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Redaktioneller Teil. Haupt noch mir nennenswerten Valutagewinnen bei der Aus fuhr wird gerechnet werden können, so wollte der Buchhandel sich im Interesse der Bibliotheken doch nicht absolut gegen jede Abgabe erklären. Wenn durch die aus der Bllcherausfuhr flie genden Erträge den Bibliotheken und wissenschaftlichen Insti tuten Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, um ihnen den Bezug der heute beinahe unbezahlbaren ausländischen Zeit schriften und Fachwerke zu erleichtern, so wollte der Börsenverein dies nicht hindern, weiß er doch die Nöte der deutschen Wissen schaft mit am besten zu würdigen. Auf jeden Fall muhten die Abgaben, die von Kreuzbändern geleistet werden, ausschließlich zur Stärkung des Bidliochekssonds benutzt werden; denn die Kreuzbänder hat das Reich bisher nie erfassen können, und die Abgabe, die daraus eingeht, ist eine unerwartet« Einnahme, die nur dadurch ermöglicht wird, daß der Börsenverein durch seine Verkaussordnung für Auslandlieferungen die Möglichkeit dazu geschaffen hat. Wieviel damit geholfen werden könnte, wird emleuchten. Der Börsenverein hat deshalb nur Vorschläge für eine gerechte Umgestaltung der Abgabe gemacht, ohne sie völlig abzulehnen. Diese Verbesserungsforderungen und -Vorschläge bewegen sich in einer Richtung, die im Grunde genau auf dasselbe Ziel hinaus will wie der Protest der deutsch-österreichischen Buch händler. Da die Abgabe aus dem Valutagewinn bestritten wer den soll, hat sie selbstverständlich nur dort Sinn und Verstand, wo wirklich Valutagewinne erzielt werden können. Bei der Ausfuhr nach untervalutigem Gebiet wie Deutsch-Österreich trifft das nicht zu. Eine derartige Ausfuhrabgabe müßte hier direkt ruinös wirken. Es ist noch besonders zu bedenken, daß gerade für den deutschen Buchhandel Deutsch-Ssterreich als Absatzgebiet eine ungeheure Rolle spielt. Die Ausfuhr dorthin betrug bisher fast die Hälfte der gesamten deutschen Bücherausfuhr überhaupt. Di« Erhaltung dieser Ausfuhr ist in der heutigen Zeit eine un bedingte Notwendigkeit, nicht nur im Interesse des deutschen Buchhandels, viel mehr noch im Interesse des Deutschtums in Österreich. Man darf diesem heule das deutsche Buch, die deutsche Zeitschrift nicht sperren, nicht unbillig verteuern; denn auch die deutschen Brüder dort brauchen die geistige Nahrung so gut wie die leibliche. Die Einheit der Schrift und Sprache, der Literatur darf sich nicht lockern. Das Deutschtum Österreichs muß Schritt Hallen können mit unserer Entwicklung, mit dem gei- stigen Ausstieg zu besseren Zeiten. Der Börsenverein hat daher zunächst seinen Mitgliedern empfohlen, die Ausfuhrabgabe für Lieferungen nach untexbaluligen Gebieten selbst zu übernehmen und nicht auf die Besteller abzuwälzen. Der Börsenverein war sich dabei durchaus im klaren darüber, daß er damit seinen Mit gliedern ein Opfer zumutete. Denn die sogenannten Valuta- einnahmen, die überhaupt erzielt werden und im übrigen keines wegs so ungeheuerlich sind, wie vielfach angenommen zu werden scheint, sind, wie auch die übrige Industrie übereinstimmend betont, unbedingt nötig, um die Wirtschaftlichkeit und Lebens fähigkeit der Betriebe zu sichern, im Buchhandel insbesondere, um die Preissteigerung für Bücher in mäßigeren Grenzen zu halten, als es nach der Entwicklung der Unkosten, Papier-, Druck- und Buchbindcrprcise usw. an sich erforderlich wäre. Es ist da her nicht angängig, daß diese Einnahmen nun auch noch mit der Abgabe für die Ausfuhr, die überhaupt leine Valutagewinne bringt, belastet und damit noch weiter gekürzt werden sollen. Da der Anteil der Ausfuhr nach Österreich, wie oben erwähnt, sehr groß