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>1- 127. 12. Juni 1920. lKedaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. s> 307» zur Abgabe von Preisen an deutsche Versa,ser oder Verfasserinnen von bereits erschienenen Werken belletristischer, dramatischer und populärwissenschaftlicher Arl, die im Sinne der in 8 2 angegebenen Bestrebungen Ernst Keils abgesaht, aber nicht länger als jeweils seit 5 Jahren im deutschen Buch handel sind. Bis zu einem Drittel dieser 307» kann auch für Preise erst noch auszuschreibender künftiger Werke der be- zcichneten Art oder bon Werken anderer Art, die gemäß den in Z 2 gekennzeichneten Bestrebungen Ernst Keils wünschenswert erscheinen, verwendet werden. Für diese auszuschreibenden Werke hat der Stistungsausschuß die Aufgaben zu stellen und in ge- «igneter Weise mit einer angemessenen Ablieferungsfrist bekannl- zugeben; k) 20°/» zur Abgabe von Stipendien an deutsche, jüngere mittellose, aufstrebende Schriftsteller oder Schriftstelle rinnen, deren Arbeiten belletristischer, dramatischer oder popu lärwissenschaftlicher Art hervorragende Begabung erkennen las sen und zu der sicheren Hoffnung auf künftige noch bedeutendere Leistungen berechtigen; gl 157» zur Abgabe von Stipendien an deutsche, jüngere, mittellose, aufstrebende, hervorragend begabte Künstler und Künstlerinnen, die auf dem Gebiete der Malerei, Skulptur und der graphischen Kunst in Leipzig tätig sind, deren Arbeiten einen auf das Edle, Schöne und sittlich Reine gerichteten Geist er kennen lassen und die zu der sicheren Hoffnung auf künftig noch bedeutendere Arbeiten berechtigen; l>> 107» zu Ankäufen von Werken deutscher Künstler und Künstlerinnen für das Museum der bildenden Künste und für das Kunstgewerbemuseum der Stadt Leipzig. Es können hierbei die Erträgnisse mehrerer Jahre auf einen Gegenstand bereinigt werden; i> 107» zur Vermehrung des Stammvermögens der Stts- tung, bis dieses einen Betrag von fünf Millionen Mark erreicht hat. Von du ab sind diese 107° zur Erhöhung der unter o) ge nannten 307» auf 107° zu verwenden. Der Stistungsvorstand ist unbeschadet der Vorschrift des § 9 befugt, kleinere Beträge der unter »> bis K> genannten An teile, di? in einem Jahre nicht zur Verteilung kommen, in diesem Jahre von einem Posten auf den anderen zu übertragen. 8 6. Berufung des Stiftungsausschusses. Der Stadlrat als Siiftungsvorstand hat den in ß 7 be- zeichneten Ausschuß zu berufen, dessen Mitglieder ihren Wohn sitz in Leipzig oder feiner unmittelbaren Umgebung haben müs sen und auf die Dauer von 3 Jahren berufen werden. Ihre Wiederwahl ist zulässig. Die ihnen übertragenen Entscheidungen über die Verteilung der jährlichen Erträgnisse treffen sie mit einfacher Mehrheit. Überdies hat der Stifter das Recht, sich dem Ausschüsse als Mitglied anzuschließen mit den vollen Be fugnissen und Rechten eines solchen, auch bei eintretender Stim mengleichheit den Ausschlag zu geben. Den ordentlichen Mit gliedern ist jährlich am 6. Dezember ein Honorar von ^ KOO.— auszuzahlen, den Stellvertretern eine ihrer in Anspruch genom menen Tätigkeit entsprechende Vergütung, um die das Honorar des Vertretenen zu kürzen ist. 8 7. Zusammensetzung des Stiftungs ausschusses. 1. Der Ausschuß besteht aus 5 Mitgliedern und je einem Stellvertreter, und zwar: »> 1 Mitglied und 1 Stellvertreter aus dem Stadtrat zu Leipzig. Von ihnen wird der Vorsitz geführt; d> I Mitglied und 1 Stellvertreter aus den Kreisen der Professoren und Dozenten der Universität Leipzig nach Vor schlägen der philosophischen Fakultät; c) 1 Mitglied und 1 Stellvertreter aus den Kreisen der Leipziger Buchhändler nach Vorschlägen des Vorstandes des Vereins der Buchhändler zu Leipzig; <i> 1 Mitglied und 1 Stellvertreter aus den Kreisen der Leipziger Schriftsteller auf Vorschlag des