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-z Georg". aß ein Ge- meinderathS »emeindevor- nnde geholt ngelung der bcn zu kön- sein könnte, erstand Ge- amösen Ge- doch Nichts Streu wird >e der Korb en gewesen), ht geschehen ise eine Art deutlichere »orfer. Erzählers, d, erwidert -r Annonce erwachsene ogenen Ge- Vorhaben rung wird pflichtwidrig pitzelartikels »acht eines sich fitzen ^schuldigten «es NamenS >as Weitere t, daß die unterzeich- und auch etio«. in vor. Str. i der Unter- Rofine ged. Die Red. ten Entwürfe eines fernerweiten provisorischen Steuer- und Abgabengesetzes sind auf die Zeit vom 1. Septem ber bis mit 31. December 1850, nach Maßgabe der hierüber bestehenden oder inmittelst noch zur Publika tion gelangenden gesetzlichen Vorschriften zu erhebm: a) an ordentlichen Steuern und Abgaben: 1) die Grundsteuer nach Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit den 1. November dieses Jahres, 2) die Gewerbe- und Personalsteuer, 3) der Grenzzoll von ein-, aus- und durchgehenden Maaren, 4) derElbzoll, 5) die Branntweinsteuer für inländischen Branntwein, 6) die Biermalzsteuer, 7) die Weinsteuer fiir inländi schen Wein, 8) vie Tabakssteuer von inländischen Ta baksblättern, 9) die UebergangSsteuer von vereinSlän- dischem Fleischwerke, Wein, Most, Branntwein, Bier und Tabak, 10) die Rübenzuckersteuer, 11) die Schlacht steuer, 12) die Stempelsteuer. b) an außerordentl. Steuern und Ab gaben: 1) ein Zuschlag zur Grundsteuer nach Einem Pfennige von jeder Steuereinheit am 1. November dieses Jah res, 2) einer dergleichen zur, Gewerbe- und Personal steuer nachHöhe der Hälfte eines vollen Jahresbetrags der geordneten Sätze, 3) einer dergleichen zur Schlacht steuer durch die gesetzlich noch zu bestimmende Erhö- treffenden gesetzlichen Bestimmungen. Dresden, 22. August. Die Note des österreichi schen Cabinets, worin sämmtliche deutsche Regierungen zur Beschickung des «ngern RatheS etngeladen werden, ist vom 14. d. M. datirt. Die Eröffnug des reactivirten Bundestages ist auf den 1. September festgesetzt. Als Grund, warum die Plenarversammlung nicht selbst den engem Rath be rief, wird von der A. A. Ztg. angegeben, daß sie, um einen eigentlichen Beschluß zu fassen, nicht vollzählig gewesen sei. DaS Plenum zählt nämlich 66 Stim men, und zwei Drittheile (also 44) gehören zur Ma jorität: das dermalige sogenannte Plenum aber zählte bloS 35 Stimmen. Als engerer Rath, wo nur 9Stim- Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10 Rar. — Bestel lungen nehmen alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 6 Pf. berechnet und fiir >ede nächste Nummer bis Tags vorher Vormittags 9 Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Ngr. 5 Pf. Politische Umschau. Sachsen. Dresden, 20. Aug. sl. K.j Professor Tuch trat mit der Vollmacht des Senats der Universität Leipzig ein. Auf der Tagesordnung stand der Bericht über die Verordnung vom 3. Juni (das Vereins- und Versammlungsrecht betreffend) und die Kammer «ge nehmigte einstimmig den Antrag, die nachträgliche Genehmigung zu dieser Verordnung zu ertheilen. DieBerathung der einzelnen Paragraphen kam nicht ganz zu Ende. — s2. K.1 Die Kammer, welcher der Entwurf eines provisorischen SteuergesctzeS vom 1. Sept, bis Ende des Jahres vorgelegt wurde, verhandelte über das köngl. Dekret von der Ablösung der Lehngelder- verbindlichkeit, nach welchem das bisherige Marimum von 8 Fällen der auf ein Jahrhundert zu rechnenden Ablösungsfälle auf 5 herabgesetzt wird. Die Depu tation führt zwar an, daß eine Unbilligkeit gegen die Berechtigten in dem Dekrete liege, empfiehlt aber doch die Annahme. —21. Aug. s2. K.j In der heutigen Sitzung wurde die gestern begonnene Berathung über die Ablösung . „ der Lehngelderverbindlichkeiten zu Ende gebracht. Die hung und Vervielfältigung mehrerer Tarifsätze, noch übrigen §8- wurden alle nach der RegierungS« 4) einer dergleichen bei der Schriften- und Werths« Vorlage angenommen. — Am Schluffe der Sitzung stempelsteuer nach Höhe der besonders darüber zu stellte ein Abgeordneter in Anbetracht des gegenwärti- - gen Mangels an zu berathendem Material den Antrag, die Regierung entweder um Vertagung oder nm Ur laub zu ersuchen, welcher Antrag in geheimer Sitzung berathen wurde und wahrscheinlich abgelehnt wor den ist. — sl. K.j DieKammer hatte heute zuberathen, ob die Verordnung vom 3. Juni als Entwurf zu einem Gesetze betrachtet werden könne. Die einzelnen §8. wurden stark verändert angenommen und eben so schließlich die Verordnung vom 3. Juni als künftiges Gesetz. Dresden, 21.August. Nach dem mittelst könig lichen Dekrets vom 17. August an die Stände gelang- Fünfter Jahrgang. 67.^ Sonnabend, den S4. August. ^1850- für Bischofswerda, Stolpen und II Zur gemeinnützigen Unterhaltung füt alle Stände. Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verleger«.