Volltext Seite (XML)
VSrsenblaU s. d. Dtschn. vuchhandet. Redaktioneller Teil. X» 26. 4. Februar 1919. Kleine Mitteilungen. Verstaatlichung der Schulbücher. — Auf die im Bbl. 1918, Nr. 289 abgedruckte Eingabe der Arbeitsgemeinschaft des Leipziger Buchhandels an das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung in Berlin ist jetzt folgender lakonischer Bescheid Eingegangen: II III Nr. 1410. Berlin IV. 8, den 24. Januar 1919. An die Arbeitsgemeinschaft des Leipziger Buchhandels, Leipzigs Ans die Zuschrift vom 28. November 1918: Eine staatliche Monopolisierung des Schulbücherwesens ist weder beschlossen noch in Erwägung genommen. Preußisches Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, gez.: Haenisch. Demnach kann also, soweit dies noch nicht geschehen ist, an die Her stellung und das Binden von Schulbüchern gegangen werden. Eine wichtige Frage, die der Preissteigerung, bleibt freilich noch ungelöst, solange die Buchdruckereien an den Preiszuschlägen vom 1. Januar 1919 festhalten. Verein Leipziger Sortiments- und Antiquariats-Buchhändler. — In der am 30. Januar abgehaltenen Mitgliederversammlung wurden in den Vorstand die Herren Paul Eger als Vorsitzender, Walter Jaensch als Schriftführer, Schuricht als Kassierer und zu Beisitzern die Herren Fiedler und Pfeiffer gewählt. Die Reichsvcrgütung für Zeitungsdruckpapier. — Nach einer Mit teilung der Kriegswirtschaftsstelle haben sich nunmehr einige Bundes staaten, darunter Preußen, endgültig entschlossen, die Rückvergütung für Zeitungsdruckpapier bis 31. Dezember 1918 im Betrag von 8 für 100 Kilo zu zahlen, sodaß den Zeitungsverlegern in diesen Staa ten einschließlich der Neichsverglltung endgültig 16 für 100 Kilo bis Ende 1918 zurückgezahlt werden. Das Meßamt für die Mustermessen in Leipzig gibt bekannt, daß die diesjährige Leipziger Frühjahrsmesse in der Zeit vom 27. April bis 3. Mai stattsinden wird. Es sind vor allem die Verkehrsschwierig leiten, deren Beseitigung zu Anfang des Monats März noch nicht er wartet werden kann, die den Aufsichtsrat des Mcßamts zu einer Ver legung der Messe um einige Wochen veranlaßt haben. Wenn bisher die Messe regelmäßig zu Beginn des Monats März stattfand, so hatte das s-inen Grund zum Teil darin, daß der Industrie bis zur Aus führung der Aufträge für den nächsten Winter und insbesondere für das Weihnachtsgeschäft ein entsprechender Zeitraum gelassen werden sollte, und daß man auch im übrigen vom geschäftlichen Standpunkte aus den Märztermin als zweckmäßig erkannt hatte. Diese an sich sehr gewichtigen Gründe durften leider bei der Beratung der Frage, ob die Messe zu verlegen sei, nicht den Ausschlag geben, denn es muß vor allem eine Aussicht dafür bestehen, daß die Meßbesucher zu dem vor gesehenen Zeitpunkt auch wirklich auf eine angemessene Beförderung für ihre eigene Person und für die Meßgüter rechnen können. Der von einigen wenigen industriellen Kreisen gemachte Vor schlag, die Frühjahrsmesse in diesem Jahre mit der Herbstmesse zu- sammenznlegen, wurde vom Aufsichtsrat abgelehnt. In der Zeit, in der die Schaffung von Arbeit ein Haupterfordernis ist, konnte man es nicht verantworten, die Leipziger Mustermesse, diesen großen Ar beitsmarkt, ausfallen zu lassen. Wir benutzen diese Gelegenheit, um auf den Artikel »Die Bttcher- messe« in Nr. 17 dieses Blattes hinzuweisen, in dem für die Schaffung bnchhändlerischer Mustermessen eingetreten wird. 3k. Haftung des Ladeninhabers für einen verkehrssicheren Zu stand des Eingangs. Urteil des Reichsgerichts vom 27. Januar 1919. (Nachdruck verboten.) — Am 20. Mai 1916 hatte ein Fräulein Ke. in dem Ladengeschäft von Gebr. Ki. in Königsberg i. Pr. einen Einkauf besorg" und war beim Verlassen des Ladens die aus drei Stufen be stehende Freitreppe hcruntergestürzt, wobei sie sich verletzte. Sie machte für den Unfall den Ladeninhaber verantwortlich sowie in zwei ter Linie den Hausbesitzer, bei dem die Firma Ki. zur Miete wohnte. Die Ke. machte den beiden letzteren zum Vorwurf, daß die Freitreppe kein Geländer besessen habe und daß die Stufen zu schmal gewesen seien. Sie sei an der 356 era über den Ladenboden hervorragenden Türschwelle mit dem Absatz hängen geblieben, habe keinen Halt ge funden und das Gleichgewicht verloren. Fräulein Ke. verlangte im Klagewege auf Grund des § 823 (unerlaubte