ist, spielt das kein« geringe Rolle. Es liegt ferner noch so, daß die einzelnen Verlegerfirmen keineswegs gleichmäßig an der Ausfuhr nach Österreich und nach llbervalutigen Gebieten be teiligt sind. Es gibt vielmehr zahlreiche Firmen, die wohl einen sehr großen Absatz nach Österreich, dagegen einen Wohl kaum nennenswerten nach anderen Gebieten haben. Für sie ist Be streitung der gesamten Ausfuhrabgabe aus diesen geringen Va lutaeinnahmen ein Ding der Unmöglichkeit. Der Börsenvcrein geht denn auch in den erwähnten wiederholten Eingaben darauf aus, bei den Reichsbehörden durchzusetzen, daß die Abgabe nur vom Valuta-Mehrerlös, nicht aber vom gesamten Fakturabetrag zu erheben sein wird und deshalb bei der Ausfuhr nach unter- balutigen Gebieten, wie vor allem Deutsch-Österreich, von selbst 127, 12. Juni 192». zu enlsallen habe. Aus diese Weise wäre auch eine völlig gleich mäßige Behandlung aller Länder, wie sie der Friedensvertrag nürig macht, ohne weiteres möglich. In diesem Sinne stimmt der Börsenverein mit der Aufsagung der deutschen Buchhändler Deutsch-Österreichs völlig überein und hofft, daß sich die Reichs- behörden dieser Tatsache nicht verschließen werden. Verfassung der „Ernst Keil-Ltiftung". Um das Andenken an den Schöpfer der -G a r t e n l a u b e», den Vertagsvuchhändter und Redakteur Herrn Ernst Keil, zu ehren, ist in Erfüllung der Wünsche seiner verstorbenen Tochter, der Frau Elsbeth Teich mann, geb. Keil, am 26. Dezember 1918 eine rechtsfähige Stiftung mit einem Vermögen im Nennwert von 1 7V1 660 Mark errichtet worden. Die Stistungsversassung ist am 15. Juli 1919 vom Mini- sterium genehmigt worden und lautet in ihren wichtigsten Be- stimmungen wie folgt: 8 1- Name und Sitz der Stiftung. Die Stiftung führt den Namen Ernst Keil-Stiftung und hat ihren Sitz in Leipzig. 8 2. Zweck der Stiftung. Da die Stiftung nur durch die unermüdliche aufopfernde Tätigkeit Ernst Keils möglich geworden ist, soll sie dessen Be strebungen lebendig erhallen und fördern, die allezeit darauf gerichtet waren, in jedem Deutschen aus gesunder, streng sittlicher und religiös freisinniger Grundlage die Gemüts« und Herzens bildung zu vertiefen, die wisicnschastliche Ausklärung zu erwei tern und vor allem die Liebe zum Vaterlande zu stärken, deutsches Familienleben zu hegen, aber auch daran mitzuwirken, das ganze Volk in einem geeinigten großen Deutschland unter frei heitlicher Gestaltung seiner politischen Rechte für die Erfüllung seiner hohen nationalen und kulturellen Ausgaben tüchtig zu machen. In diesem Geiste sollen unbedingt alle Entscheidungen über die Verwendung der Stiftungsgelder getroffen werden. 83. Der Stiftungsvorstand. Die Durchführung der Stiflungsbestimmungen und die Ver waltung des Stislungsvermögens geschieht durch den Stadtrat zu Leipzig als Sliftungsvorstand. Die Rechnungslegung hat in der für städtische Stiftungen üblichen Weise unter versassungsmäßiger Mitwirkung der Stadt verordneten zu erfolgen. 8 4- 8 5. Verwendung der Erträgnisse. Von den Erträgnissen des Stislungsvermögens sind zu ver- wenden: 1 2 3. a> 5"/» zur Unterstützung von Schriftstellern und Schrift stellerinnen Deutschlands, die unverschuldet in Not geraten sind und deren Arbeiten die in ß 2 gekennzeichnete Denkungsweise Ernst Keils offenbaren; d> 4°/» zur Unterstützung von Leipziger Buchhändlern, die unverschuldet in Not geraten sind und deren betätigte Anschau ungen der Denkungsweise Ernst Keils <vgl. K 2) nicht «ntgegen- stehcn; e) 3"/» zur Unterstützung von Leipziger Buchhandlungsge hilfen, die unverschuldet in Not geraten sind; >l> 3"/» zur Unterstützung von Leipziger Buchhandlungs- markthelfern, die unverschuldet in Not geraten sind;