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.1F 69 26 März 1910 Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 3685 ^Vist/. n. Urturdb, Msktropralctilcer in bk/u^ anl den Loll^vaoff- »trom. (I^sipri^, HrreffMkistkr ^ 1'ffai.) Hep. ci. uchi^i H. ^p^oonrr u N. I'oi-^su-r. 8". Oäk88rr. 20 8. 1000 Nx. 20 Xop VVinclslbanä, äie kkilosoxkie im äkutLoffkn Okistesleden clks 19. llalllffunäkrtZ. (^ribinZkn, 3. 0. H. Noffr.) 150 8. 2200 kx. 80 ko,/ 2 llism. 1.. 8 '. öroci^, k'. ^Vk3t. 49 8. X 1.20. H. Lo^lLxovu'li,. 8". ?6ter3l)urA, Ilsiv. XXI, 248 8. mit Xarts unä lab. 600 Lx. Kleine Mitteilungen. Bon der Handelskammer zu Leipzig. Ausverkäufe; Anpreisung von Preisermäßigungen; Waren-»Ver schreibungen«. — Die Handelskammer zu Leipzig erörterte in ihrer Sitzung am 21. d. M. die Frage der Regelung des Aus verkaufswesens, und zwar auf Veranlassung der Königlichen Kreishauptmannschaft, die von der Handelskammer ein Gut achten gefordert hat. Die Kammer hat sich mit einer großen Anzahl von Firmen, wirtschaftlichen Vereinigungen, Handels kammern usw. ins Vernehmen gesetzt. Im allgemeinen sind Bedenken gegen die Anzeigepflicht von Alls verkäufen nicht zu erheben gewesen. Nur die Frage, für welche Arten von Ausverkäufen diese Pflicht eingeführt werden soll, hat bei ihrer Lösung Schwierigkeiten bereitet. Die Kammer ist schließlich darauf zugekommen, daß man diese Anzeigepflicht mit Ausnahme der Saison- und Inventurausverkäufe auf alle Ausverkäufe ausdehnen soll, da sich im Laufe der Zeit bei allen Mißbräuche herausgestellt haben. Die Kammer nennt als wich tigste Arten folgende: Teilausverkäufe und solche Verkäufe, die ihnen gleichzuachten sind: wegen Umbau und Neubau, wegen Todesfalls, Erbteilungshalber, wegen Umzugs, wegen Räumung, wegen Aufgabe einzelner Artikel, Sonderverkäufe, Konkurs lagerverkäufe, Ausverkäufe wegen Vergrößerung und wegen Aufgabe des Geschäfts, wegen Kapitalbeschaffung, Platzmangel oder Hinzunahme neuer Artikel, Lokalwechsel, Abbruch, Brandschaden und Wasserschaden, Liquidationen usw. usw. So wenig Bedenken an und für sich die Anordnung der Anzeige pflicht erwecke, so schwere Bedenken stünden dagegen der Ein führung der Pflicht zur Einreichung eines Verzeichnisses der auszuverkaufenden Waren, dessen Einsichtnahme noch dazu jedem gestattet sein soll, entgegen, namentlich in Hinsicht auf die hiermit verbundene behördliche Kontrolle, da mit ihr die Gefahr zuweit gehenden behördlichen Eingriffs in das Geschäftsleben gegeben und der böswilligen Denunziation Tür und Tor geöffnet werde. Von vielen Seiten wird mit Begründung, die einwandfrei erscheint, darauf hingewiesen, daß die Herstellung solcher Verzeichnisse einer seits fast ein Ding der Unmöglichkeit sei, andrerseits so be werkstelligt werden könne, daß der Zweck durchaus verfehlt werde, z. B. dadurch, daß gewissenlose Elemente einfach einen doppelt so großen Vorrat angeben, als sie tatsächlich besitzen, um dann mit Ruhe nachschieben zu können. Andrerseits würden viele Firmen in noch höherem Maße als bisher Ausnahmetage, Kon kurrenztage, weiße Wochen, grüne Wochen, Strumpswochen usw. ankündigen, Veranstaltungen, die ihnen den gleichen Vorteil bringen ohne die Unannehmlichkeiten, die mit einem Ausverkauf verbunden sind. Die in Aussicht genommene Kontrolle müßte schließlich doch von der Polizei ausgeübt werden, und hierin liege der wundeste Punkt der Angelegenheit. Man könne doch unmöglich annehmen, daß die Polizeiorgane in den Betrieben herumlaufen, Stecknadeln und Knöpfe zählen, Tuchstücke und Bänder messen. Die Kontrolle könnte sich doch nur darauf beschränken, zu