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Bischofswerda, Stolpe« m»d Umgegend. Zu gemeinnütziger Unterhaltung für alle Stände. Redigirt unter Verantwortlichkeit de« Verlegers. I18S0 Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10Ngr. — Bestel lungen nehmen alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile «der deren Raum mit 6 Pf. berechnet und für jede nächste Nummer bis Tags vorher Vormittags S Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Ngr. S Pf. 14»^ Sonnabend, den IE. Februar Politische Umschau. Sachsen. Dresden, 12.Fcbruar. fl.K.j Ministerv.Beust beantwortet die Metzlersche Interpellation wegen der Unterhandlungen in der deutschen Frage. Er sagt: dem engem, von Preußen jetzt beabsichtigten Bunde habe man nicht beitreten können; man sei mit den übrigen, mit Preußen nicht einverstandenen Regie rungen in Unterhandlungen getreten; einen Abschluß gleich dem vom 26. Mai hätten diese Verhandlun gen nicht zum Gegenstände; weitere Mittheilungen dürfe er noch nicht machen. — Darauf ertheilte die Kammer dem Abg. vr. Joseph die Erlaubniß, einen Antrag auf Abschaffung der dem Fiscus zuständigen Rechtswohlthaten und Privilegien einzubringen. — Mehrere Zeitschriften haben um Aufhebung der in 8. 12 des Preßgesetzes enthaltenen Bestimmungen gebeten, nach welcher dieselben verbunden sind, obrig keitliche Veröffentlichungen der obcrn sowie der un tern und Ortsbehörden unentgeltlich aufzunehmcn. Der Ausschuß nannte dies Beeinträchtigung des EigenthumSrechts und schlägt vor, 8-12 aufzuhebcn, was die Kanimer auch mit 24 gegen 17 Stimmen annahm. — 13. Februar. f2.K.j ES gelangte der wich tige Bericht über die Beschwerde des suspcndirten und von der Wahl ausgeschlossenen vr. Schaffrath aus Neustadt zur Verhandlung. Der Ausschußbe richt sagt: Die Regierung habe kein Recht gehabt, ihn als Rathmann zu suspendircn. Sie habe nach dem Gesetz nur daS Recht, städtische Wahlen zu ge nehmigen, nicht aber, städtische Beamte zu entlassen, ohne Antrag der betheiligten Person oder der Ge meindevertretung. Dazu komme noch, daß Schaff rath nicht als Rathmann habe suspmdirt werden können, ohne cs zugleich alSStadtrichter zu werden, und endlich, daß Schaffrath mehrere Tage vor sei ner Suspension seine städtischen Aemter niedergelegt habe. Durch die Entlassung Schaffrathö erledige sich übrigens seine Suspension von selbst. Kann er aber gewählt werden? Diese Frage bejaht der Ausschuß und zwar weil in seiner Suspension ein Grund zur Ausschließung desselben von der Wähl« Fünfter Jahrgang. barkeit nicht zu erkennen sei, einmal indem er im Besitz des Stadtrichteramtes belassen, auch im Besitz der Ehrenrechte gebliebm sei, und sodann weil die Suspension eine einseitige und die Ortsverfaffung verletzende gewesen sei. Der Ausschuß beantragt die Einberufungs Schaffraths. In der Debatte will Minister v. Friesen der Regierung das Recht zu schreiben, städtische Beamte zu entsetzen. DaS wider legen vorzüglich Klinger und Haberkorn, und wird endlich der Ausschußantrag gegen 18 Stimmen an genommen. Diese 18, welche gegen SchaffrathS Wählbarkeit stimmten, sind: Mros, Mankisch, Leon hardt, König, Jacob, Hülße, Hohlfelh, Herold, Har kort, Hähncl, v. Frieftn, Böttcher, v. Polenz, die beiden Sommer, Voigt, Wagner und Wieland. — Weigert sich die Regierung nun ferner, Schaffrath zur Kammer zuzulasscn, so entscheidet als über eine Principfrage der Staatsgerichtshof. — Diese Ver handlung ist wichtig, einmal weil Schaffrath der erste Beschwerde führende Suspendirte gewesen ist, dessen Wählbarkeit die Kammer anerkennt, dann aber auch als Warnung für alle Gesetzgeber, künftig die Gesetze so niedcrzuschreiben, daß sie nicht anders ge deutet werden können, als sie gemeint waren, und nicht gleich einer wächsernen Nase jedem willkürli chen Drucke nachgeben. Es giebt deren in unserer Verfassung noch mehrere. — Außer Röckel, Bakunin undHeubner ist nun auch der Forstakademist Bräunlich aus Tharand, ein junger Mann von 19 Jahren, der seit dem Mai v. I. in Moritzburg in Haft sitzt, in erster Instanz zum Tode verurtheilt worden. — 25 Todesurtheile find in Folge der Maiereigniffe über KriegSreservisten und aktive Soldaten von Kriegsgerichten gesprochen und gesetzlich bestätigt worden. Die gesetzmäßig in solchen Fällen vorgeschriebenen BegnadigungSvorträge an daS KriegSministerium, die dem Könige bei dem ihm zu erstattenden Vorträge zu Grunde zu legen find, warten schon wochenlang auf Resolution, ohne daß im Pu blikumüberden Ausfall der Entscheidung irgend etwas verlautete. So vH ist jedoch gewiß, daß daS Kriegs ministerium für sich entschlossen ist, wenn nicht alle, so doch einen Theil der Sentenzen vollziehen zu lassen, und eS sich nur darum handelt, die Einwilligung des