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W oche n b la t t -Ä für .. Bischofswerda, Stolpe« mch Umgegend. Zu gemeinnütziger Unterhaltung für alle Mände. ". Hausstrafe unbedingt gedroht ist , soll auf Zuchthaus« strafe von 15 bis 30 Jahren desselben GradrS erkannt werden. — s2. K.j Man nimmt den Kalbschen Antrag an, einen außerordentlichen Ausschuß für Kirchm- und Schulsachen aus 9 Personen zu bilden. »Darauf kommen unbedeutende Petitionen von Privatpersonen, die die Kammer nach kurzen Debatten erledigt. 25. Febr. s2. K.j Wagner auS Dresden inter- pellirt die Regierung wegen Errichtung einer allgemei nen Hypothekenbank. — Die Tagesordnung «han delte ein königl. Decret, wornach Vie auf Urlaub sich befindenden Soldaten nicht mehr wie bisher bei Rank heiten ans Kosten der Staatskasse behandelt werden sollen. (Der Aufwand dafür beträgt jährlich 8000 Thlr.) Der Ausschuß schlägt vor, dies zwar anzuneh men bei Erkrankungen der KriegSreservisten, während dem sie sich auf ständigem Urlaub befinden, nicht aber bei Erkrankungen der Soldaten der ersten Abtheilung, und auch bei jenen noch die Heilkosten zu entrichten, wenn die Erkrankungen auf dem Marsche zuaezogen wurden. Die Kammer billigt das gegen 4 Stimmen. Dresden, 20. Febr. Bon hiesigen MilitairS hört man vielfach daS Gerücht aussprechen, daß 5 Ba taillons sächsische Infanterie nach Frankfurt a.M. und Baden commandirt werden sollen. Da aber die säch sische Regierung keinen Mann entbehren kann,so würde, sollte sich das erwähnte Gerücht bestätigen, damit auch gesagt sein, daß die an der Grenze stationirten Oester« reicher nachrücken, um den Ausfall der disponiblen Truppen zu decken. In gewissen Kreisen der aristo kratischen Gesellschaft sieht man diesem Augenblick ohnehin mit Sehnsucht entgegen, und tonangebende Damen führm bereits schwarze Roben mit gelbem Aust- schlage und Futter. Dresden, 23. Febr. Ueber die bevorstehende Einrichtung von Bezirksgerichten in Sachsen können wir vorläufig Folgendes mittheilen. Sachsen wird in 35 Bezirke eingetheilt. Für jeden derselben wird ein Hauptort als Sitz drS Bezirksgerichts bestimmt, nächstdem werden aber auch verschiedene Orte jedes Bezirks als Sitz der Einzelrichter gewählt, an andern Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs, und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10 Rar. — Bestel lungen nehmen alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 6 Pf. berechnet und für jede nächste Nummer bis Tags vorher Bormittags 9 Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Ngr. 5 Pf. Politische Umschau. Sachsen. Dresden, 22. Febr. sl. K.j v. Biedermann berichtet über den vonvr. Joseph eingebrachten Gesetz entwurf, die Ersetzung der durch 8. 9 der deutschen Grundrechte abgeschafflcn Todesstrafe betreffend. Der Ausschuß war geteilter Meinung gewesen, die Minorität, v. Biedermann und Johann, will über haupt nicht zugeben, daß die (in Sachsen publicirtm) deutschen Grundrechte noch Geltung hätten, sondern behaupten vielmehr, daß gerade jetzt die Todesstrafe beibehalten werden müsse. Die Mehrheit hingegen, ». Watzdorf, Kretzschmar, Elßner rathen, Annahme deS Josephschcn Gesctzvorschlags. Meise!, Garten, v. Watzdorf, Joseph sprechen für die Majorität, Mi nister Zschinsky, Prinz Johann, Küttner, v. Bieder mann für die Minorität. Joseph führt richtig an: daß es kaum zu glauben sei, daß man, nachdem man die deutschen Grundrechte angenommen und püblicirt, jetzt dieselben schon wieder beseitigen wolle. In Kroatien und Slavonien' müsse man erleben, daß. die Oeffent« lichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens ein geführt seien, und in Sachsen müsse man noch darauf warten. Er schloß mit den Worten: „dem vorigen Landtage ist ein königliches Dekret vorgelegt worden, darin steht unter Andcrm: An die Stelle der Todes strafe tritt lebenslängliche Zuchthausstrafe. Und die ses Dekret trägt die Unterschrift: Friedrich August!" Die Kammer nahm den'Josephfchen Antrag mit 35 gegen 11 Stimmen an (diese 11 sind: «.Biedermann, v. Carlowih, Glumann, Günther, Haase, Hohenthal, Prinz Johann, Küttner, Oehme, Poppe, Schwache), mit einigen Zusätzen. WaS wird die Regierung thun? Pie Todesstrafe für abgeschafft erklären oder beibehalten? Die beiden Paragraphen lauten nun: 1) in allen Fällen, wo gesetzlich die Todesstrafe ange droht, aber durch 8. 9 der deutschen Grundrechte ab« geschafft ist, soll anstatt derselben auf lebenslängliche Zuchthausstrafe ersten GradeS erkannt werden; 2) in allen Fällen, wo gesetzlich jetzt lebenslängliche Zncht- Lüdster Jahrgang. > Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers. 17.^ Mittwoch, den LV. Februar.