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Verlagsbuchhandlung „Styria" in Graz. 1166 Hstrevansr: 6owwentnrins in Dibruiu dsossis. 13 60 H. — Ivtroduotio in Inbrurn (Isnssis. 1 ^ 80 -ß. Kricdr. Vicweg L Sohn in Brau«schweig. 116?. 1163 Dis tVisssosobakt. *Dskt 33. Dessau: Dis xb^sikslissb-obsmisobsii DiASnsebLktsv dsr DsAisruvASn. 7 ./t; xsb. 8 *DsIt 34. ?oül: Dis «lebiriseli« DsrnüdertraZun^ von Lildsru. 6a 1 -<t 80 Asb. oa. 2 ,/6 50 Dlslctroteeiinilc in DinrsIclaistsIIunASn. Drs^. v. Dsniselilts *Lstt XII. kaseli: Das slsbtrisebs LvASuIicbt. 6a. 6 Föb. oa. 7 Dsls^raplisn- und Derosprsebtsobiuli in DinLsIclarstslIunASu. *Xr. V. Dsrssn und Harter Dis Dsrusxrsebtsobuilc der dsAsnvart,. 30 VI. Asb. 32 *Xr. VI. Dsi-Asr: Das ßlsiobrsitixs Dsls^raplrisrsn und Dsrnsprselisn und das Nellrtaelrksrnsxrsoiisn. 5dt;§sb6dt. *Xr. VII. Lrsisix: Vbsorstisobs IslsArapliis. DisIsrunA 1. 2 60 H. *Xr. VIII. V^inniA: Dis OiundlaKSn der Dautsolinilr. DisIsruvA 1. 2 ^ 50 F. C W. Vogel in Leipzig. 1164 klaundlsr Loltlosswann, Dandbuoll der Xindsrlisillrunds. 2. Xuü. 2. Land. 12 ^ 50-); Asb. 15 Th. Otto Weber in Hamm (Wests.). 11» Kaufmännisches Taschenbuch. Jahrbuch des deutschen Kauf manns. Ausgabe 1910. Geb. mit Faberbleistift 1 .« 50 4- H. Wehdemann's Buchhandlung in Parchim. IIS2 ^VuIK: Lsrbarvorsetiuls. 40 — IIsrbarpüanesnlSAistsr. 25 -ß. Wiener Volksbuchhandlung Ignaz Brand L Co. I15S in Wien. Renner: Der deutsche Arbeiter und der Nationalismus. 1 Pick: Die neuen Schutzgesetze für die Angestellten. 1 Verbotene Druüschriften. Durch rechtskräftiges Urteil der I. Straskammer des hiesige« Landgerichts vom 8. Januar 1910 ist die Unbrauchbarmachung aller Exemplare folgender zu der Serie »Neueste Wunderbilder- Postkarten« gehörenden Postkarte, darstellend zwei Herren in einem Maler-Atelier, in welchem der Maler eine Staffelei mit einem Tuch verdeckt, an dessen Stelle beim Bedecken der Karte mit dem im Umschlag befindlichen roten Glimmerpapier eine auf einem Ruhebett sitzende, nur mit einem schmalen Lederschurz ver sehene weibliche Person hervortritt, sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen angeordnet worden. Breslau, 18. Januar 1910. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3299 vom 25. Januar 1910. Nichtamtlicher Teil. Statistik im Buchhandel. Die Reihe von buchhalterischen Arbeiten, die eine zu sammenfassende zweckdienliche Übersicht bestimmter einzelner Gruppen von Geschäftsvorgängen ermöglichen, hat man kurzweg Statistik getauft. Der Ausdruck klingt etwas neu artig, die Tätigkeit selbst ist aber schon eine alte (schon in meiner Lehrzeit vor einem sehr reichlichen Menschenalter mußte ich statistische Arbeiten anfertigen) und heute eine in vielen Verlags- und Sortimentshandlungen mit Nutzen an gewendete. Man kann allerdings der Meinung sein, daß statistische Arbeiten im Buchhandel überflüssig und zwecklos sind, daß man mit der Statistik wie mit der Philosophie alles und nichts anfangen und beweisen kann, aber diese Meinung ist falsch und schädlich. Daß die Statistik in mancher Hinsicht einseitig ist, wird allerdings jeder erfahren, der sich mit statistischen Arbeiten für geschäftliche Zwecke abgibt; er wird aber dieser einen Seite die berichtigende oder ergänzende andere Seite gegen überzustellen wissen. Auch in anderen Zweigen der Statistik kommt Ähnliches vor. So hat Bismarck einmal gesagt (Poschinger, Stunden bei Bismarck. Wien 1909), daß