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12452 B«rs-nbl-tt f. d. MIchn. «„«hand-i Mchtamtlicher Teil. 245. 21. Oktober 1S10. revidierten Statuten unserer Korporation der Gewerbe behörde überreicht. Am 31. Mai fand die Gehilfenversammlung unserer Korporation statt, bei welcher Herr Viktor Stein zum Obmann, Herr Artur Gradmann zum Obmannstellvertreter gewählt wurden. Einen Bericht über das Ergebnis dieser Versammlung haben wir leider nicht erhalten und wissen daher noch immer nicht, ob unsere Beschlüsse wegen des Ladenschlusses und der Arbeitsvermittlung von der Gehilfen versammlung angenommen worden sind. Die Hilfsarbeiterversammlung unserer Korporation fand am 3. Juli d. I. statt, sie nahm das von uns bereits angenommene Statut der Arbeitsvermittlung einstimmig an. Der Hilfsarbeiterausschuß hat uns dies mitgeteilt und sich hierbei darüber beschwert, daß die Hilfsarbeiter nicht zu unseren Verhandlungen betreffend den Dienstzettel beigezogen worden sind. Der Hilfsarbeiterausschuß befindet sich hier augenscheinlich in einem Irrtum, denn unsere Verhandlungen betreffend die Herstellung eines Dienstzsttels, auf die ich noch zu sprechen kommen werde, hatten keinerlei Bedeutung für die Hilfsarbeiter, da sie ja nicht dem neuen Handlungs gehilfengesetz unterstehen. Die Hilssarbeiterkrankenkasse hielt ihre General versammlung am 28. Mai d. I. ab. Sowohl sie als auch die Gehilfenkrankenkasse haben einen Protest gegen die Er höhung der Spitalskosten beschlossen. Beide Kassen baten uns, ihren Beschluß zu unterstützen. Wir richteten daher an die k. k. niederösterreichische Statthalterei am 1. Juli 1910 folgendes Schreiben: »Die Gehilsenkrankenkasse unserer Korporation hat am 17. Juni 1910 in ihrer Delegiertenversammlung einstimmig eine Resolution betreffend die Erhöhung der Spitalsverpflegs- kosten angenommen. Ebenso hat die Hilssarbeiterkrankenkasse unserer Korporation am 28. Mai 1910 eine derartige Resolution gefasst. Ohne auf die Details dieser beiden Beschlüsse eingshen zu können und zu wollen, sieht sich die Unterzeichnete Korpora tion genötigt, der k. k. niederösterreichischen Statthalterei mit zuteilen, daß sie ebenfalls der Ansicht ist, daß der Erlaß der k. k. niederösterreichischen Statthalterei vom 8. April ISIS be treffend die Erhöhung der Spitalsverpflegskosten von L 2.80 auf L 3.20 ab I. Juli den gesetzlichen Bestimmungen wider spricht. Bei einer Erhöhung der Spitalsverpflegskosten aus L 3.20 kann die Krankenkasse den Bestimmungen des Kranken- versicherungsgesetzes nicht entsprechen. »Die Unterzeichnete Korporation stellt daher die Bitte, daß diese Erhöhung wieder rückgängig gemacht werde.« Durch die Wachsamkeit unserer Kollegen im VII. Bezirk und das Entgegenkommen der Behörde ist es uns gelungen, einen neuerlichen Versuch der Errichtung einer Buch- und Kunsthandlung in dem Hause Gerngroß zu verhindern. Ein weiteres wichtiges Ereignis in der Berichtsperiode war, daß wir uns auf Grund einer Besprechung hier, die im Anschluß an die nicht zuftandegekommene Vorftehungssitzung abgehalten wurde, entschlossen haben, eine Bekanntmachung betreffend den Ankauf gestohlener Bücher in Nummer 29 der »Buchhändler - Correspondenz« zu erlassen. Die Ver einigung der Wiener Antiquare hat gegen diese Bekannt machung Stellung genommen, und es wird diese Angelegenheit uns daher später als erster Beratungsgegenstand noch be schäftigen. Am 1. Juli d. I. ist das neue Handlungsgehilfen gesetz in Kraft getreten. Nach Rücksprache mit dem Ob mann der Gehilfenschaft haben wir einen Dienstzettel aus gearbeitet, der unseren