Deutschen Schriftsteller- Verbandes als dessen Beauftragte. Außerdem ist der jeweilige Vorsitzende dieses Verbandes berechtigt, an den Sitzungen des Stiflungsausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen. Sollte der Deutsche Schrtftstellerverband zu bestehen aushören, tritt an seine Stelle der angesehenste Schriftstellerverein Deutschlands, und zwar nach Bestimmung des Stisrungsaus- schusses; e) 1 Mitglied und I Stellvertreter aus den Kllnstlerkreisen Leipzigs nach Vorschlägen eines Leipziger Kllnstlervereins, die der Rat zu Leipzig einzusordern hat. 2. Dem Ausschuß ist unbenommen, ihm geeignet erschei nende Persönlichkeiten mit beratender Stimme zu seinen Sitzun gen zuzuziehen oder sonst Gutachten zu erbitten. 8 8. Aufgaben des Ausschusses. Dem Ausschuß liegt ob: 1. die Auswahl der zu unterstützenden deutschen Schrift steller, der Leipziger Buchhändler, Buchhandlungsgehilsen und Buchhandlungsmarkihelfer, sowie die Abmessung der Höhe der ihnen nach 8 0 Rr. 3 d, o, ck zu gewährenden Unterstlltzungs- beträge und die Bestimmung der Zeit der Unterstützung. Für diesen Zweck hat der Ausschuß eine vorherbesiimmte Anzahl von Vorschlägen einzufordern, und zwar: für die Schriftsteller von dem Deutschen Schriftstellerverband, und falls dieser nicht mehr besteht, von einem der angesehensten Schrifistellervereine Deutsch lands; für die Buchhändler, Buchhandlungsgehilfen und Buch- Handlungsmarkthelfer übermittelt der Rat der Stadt Leipzig dem Ausschuß Vorschläge, die er von ihm — dem Ausschuß — ge- eignet erscheinenden Stellen des Leipziger Buchhandels einge holt hat; 2. die Festsetzung und Verteilung der Preise an Verfasser und Verfasserinnen von Werken, die im deutschen Buchhandel erschienen sind, sowie die Stellung von auszuschrcibcnden Preis- aufgaben nach 8 5, 3«. Der Ausschuß soll für diese Zwecke Vorschläge erbitten von ihm besonders geeignet erscheinenden be deutenden Persönlichkeiten oder Vereinen Deutschlands. Die Preise dürfen im Einzelfalle nur ausnahmsweise die Höhe von 3000 ^ überschreiten; 3. die Auswahl der Schriftsteller und Schriftstellerinnen, sowie die Abmessung der Höhe und Zeitdauer von Stipendien nach ß 5 Nr. 3 k. Diese dürfen nur ausnahmsweise für den Einzelnen die Summe von jährlich 2000 .// überschreiten. Die Auswahl erfolgt vom Ausschuß auf Grund von Vorschlägen, die er von berufenen Stellen (von deutschen Schriftstellervereinen oder einzelnen hervorragenden Persönlichkeiten aus den Kreisen der deutschen Schriftsteller oder anderer Sachverständiger) er bittet, sowie aus etwa einverlangten Bewerbungen; 4. die Auswahl der anzukausenden kunstgewerblichen Ar beiten und Kunstwerke nach 8 5 Nr. 3 k nach Vorschlägen der Vorstände der beiden Museen, wobei nur sittlich reine Darstel lungen und solche, die in allen Kreisen des Volkes Verständnis und Freude erwecken können, in Frage kommen sollen; 5. die Auswahl der Künstler und Künstlerinnen und die Bestimmung der Höhe und Zeitdauer der Stipendien, die ihnen gemäß ß 5 Nr. 3s gewährt werden sollen. Die Auswahl er folgt auf Grund von Vorschlägen, die der Ausschuß von berufe nen Stellen (von Künstlervereinen oder einzelnen hervorragenden sachkundigen Persönlichkeiten) cinholt, sowie aus etwa cinver- langten Bewerbungen. Das Stipendium soll nur ausnahmsweise für den Einzelnen dle Summe von 2000 jährlich über schreiten, 8 9. Sind die für das laufende Jahr vorliegenden Vorschläge für Bewerbungen unbefriedigend oder der Zahl nach ungenügend und auch auf neues Ansordern solche nicht zu erlangen, so bleiben die Preise und Unterstützungen unausgczahlt und können im folgenden Jahre mit verteilt werden. Kann auch in diesem Jahre keine Verteilung vorgenommen werden, so sind die Be-' träge dem Slammvermögen zuzusühren. Mittelmäßige Leistun gen dürfen keinesfalls belohnt werden.