die Statistik der Landwirtschaft nicht immer gerecht wird; sie ist geneigt, den Schmied und Stellmacher in einem Dorfe zu den industriellen Arbeitern zu zählen, während sie doch zu den landwirtschaftlichen gehören, da beide lediglich für land wirtschaftliche Zwecke arbeiten und infolge davon an dem Gedeihen der Landwirtschaft beteiligt sind. Ebenso sind Jäger und Fischer nach Bismarck nicht bei den Beamten, sondern bei Forst- und Landwirtschaft unterzubringen. Darüber läßt sich ja allerdings streiten; jedenfalls muß bei statistischen Aufstellungen stets berücksichtigt und gefragt werden: nach welchen Grundsätzen sind sie zusammengestellt und welchen Zwecken sollen sie dienen? Statistik und Buchführung hängen so eng miteinander zusammen und sind so stark aufeinander angewiesen, daß man ruhig sagen dürfte: Statistik und Buchführung sind nur verschiedene Benennungen für dieselbe Tätigkeit. Alle Arbeiten der Buchhaltung sind eigentlich nur statistische Zusammenstellungen der verschiedenen Geschäftsoorsälle, also der Einkäufe, Verkäufe, der geleisteten und empfangenen Börsenblatt sllr den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Zahlungen usw., die dem Geschäftsinhaber ermöglichen sollen, leicht und zuverlässig eine Übersicht der einzelnen Bestand teile seines Vermögens und seiner Schulden zu gewinnen und der Verpflichtung des Z 38 des Handelsgesetzbuches zu entsprechen, seine Vermögenslage nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Als statistische Arbeit ist wohl auch das Jnventarium zu be trachten, das jeder Kaufmann nach § 39 des Handelsgesetz buches bei Beginn seines Handelsgewerbes über seinen Besitz an barem Gelds, an Warenbeständen, an Forderungen, Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen, ferner an Schulden aufzustellen und mit einem Abschluß zu versehen hat, der das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellt. Nach demselben Z 39 HGB. muß diese Inventur und Bilanz am Schluß eines jeden Geschäftsjahres, das zwölf Monate nicht überschreiten darf, aufgestellt werden. Das Gesetz gestattet jedoch, daß die Jn- venturaufnahme nur alle zwei Jahre zu erfolgen braucht, wenn das Warenlager so beschaffen ist, daß die Inventur füglich nicht in jedem Jahre möglich ist. Inventur und Bilanz, also die jährlichen Vermögensstatistiken, sind von dem Geschäftsinhaber oder von den persönlich haftenden Ge sellschaftern zu unterzeichnen und können in ein dazu be stimmtes Buch eingetragen werden (Z 41 HGB ). Abgesehen davon, daß schon Z 44 HGB. die Kaufleute, zu denen ja nach Z 1 HGB. auch die Verlagsgeschäfte und die sonstigen Geschäfte des Buch- oder Kunsthandels ge hören, verpflichtet, ihre Handelsbücher zehn Jahre lang, vom Tage der letzten Eintragung an gerechnet, aufzubewahren, ist die Aufbewahrung der Jnventarien und Bilanzen besonders wichtig insofern, als jeder Geschäftsinhaber doch gern er sehen möchte, ob er im abgelaufenen Geschäftsjahre vorwärts gekommen ist oder Verluste, größeren oder geringeren Umsatz, erhöhte oder kleinere Unkosten gehabt hat, usw. Dazu liefern ihm statistische Vergleiche der Kosten und Erträgnisse der einzelnen geschäftlichen Maßnahmen und Unternehmungen die nötigen Unterlagen aus den einzelnen Posten der Buch führung. Für den Verleger wie für den Sortimenter ist es von Wichtigkeit und Interesse, zu erfahren, ob ihr Gesamtumsatz im letzten Geschäftsjahre gestiegen oder gefallen ist. Die 14S