untersuchen, ob von einem Artikel nicht mehr vorhanden ist, als in dem Verzeich nis angegeben wird. Nach alledem bittet die Kammer, von der Einführung einer Verzeichnispflicht abzusehen und nur die vor genannte Vorschrift über die Anzeigepflichtzu erlassen. — Was den zweiten Punkt der Angelegenheit betrifft: die Festlegung von Zahl, Zeit und Dauer der Saison- und Inventurausverkäufe nach 8 9 Abs. 2 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, so werde hierfür allgemein mit wenigen Ausnahmen ein Bedürfnis anerkannt. Die Kammer empfiehlt auf Grund ihrer Er örterungen einen Inventur- und zwei Saisonausverkäufe und hält es für wünschenswert, daß der Inventurausverkauf mit einem der beiden Saisonausverkäufe zusammenfalle. Sie erachtet es ferner als am zweckmäßigsten, die Zeit für diese Ausverkäufe auf Januar und Februar und auf Juli und August zu verlegen, während sie es für unmöglich erklärt, für einzelne Branchen bestimmte Zeiten zu gewähren. Was die Dauer der Ausverkäufe anlangt, so sind auch hier verschiedene Wünsche geäußert worden. Nach reiflicher Abwägung der geäußerten Für und Wider ist die Handelskammer der Meinung gewesen, der Königlichen Kreishauptmannschaft als angemessene Dauer für die Ausverkäufe die Zeit von drei Wochen vorzuschlagen. Ein Verbot gegen die Ankündigungen und Ausdrücke wie »früher — jetzt«, »zur Hälfte des Wertes«, »weiße Woche«, »rote Woche« usw. hat die Handelskammer bereits im Jahre 1903 befürwortet. Sie macht die Kreishauptmannschaft darauf auf merksam, daß man den Erlaß derartiger Vorschriften in der Begründung zum Entwurf des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb seinerzeit, ebenso wie bei den Beratungen der Reichs tagskommission, seitens der Vertreter des Bundesrats ausdrücklich abgelehnt habe. Weiter äußerte sich die Kammer über Maßnahmen zur Ver hütung von Benachteiligungen der Gläubiger durch Sicherungs übereignungen der Warenlager usw. (sog. »Verschreibungen«), einen Vorgang, bei dem von gewissenlosen Schuldnern ein geradezu schamloser Unfug getrieben werde. Sie beschloß einer Anregung des Vereins der Großhändler, der Manufakturwaren- und ver wandten Branchen in Hamburg folgend, den Deutschen Handels tag zu veranlassen, geeignete Schritte zu tun zur Abstellung der Mißbräuche gedachter Art. (Nach: Leipziger Ztg.) * Bücherversteigerung. — Von der Versteigerung der Bi bliothek des f Kultur- und Kunsthistorikers Professor vr. Alwin Schultz (Breslau, Prag, München) und von Büchern aus an derem Besitz (Kulturgeschichte, Kunstgeschichte, Musik, Theater, Deutsche Literatur), die am 8. und 9. d. M. in der Galerie Helbing in München stattgefunden hat, sind wir in der Lage folgende Preise bekannt zu geben: Kulturgeschichte im allgemeinen und Hilfs wissenschaften. Kat.-Nr. 5 Jähns, Kriegswesen 25.— Kulturgeschichte des Mittelalters (einschließlich der Zeit Maximilians I.). 51 1-aoroix et 8ere, 1.6 ^Ak kt la Kkriai88au66 70.— 75 Psalterium. 13. Jahrhdt., deutsche Arbeit 80.— 76 Ilorarium. Mitte 15. Jahrhdts., deutsche Arbeit 80.— 78 .Iaeobu8 ckö Vora-Aiuk, l-ombarckiea bi8toria 25.— 94 German. Museum, Nürnb. Anzeiger 50.— 96 Deutsche Kultur- und Sittengeschichte. Konvolut 30.— 98 Heyne, Hausaltertümer 21.— 103 Kaiserurkunden in Abbildungen 86.— 104 Schultz, Alw., Das höfische Leben z. Zt. der Minne singer 20.— 109 — Deutsches Leben im XIV. u. XV. Jahrh. 125.— 110 — do. 120.— 111 — do. 20.— ^.IlkMLAns 6-M8 1k äkl-uikl-k pkriocks äu Uo^sn 25.— 172 Steige, Bolkenhainsche Denkwürdigkeiten 20.— 187 Talhoffers Fechtbuch a. d. I. 1467 24.— 206 öon^sr, Kob., 3i8tor^ 6rrUsr^ 75.— 476