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- Diese NachstHgelder wäre» infolge der BerkümmerunaSanträae verschiedener Gläubiger Tnch'S, dänmt« namentlich de« inmkttÄft ebÄfällS veichorbW» Finanzprocuratops Robert Guiby Richter in Stolpen und des GütetVertreterS in dem Creditweseu des verstorbenen Steuerpromrators Samuel Berthold in Bischofswerda in gerichtliche Verwahrung genommen worden. v. Alte ««gelöschte Hypotheken. ß 1) Einhundert Thaler Conventions-Münze oder 102 Thaler 23 Neugroschen 3 Pfennige im 14-Thalerfuße unbezahltes Kaufgeld Marien Dorotheen Brase, geborene Frenzel, des weil. Bürgers und Fleischermeisters Johann Friedrich Brase iu Bischofswerda hinter^ Wittwe, lt. Kaufs vom 5. April 1793 hastend auf den den Ueischermeistern Friedrich Beyer und Friedrich Wilhelm Enax gehörigen Feldgrundstücken Fol. 693 uno 1225 des Hypothekenbuchs für Bischofswerda. 2) Einhundert fünfzig Thaler Conv.-Münze »der 154 Thlr. 5 Ngr. im 14-Thalerfuße sammt Zinsen und Kosten der Wiedereinhebung, Darlehn des Gerichtsschöppen Donath, in Großhähnchcn, lt. Consens vom 22. April 1767, haftend auf den dem Häusler Peter Pötzschke in Großhähnchen und dem Schmiedemeister Johann Gottlieb Schäl in Pannewitz gehörigen Grundstücken Fol. 21 und 26 des Hypothekenbuchs für Großhähnchen, Meißn. SeitS. 3) g. Dreizehn Thaler 12 Groschen Conv.-Münze oder 13 Thlr. 26 Ngr. 2 Pf. im. 14-Thalerfuße, Kaufgeld für Christian Schulze's Erben; b. Zwanzig Thaler Conv.-Münze oder 20 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. im 14-Thalerfuße, Kaufgeld für Christoph Keul in Ober- Neukirch; o. Ein Thaler 2 Groschen Conv.-Münze oder 1 Thlr. 3 Ngr. 4 Pf. im 14-Thalerfuße, Kaufgeld für George Gretschel in Gnaschwitz; ä. Drei Thaler 16 Groschen; Conv.-Münze oder 3 Thlr. 23 Ngr. 1 Pf. im 14-Thalerfuße, Kaufgeld für Martin Bär in Bautzen; e. Vier Thaler Conv.-Münze oder 4 Thlr. 3 Ngr. 3 Pf. im 14-Thalerfuße, Kaufgeld für Zschech in Weißnauslitz; k. Ein Thaler 12 Groschen oder 1 Thlr. 16 Ngr. 3 Pf. 'im 14-Thalerfuße, Kaufgeld für Johann Gottlieb Schulze in. Ober-Neukirch; Z. Sechs Thaler Conv.-Münze oder 6 Thlr. 5 Ngr. im 14-Thalerfuße, Kaufgeld für Gottfried Lehmann in Nieder-Neukirch, welche Beträge für die genanntem Berechtigten sämmtlich lt. Kaufs vom 28. December. 1796 auf den Grundstücken des Bauergutsbesitzers Earl Ehregott Wobst und des Mühlenbesitzers Carl Gottfried Richter in Ober-Ncnkirch, Fol. 153 bez. 134 des Hypothekenbuches für Ober-Neukirch, Laus. Seits, hypothekarisch haften. 4) Dreißig Thaler Conv.-Münze oder 30 Thlr. 25 Ngr. im 14-Thalerfuße, Kaufstermingeld Johann Gottlob Lehmann's in Nieder-Neukirch, lt. Kaufs vom 16. März 1812, haftend auf den Grundstücken des Gartennahrungsbesitzers Carl Gottfried Lehmann und des- Häuslers Friedrich Traugott Nitsche, Fol. 216 und 224 des Grund- und Hypothekenbuchs für Nieder-Neukirch. Bekanntmachung. Bei Gelegenheit eines am Abend des 27. vor. Monats in Neukirch ausgebrochenen Schadenfeuers sind die unten verzeichneten Gegenstände spurlos entwendet worden, was zur Ermittelung der Thäterschaft. und Wiedererlangung der Sachen andurch zur öffentlichen Kemitniß gebracht wird. Bischofswerda^ am 14. April 1871. Das Königliche G e r i ch t s a m t. Schütze. Wr. Verzeichnis der gestohlenen Sachen: 1) Zwei leere Säcke von schwarzgestreifter Leinwand, der7 eine C. T. Richter, der andere August Michalk, Weißnauslitz, mit lateinischen Buchstaben schwarz gezeichnet;, 2) ein Sack von gleicher Beschaffenheit, wje der zuletzt gedachte gezeichnet und H Scheffel Schwarzmehl, enthaltend; 3) ein Paar Kinderschuhe von schwarzem Kalbleder, zum Schnüren eingerichtet, noch fast-neu; 4) ein Deckbetts mit blau und grau gestreiftem Intet und roth und weiß gekästestem Ueberzüge; 5) eine Frauenkülte mit Schaafpelz gefüttert und schwarzem Tuch überzogen; 6) ein MännerüLerrock von braunem Stoffe mit einer Reihe Hornknöpfe, braunem, wollenem Futter, auswendig angebrachten Taschen;. 7) ungefähr zwei Tausend Stück Cigarren verschiedener Sorte, je 100 Stück in blaues Papier mit Etiquette verpackt; 8) zwei-Mannshemden, ungezeichnet, gebraucht, zwei Frauenhemden, sechs Kinderhemden, ebenfalls nicht gezeichnet, mindestens sechs Stück Handtücher von theils weißem,, theils halbweißem Zwillich und 9) eine Flasch» von Thon, eine kleine OtzlanMt Eüröil enthaltend. Bekanntmachung. Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes soll das zum Nachlaß des verstorbenen Hausbesitzers Carl Gottfried Hille zu Gokbach gehörige Wohnhaus mit Feld und Wiese Nr. 65 de« Brandvers.-Latsft., Fvlium Nr. 64 i« VGM .GMid - und HyMhekenbuche, welche* am 12. HM