Mitgliedern zur Verfügung gestellt worden ist. Durch dieses Gesetz ist auch der Laden schluß, wie Ihnen bekannt, einheitlich bis 8 Uhr fest gesetzt worden. Im allgemeinen hatten wir diesesmal weniger über Nichteinhaltung des von uns festgesetzten 7 Uhr-Ladenschlusses in den Monaten Juni, Juli und August zu klagen. Im Anfang wollten einige Mitglieder der Korporation mit Rücksicht auf das Gesetz und aus Konkurrenz- gründcn um 7 Uhr nicht schließen. Wir haben aber die be treffenden uns zur Anzeige gebrachten Firmen sofort ver ständigt, daß es ihre Pflicht sei, die Bestimmungen der Kor poration einzuhalten. Es sind uns dann auch weitere Klagen nicht mehr zugekommen. Leider hat die Statthalterei unser Gesuch wegen der 30 Tage, an denen das Gesetz ein längeres Offenhalten der Geschäfte gestattet, trotz unserer Reklamation noch immer nicht erledigt. Nach wie vor beschäftigt uns in hervorragender Weise die Pensionsversicherung. Der Verwaltungsgerichtshof hat, wie Sie ja wissen, in der letzten Zeit zwei wichtige Urteile erlassen, wodurch der Kreis der Versicherungspflichtigen so sehr eingeschränkt worden ist. Schließlich bringe ich Ihnen die Veränderungen im Stande unserer Korporationsmitglieder seit der letzten Sitzung zur Kenntnis: Ihr Gewerbe legten zurück: Bettenhausen, Jacques, I. Stubenbastei 10. Goldschmiedt, Hermann, I. Wollzeile 11. Kindermann, Edmund, XVII. Palffygasse 11. Koczanderle, Jakob, VI Getreidemarkt 13. Löwit, Karoline, I. Rotenturmstraße 22. Mayer, Karl, VII. Burggasse 88. Miller, Friedrich, VI. Mariahilferstraße 93. Paschel, Josef, II. Praterstraße 23. Konzessionen erhielten: Die aus den Gesellschaftern I. Bettenhausen und Carl Hanke bestehende offene Handelsgesellschaft I. Bettenhausen, zum Betriebe des Buchhandels, 1. Wiestngerstraße 1. Edlinger, Ludwig, zum Betriebe des Mustkalienhandels, IX. Währingerstraße 18. Fesenberg, Edgar von, zum Handel mit militärischen Er zeugnissen und mit periodischen Zeitschriften, welche die Reiseliteratur und den Fremdenverkehr betreffen, I. Roten turmstraße 12. Die aus den Gesellschaftern Hermann Goldschmiedt und Auguste Goldschmiedt bestehende offene Handelsgesellschaft Hermann Goldschmiedt, zum Betriebe des Buch-, Kunst- und Mustkalienhandels, I. Wollzeile 11. Hasl, Franz Josef, zum Betriebe des Reisebuch-, Kunst- und Mustkalienhandels mit Ausschluß des Ladengeschäftes, IX. Währingerstraße 22. Die aus den Gesellschaftern Emil Haim und Julius Grünbaum bestehende offene Handelsgesellschaft »Akademische Ver sandtbuchhandlung Emil Haim L Co.«, zum Be triebe des Versandbuchhandels, beschränkt auf den Vertrieb von Lehr» und Handbüchern sowie von Enzyklopädien sür Hochschulgebrauch, mit Ausschluß des offenen Laden geschäftes, XIII, Penzingerstraße 60. Kindermann, Edmund, zum Betriebe des Buch-, Kunst- und Mustkalienhandels, beschränkt auf den Verkauf von Bilder-, Märchen-, Wunsch- und Kochbüchern, Briefstellern, Texten für Kindertheater und sonstigen Theater- (Opern- und Operetten-) Texten, ferner von Werken der Reclam- schen Unioersalbibliothek und der Miniaturbibliothek (Verlag Albert Otto Paul in Leipzig), von fabrikmäßig hergestellten Öldruckbildern und Farbendrucken mit Ausschluß artistischer Erzeugnisse, von musikalischen Studienwerken (Schulen für sämtliche Instrumente), von Werken der Adolf Kunz'schen musikalischen Volksbibliothek, von Zithermusikalien und von Volksliedern der kleinen Ausgabe (Oktavblatt) mit Text und einer Singstimme, XVII. Palffygasse II. Kirnig, Josef, zum Betriebe des Buch- und Kunsthandel gewerbes, beschränkt auf den Verkauf von Schulbüchern