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Bischofswerda, Stolpen nnd Umgegend. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamtes nnd de» Stadtratheo zu Kischofswrrda. Diese Seitschnft erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch« und Sonnabend«, und kestet »ierttljLhrltch tLI Inserate werden nur bi« Dienstag und Freitag früh S Uhr angenommen. - Sachsen. § Reusalza, 16. August. Unsere Stadt feierte heule einen seltenen Festtag. Die mit vielen Opfern angeschafften drei neuen Glocken unserer Kirche, in Leipzig gegossen, wurden heute geweiht und aufge zogen. Sehr zahlreiche Menschen hatten sich während dieser Festlichkeit in unserm Städtchen zusammen gefunden. Die Weihrede hielt der hiesige OrtS- pfarrer Flösset, während dann beim darauf folgen den FestgotteSbienste Hr. Sup. öl. Zschucke aus Bischofswerda die Festrede hielt. Ein allgemeines Schulfest schloß diesen schönen festlichen Tag. Rach den bisherigen Brr inschlagungen soll das Dresdner Sängersest etwa 100,000 Thlr. gekostet nnd für Eintrittskarten circa 50,000 Thlr. cingebracht haben, so daß die Stadt Dresden ungefähr 58,000 Thaler zuzuschkßeu hätte. In Leipzig herrscht außer der Cholerine, welche viele Opfer aus der Kinderwelt fordert, auch der Keuchhusten, und der Andrang zur Benutzung »er GaSetnaihmung in der Gasanstalt ist so groß, daß der Rath die Zeit hierzu täglich um eine Stunde verlängert hat. Am 18. August Nachmittags in der dritten Stunde wurde der beim Gutsbesitzer Herfurth in Kitzscher bei Borna dienende Knecht Thiele auf dem 200 Schritt vom Dorfe entfernten Acker nebst seinen beiden Pferden vom Blitz erschlagen. Großenhain, 24. August. Heute morgen in der 4. Stunde wurde die Stadt durch Feuerlärm geweckt. ES brannte in ter Bodenftube deS dem Glaser Birnstein gehörigen HauseS aus der Naun dorfer Gaffe, welche zugleich Schlafstube deS Btrn- stein'schen EH-paarS war. Nach Erbrechung der Thüre fand man beide tobt, jedoch nicht durch das Feuer getödtet, sondern auf die schrecklichst« Art er mordet. (C. Z) Preußen. Preußens Fedruarfordrrungrn, sagt die «Kreuz zeitung*, haben etwas von dem Charakter der sibylli nischen Bücher, Die Verlängerung des gegenwär tigen Besitzstände« und Besitzrechtes in Schleswig- Zwanzigster Jahrgang. Holfttin sei weit davon entfern», ein Ausgeber! oder rin Abstreicher, dieser Forderungen zu fein, im G« gentheil, sie seien die unbedingt« Todeckerßkänmg des «ugustenburgischen ErbrechtSschwindel» > di« Ausschließung aller ferneren HalbhUberrtrn und di« Etablirung einer allgemein anerkannten BafiS-aus welcher der preußische Hebel nicht lange vergeblich den festen Punkt suchen werde, u« die kleine» Hindernisse deS einigen deurschrn Neide« uulr der nationalen Mißgunst auS dem Mittel zu lhurz. Da« ist koch mehr als — frech. ' Herr von Bismark ist in den Srafenstan» er hoben worden. Oesterreich. Der neue österreichische Finanzminifter hat sein Geschäft verkleinert und hofft, »aß mehr dabei herauSspringen wird. Er hat eine große Anzahl von Beamten zur Disposition gestellt, die überflüssig waren und überhaupt bje größtmöglichste Einfachheit in der Finanzwirlhschast Hergestell«. Hoffentlich liegt ein Segen darin. Schleswi g-H olstein. Endlich scheint dir tausendfach besprochene schleswig-holsteinische Frage vorläufig und vielleicht auf lange Zeil geregelt zu sein, aber wie?! — zum Nachtheil der Herzogthümer und zu« Vorthril Preußens. Man war zu der Hoffnung berechtig«, daß endlich einmal zur Herstellung de« Defiaituur« ernstlich werde geschritten werden, statt dessen wird »aS Provisorium neu befestig», aus unbestimmte Zeit verlängert, die einstweiligen factischen Besitzer constiiuiren und geriren sich al» wirkliche Souveräne, und bet dieser Doppelherrschaft tritt Preußen al« Hauptbefitzer auf, Oesterreich nur als Nebeabesitzkr. War rS um die Herstellung gesetzlicher Zustände in den Herzogihümern zu tbun, so mußte die Ei»« berusung der gesetzlichen Vertretung deS Lande« beschleunigt werden. Ob und wie und wann ater die Stände de- Landes einberuscn werde», darüber haben die beiden „Condomini* noch kriaeSweg« ßch verständigt. — Die armen unglücklichen GchleMvitz» Holsteiner, dir jetzt weit lieber wieder däistsch sei»