Handlung) Schadenersatz in Höhe von 1300 Mark und Feststellung der Pflicht der Beklagten. S6 ihr den durch Verminderung ihrer Erwerbssähigkeit — die Klägerin ist Blumenhändlerin — in Zukunft noch entstehenden Schaden zu er setzen. Die Firma Ki. wandte ein, ihre Angestellten hätten von dem ganzen Unfall überhaupt nichts gemerkt; sie bezweifeln die ganzen Be hauptungen der Klägerin. Im übrigen habe die Treppe den bau polizeilichen Anforderungen im Jahre 1891, als das Haus gebaut wurde, genügt, es sei auch nie ein Unfall vorgekommen. Das Land gericht zu Königsberg wies die Klage ab, da die Beklagte eine Gefahr in dem Zustand der Treppe nicht vermuten konnte. Das Oberlandes gericht Königsberg dagegen gab der Klage statt, und zwar aus nach stehenden Gründen: Wer mit den Verhältnissen im Laden der Beklagten nicht vertraut war, konnte sehr leicht über die Schwelle stolpern und fand dann auf der sehr schmalen obersten Stufe, die nur 15 eur breit war, in Er mangelung eines Geländers keinen Halt. Die Gefährlichkeit dieses Zustandes konnte der Beklagten nicht verborgen bleiben. Indem sie es unterließ, die nach dem Unfall vorgenommene Änderung schon früher eintreten zu lassen, handelte sie fahrlässig und muß deshalb für den Schaden aufkommen. — Daraus, daß die Klägerin etwa »Stöckel schuhe« getragen haben sollte, kann ihr im Sinne von § 254 (mit wirkendes Verschulden) kein Vorwurf gemacht werden. Die gegen diese Entscheidung von der Beklagten eingelegte Nevi- sion wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen. (Aktenzeichen VI. 303/18.) Die Genossenschaft der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler inr Handelskammerbezirke Reichcnberg schreibt uns: Mit Rücksicht dar auf, daß infolge der Grenzsperre der Buchhandel bei der tschecho- slovakischen Export- und Jmportkommission in Prag für jede Sen dung um die Einfuhrbewilligung ansuchcn mußte, trat durch die sich naturgemäß häufenden Gesuche, die natürlich auch aus allen anderen Geschäftskreisen einliefen, bei der Prager Kommission eine derartige Überlastung ein, daß sie praktisch einer Absperrung unseres Standes von seinen reichsdeutschcn Geschäftsfreunden gleichkam und von jedem Buchhändler Deutschböhmens überaus unangenehm empfunden wurde. Dre Genossenschaft hat bereits am 20. Dezember 1918 in einem wohlbegründeten Gesuche an die Prager Kommission die Herausgabe einer generellen Einfuhrbewilligung für die Sendungen des Buch handels verlangt und die Erledigung des Gesuches am 15. Januar 1919 telegraphisch urgiert. Bereits am 17. Januar hat die Aus- und Einfuhrkommission in ihrer Sitzung unser Gesuch bewilligt und dies in folgendem der Ge» nossenschaft am 25. Januar zugekommenen Erlasse bekanntgegeben: Prag, am 20. Januar 1919. An die Genossenschaft der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler des Handelskammerbezirks in Reichenberg. In Erledigung Ihrer werten Eingabe vom 20. 12. 1918 teilen wir Ihnen höflich mit, daß die gefertigte Kommission in ihrer a« 17. d. M. abgehaltenen Sitzung beschlossen hat, die Ein- und Aus fuhr von Büchern, Zeitungen, periodischen Zeitschriften und Revuen,, sowie Musikalien für frei, d. h. für die Zukunft nicht mehr an das vorherige Einbringen einer diesbezüglichen Ein- oder Ausfuhrbe willigung gebunden, zu erklären. Von diesem Beschlüsse der Kommission werden gleichzeitig alle zuständigen Organe verständigt, damit in den Ein- bzw. Ausgangs stationen die zur Ein- bzw. Ausfuhr eingelangten Postsendungen und Bahngüter des Buch- und Musikalienhandels glatt und ohne jede unnütze Verzögerung abgefertigt werden können. ^echoslovakische Export- und Jmportkommission: Der Vizepräsident: i. V. (Unterschrift unleserlich). Wir freuen uns, von diesem Erfolge der Genossenschaftsvorstehung Kenntnis geben zu können, und bitten auf obigen Erlaß bei den Ämtern Bezug zu nehmen, falls einmal irgendwelche neue Schwierigkeiten entstehen sollten. Mit kollegialem Gruße: Der Sekretär: Der Vorsteher: Karl Eckelt. Ed. Miksch. Das Neichsamt für wirtschaftliche Demobilmachung hat dem Fachausschuß für das gesamte Papierfach in Berlin unter dem 18. Ja nuar folgende Mitteilung Angehen lassen: Beschäftigung technischer Institute des Heeres und der Marine. — Nach Vereinbarung mit den in Frage kom menden Ressorts sind die technischen Institute des Heeres und der