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1340 Börsenblatt f. b. Dlschn. Buchhandel. Künftig erscheinende Bücher. X- 30, 5. Februar 1921. Oiio Liebmann / Verlagsbuchhandlung / Berlin W. 57 Verlag der „Deutschen Iuristen-Zeitung" / Postscheck Nr45561 / Verlag der „Deutschen Strafrechts-Zeitung" Oie Deutschen Finanz- und Gteuergesehe in Cinzelkommentaren Lerausgegeben unter Leitung von E Schiffer, Reichsfinanzminister a. D. T Mitte Februar wird versandt: Band 3: Kommentar zum Gesetz über das Reichsnotopfer, zum Gesetz, beir. die beschleunigte Veranlagung und Erhebung des Reichs notopfers vom 22. Dezember 1920 und zu den einschlägigen Bestimmungen der Reichsabgabenordnung nebst allen AusführungSbestimmungen und dem Ausgleichsbesteuerungsgesetz bearbeitet von G. von Breunig und K. von Lewinski bayer. Staatsminister der Finanzen a. D., Senatspräsidenten am Reichsfinanzhof Geheimen Regierungsrat und Ministerialrat im Reichsjustizministerium Einzelpreis des völlig in sich abgeschlossenen Werkes: Geheftet M. 88.— ord., M. 66.75 nv., M 61.60 bar. Gebunden M. 98.— ord., M. 69.60 bar. Subskriptionspreis bei Verpflichtung zur Abnahme aller Bände des Schiffer'schen Sammelwerkes: Geheftet M. 78 — ord, M. 54 60 bar. Geb. M. 88.— ord., M. 62.60 bar. Frciex. 11/lO, wenn bar auf einmal bezogen. Einband des Freiex. berechnet. Porto? 1 Stück geh. oder geb. als Paket M. 2.—. 4 Stück gehen auf ein 5 Kg-Paket, 9 Stück auf ein 10 Kg-Paket. Dieser eingehende, iiesgründlge und erschöpfende Kommentar zum Reichsnotopsergesetz erscheint zwar spät, dafür bietet er aber den grossen Vorzug, daß er bis auf die jüngsten Tage sortgelührt worden ist, alle Zweifelsfragen ergiebig erörtert und auch bereits die vielumstrittene Novelle vom 22. Aez. 1920 nebst den dazugehörigen Anweisungen ausführlich erläutert. Ale endgültigen Aeranlagungen zum Notopser, die dann erst erfolgenden Steuereinsprüche und deren Durchführung werden sich aus Jahre hinaus erstrecken, xr, s Nieser grobe Kommentar wird daher für lange Zeit den Markt beherrschen und als Kundquelle für alle Kragen dieses viele Schwierigkeiten bietenden Gesetzes von dauerndem Werte bleiben, auch für Neuveranlagungen auf Grund von Vermögensänderungen Nicht nur alle Finanzämter, Regierungen und Behörden, deren Beamten, Bibliotheken, sondern alle größeren Gesell' schoflen, Stiftungen, juristischen Personen, Klrchenaemelnden, Banken, Grohbelrl-be ln «Handel und Industrie, Gewerbe und Landwtrtschast, Steuerberater, Bücherrevisoren, Bermögensverwalter usw. werden sich den Kommentar anschaffen, besonders auch in Bayern, wo v. Breunig als Steuerautorität besonders bekannt ist. Der hohe Preis des Buches sichert Ihnen einen erheblichen Gewinn, besonders bei umfassenden Bertriebsmaßnahmen. Exemplare ü conck. nur befreundeten Firmen in geringer Zahl, da der größte Teil der Ausgabe bereits bar vor bestellt ist. Ich empfehle aber Spezialfirmen und allen solchen, die mit dem vorstehenden Interessentenkreis in Verbindung stehen, sich intensiv für das Werk zu interessieren; der Erfolg wird nicht ausbleibcn. Versandbedingungen: Die Versendung dieses Bandes 2 des Schifferschen Sammelwerkes ersolgt in der Höhe Ihrer bereits vorliegenden Subskriptionen zur Fortsetzung ohne wiederholte Bestellung. Ihre bereits eingesandten Elnzel-Besteltuugen aus diesen Band bitte ich in jedem Falle zu wiederholen, um Mißverständnisse auszuschließen. Eine Rückgängigmachung bereits erfolgter Bestellungen kan» nicht erfolgen. Mit Rücksicht darauf, daß die Besteller aus das Werk stündlich warten, und um die hohen Kommissionsgebuhren beiderseits zu sparen, liefere ich nur direkt, und zwar entweder gegen vorherige Einsendung des Betrages sPostschcckkonio Nr. 4SL81 Berlin HIV. 7, Ueberweisung auf Deutsche Bank, Dcpositenkasse p., Berlin, Verrechnungsscheck) oder durch Postnachnahme unter Berechnung der Kosten. Verpackung berechne ich hierbei nicht. Jeder Firma geht noch eine Zahlungsaufforderung zu, um deren pünktlichste Erledigung ich ersuche.