stimmen, wirkt. Geh. Rath Graf Hohenthal mit 30 Stimmen und Bürgermstr. Müll« mit ebenfalls 30 Stimmen gefallen. — Die zweite Kammer hat, bei Anwesenheit von 73 Mitgliedern, für die Stellen des Präsidenten und Vicepräfidenten die Abgg. Advocat vr Schaffrath mit 37 Stimmen, Bürgermstr. Streit mit 39 Stimmen, Handelskammer- secretär vr. Rentzsch mit 37 Stimmen und Kauf mann Pornitz mit ebenfalls 37 Stimmen vorgeschlagen. Die sächsischen Reichstagsabgeordneten haben bei der wichtigen Abstimmung über das Gesetz, welches den Mißbrauch der Kanzel zu politischen Zwecken mit Gefängnißsttafe beligt, zuck größten Theil sich für dieses Gesetz erklärt. Es stimmten mit Ja die Abgeordneten Ackermann, Birnbaum, Böhme, Brock- DeutfcheS Reich. In der 33. Sitzung des Reichstages, am 28. November, bildete den ersten Gegenstand der Tages ordnung die dritte Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Bestrafung von Geistlichen, welche die Canzel mißbrauchen. Abg. v. Aretin (Ingolstadt) weist den Vorwurf zurück, daß zwischen den Katho liken und den revolutionären Elementen ein Bünd- niß gegen die Staatsgewalt bestehe. — Abg. vr. Völk, erklärt, dieser von Baiern ausgehende Antrag beweise, daß man eS mit außergewöhnlichen Zustän den zu thun habe. Da die Gegner des Gesetzes Beweise für die Ausschreitungen, namentlich der bairischen Geistlichkeit, verlangt haben, so führt'Red- ner unter Anderem an, daß die Schulen stets am schlechtesten find, wenn die Klerikalen dabei die Hand im Spiele haben. Die Provinzen, in welchen die meisten Verbrechen verübt und die meisten Zuchthaus strafen erkannt werden, fallen genau mit den Wahl bezirken zusammen, welche klerikale Abgeordnete nach dem Reichstag geschickt. Redner theilt noch eine größere Anzahl von den gröbsten und unmoralischsten Ausschreitungen mit, deren sich ein Theil der katho lischen Geistlichkeit in Baiern unter dem Schutze ihres Standes zu Schulden hat kommen lassen, ohne daß im Laufe der Debatte es auch nur einem Redner aus dem angegriffenen klerikalen Lager ge lingt, das Angeführte wirksam zu widerlegen. — Abg. Herz (Baiern) hofft, daß der bestehende Con- flict sich in einer Weise zuspitzt, daß die vollständige , Trennung von Kirche und Staat erreicht wird. Abg. sammlung der ersten Kammer hat die Wahl der für die v. Mallinckrodt unterzieht zunächst die einzelnen für Stelle des Vicepräfidenten vorzuschlagenden Mitglieder und gegen den Antrag gesinnten Parteien einer von ' ' der Sache öfters abschweifenden Kritik und hält den Einfluß der Geistlichkeit auf die Angehörigen ihrer Kirche für durchaus berechtigt. Auch die vom Mi nister Lutz gemachten Citate aus dem Unfehlbarkeits dogma seien nicht unbedingt richtig. — Minister v. Lutz widerlegt den ihm vom Vorredner gemachten Vorwurf. — Abg. Gneist fragt, ob der Staat der Geistlichkeit gegenüber, welcher man nicht so einfach beikommen könne, wie Privaten, sich anders, als durch vorliegendes Gesetz schützen könne? — Der Gesetzentwurf wird mit großer Majorität angenom men und lautet: „Ein Geistlicher oder anderer Re- ligionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veran lassung der Ausübung .feines Berufes öffentlich vor emer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche EechSundzwanzizster Jahrgang. Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt -esKöniglichen Verichtsamtes und -es Stadtratheo zuDischosswer-a ^LSKs —