Soeben erscheinen: weinsteuecgesetz vom z o. August nebst den Zollvorschriften und Ausführungsbestünmungen vom ro. August ;grs Mit Erläuterungen, «Einleitung UN- Sachregister von vr. jur. et I)r. rer. pol. Ulrich Stock Regierungsassessor am Landesfinanzamt Brandenburg IV, ?44 Seiten kl.-s" / In Leinenband M. 4-so Das neue weinsteuecgesetz hat hier durch einen hervorragenden Nenner des Stoffes eine erschöpfende und grundlcgciide-Darstellimg erhalten. Die zahlreichen Änderungen gegenüber dem Weinsteuergesetz zgzs sind in der Einleitung und in den ausführlich gehaltenen Erläuterungen besonders hervorgehoben. Die sehr umfangreichen Ausführungsbestimmungen, ohne die das Gesetz zum Teil völlig unverständlich ist, haben mit allen An lagen und Formularen unverkürzt Aufnahme gefunden. Die Lenntnis der neuen Gesetzesbestimmungen ist für alle Weinbauenden und mit Wein handelnden Betriebe sowie alle zuständigen Behörden unentbehrlich, wir bitten das Werk u. a. den Zinanzämtern, Zollämtern, Ge richten, Handelskammern aller Weingegenden zuzuscnden, den verbänden von Winzern, Gastwirten, Weinhändlern, den weinverbrennendcn Destillateuren, Essigfabriken usw. Vermögen- und Erbschaftsteuergesetz Mit Erläuterungen von Di-. Hans Derolzheimer Regierungsrat am Landesfinanzamt Speyer VIII, rzo Seiten kl.-s° / In Ganzleinenband etwa 5 Mark Die vermögcnssteuerrechtlichen Vorschriften des Gesetzes vom s. April -grr und der r. Steuer-Notverordnung sind durch die wirtschaftliche Ent wicklung vor und nach der 8estigung der Währung überholt. Das Gesetz regelt im j. Teil die subjektive Steuerpflicht unter Einbeziehung der offenen Handels- und Nommanditgesellschaften neu und stellt objektiv den Anschluß an das Reichsbewertungsgesetz her. Letzteres gilt auch vo» den wesentlichen Änderungen des Erbschaftsteuergesetzcs, die den r. Teil bilden. Beide gelten schon für die Veranlagung im Kalenderjahr -grs bzw. für die seit dessen Beginn eingetretenen Vermögensanfälle, sind also für alle Beteiligten von aktuellster Bedeutung. Die neue Dermögensfteuerveranlagung steht in aller Aürze bevor! Wir bitten um erneute Verwendung für unsere durch die Durchführungsbestimmungen vom so. Iuli ergänzte Ausgabe vom Steuecüberleitungsgesetz nebst Durchführungsbestimmungen und ergänzendem Anhang mit Erläuterungen von vr. Ä. w. Loch Reichsfinanzrat, Mitglied des Reichsfinanzhofs X, go und 48 Seiten kl.-§°/In Ganzleinenband mit Nachtrag: Durchführungsbestimmungen vom 30. Iuli ;grs M. 3." Nachtrag einzeln M. —.so Vas Steuerüberleitungsgesetz ist von aktueller Bedeutung, weil es nicht nur die Ablösung der Steuern für igr-4 und das Wirtschaftsjahr M4/rö, sondern Vorauszahlungen und Steuerabzug für das laufende Jahr vom i. Januar -grd ab regelt und insbesondere mildert. Steuerbehörde und Steuerpflichtige wie ihre Berater haben sich unmittelbar damit zu befasse». Es behält seine Bedeutung aber auch über das lausende Jahr hinaus, da sich die neue Regelung nicht so schnell verwirklichen läßt, die dabei getroffene Linkommensfeststellung und Steuerberechnung auch künftig eine Rolle spielen wird, endlich ganz neue und weitgehende Rechtsschutzverfahren zugelassen sind, deren Erledigung sich lange hinziehen kann. T> D C. H. Deck'sche Verlagsbuchhandlung München