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^ 268, 11, November 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 12857 Zu z 3i. Die Steuer für die Ankündigungen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes bereits angebracht sind und darüber hinaus fort- bestehen sollen, ist mit dem Tage des Inkrafttretens sällig. Anlage 1. Berechnung des Ertrags einer Anzeigensteuer. Der Ertrag der in dem Entwürfe vorgesehenen Anzeigen steuer kann für die Sonderbeilagen und öffentlichen Ankündi gungen nur geschätzt und auch bei den Einrückungen ohne eine vorliegend nicht durchführbare langdauernde Prüfung aller An zeigeblätter nur annähernd berechnet werden. Dis Schwierig keit einer solchen Berechnung liegt nicht nur in der großen und stets wechselnden Zahl der Anzeigeblätter, sondern auch in dem nach Jahreszeit und Geschäftslage verschiedenen Umfange der Anzeigetätigkeit und in der Mannigfaltigkeit der von den ein zelnen Blättern je nach der Art des Abdrucks geforderten Ein rückungsgebühr. Die nachstehende Berechnung beruht zum Teil auf den An gaben eines der bekannten Zeitungskataloge, zum Teil auf der probeweisen Ermittelung des Anzeigenumfanges bei einer An zahl von Zeitungen und Zeitschriften. Nach dem benutzten Katalog erscheinen in Deutschland 3689 Anzeigeblätter im Sinne des Z 1 des Entwurfes in der Woche mehr als einmal und 4981 wöchentlich einmal oder in längeren Zeitabschnitten. Blätter, die an mehreren Orten oder unter verschiedenen Namen erscheinen, sind, soweit dies festzustellen war, nur einmal gezählt worden. Von den mehr als einmal in der Woche erscheinenden Blättern haben eine Auflage bis 5000 2470, von 5 001 bis 10 OVO einschließlich . . . 583, „ 10 001 „ 50 000 „ ... 555, „ 50 001 „ 100 000 „ ... 53, über 100000 28. Sind . . . 3 689. Die Höhe der Auflage ist aus dem Katalog nur bei einem Teil der Blätter ersichtlich. Nach dessen Verhältnis zur Gesamt zahl von 3689 sind die Zahlen der vorstehenden Gruppen er rechnet worden. Wie oft die einzelnen Anzeig'Blätter erscheinen und wieviel Nummern danach im Durchschnitte jährlich anzusetzen sind, ergibt sich aus der beiliegenden Übersicht. Zur Ermittelung des Umfanges der Anzeigetätigkeit sind probeweise die Anzeigenseiten bei 1053 Blättern gezählt. Bei den mehrmals am Tage erscheinenden Blättern ist jedesmal der aus der Gesamtzahl der Anzeigenseiten der Morgen- und Abend blätter für die einzelne Nummer sich ergebende Durchschnitt ein gestellt. Soweit dies möglich, sind diejenigen Anzeigen, welche nach dem Gesetzentwürfe steuerfrei bleiben sollen, unberücksichtigt gelassen worden. Die Probenummern stammten in der Haupt sache aus dem Monat Mai 1908, in dem keine Gründe für eine besondere Steigerung oder Minderung der Anzeigctätigkeit vor- lagen. Sonntagsausgaben sind unberücksichtigt geblieben. Für dieselben Anzeigeblätter ist ermittelt, wieviel gewöhnliche An zeigezeilen die Seite durchschnittlich enthält. Der Berechnung ist der in dem Katalog angegebene Ein- rückungspreis für die gewöhnliche Anzeigszeile zugrunde gelegt. Eine Feststellung des Umsanges der Reklamezeilen und anderer Einrückungen, für die eine höhere Gebühr gefordert wird, ist mit Rücksicht auf die entgegenstshsnden Schwierigkeiten unterblieben. Auf der anderen Seite konnte aber ein großer Teil der Anzeigen nicht ausgeschieden werden, dis nach dem Gesetz entwurf steuerfrei bleiben werden, auch wird für einzelne Arten von Anzeigen (kleine Anzeigen, Familienanzeigen u. a.) vielfach ein niedrigerer Satz als für die gewöhnliche Anzeigezeile gefordert. Es haben sich bei Durchsicht der Probenummern folgende Durchschnittszahlen ergeben: für mehr als einmal in der Woche erscheinende Anzeigeblätter: 1. für 354 mit einer Auflage bis 2. für 189 mit einer Auslage von 5001 bis 10 000 einschl. . 3. für 182 mit einer Auflage von! 10 OOP bis 50 000 einschl.. 4. für 16 mit einer Auslage 50 001 bis 100 000 einschl. 5. für 14 mit einer Auflage von über 100 000 'dt L»b> 14,50 1,20 678 18,50 2 810 23,80 3,50 938 30 7,10 1108 60 6 1160 54,30 10,60 403 Da nach dem Gesetzentwürfe die Steuer von den tatsächlich gezahlten Einrückungsgebühren berechnet werden soll, muß ferner der oft in erheblichem Umfange gewährte Rabatt berücksichtigt werden. Rur wenige große Zeitungen geben grundsätzlich keinen Rabatt, die meisten Anzeigeblätter sind gezwungen, einem großen Teile der Anzeigenden Ermäßigungen der bekanntgegebenen Gebührensätze zu gewähren. Genaue Angaben über die Höhe der Ermäßigungen sind natürlich nicht zu erhalten, doch wird cs im allgemeinen der Wirklichkeit entsprechen, wenn von der nach den Gebührensätzen für die gewöhnliche Anzeigezeile be rechneten Einrllckungsgebühr durchschnittlich ein Rabatt von 30 hß abgezogen wird. Dieser Abzug wird auch die Fälle mit decken, in denen Einrückungen ganz unentgeltlich ausgenommen werden. Nach Vorstehendem würde sich für die Steuer von Ein rückungen folgender Ertrag ergeben: mehr als einmal in der Woche erscheinende Anzeigeblätter: 1. mit einer Auflage bis 5000 einschließlich 2470 x jährlich 233 Nummern x 1,20 Anzeigenseiten x 678 Anzeige zeilen X 14,50 L, Einrückungsgebühr 67 894 065,72 Ft, weniger 30HH Rabatt 20 368 219,72 „ noch . . . 47 525 846,00 Ft, davon 2 vom Hundert Steuer — 950 517 Ft; 2. mit einer Auflage von 5001 bis 10 000 einschließlich 583 x jährlich 233 Nummern x 2 Anzeigenseiten x 810 Anzeigezeilen x 18,50 FH Einrückungs gebühr 40 710 948,30 .«, weniger 30HH Rabatt 12 213 284,49 „ - noch . 28 497 663,81 Ft, davon" 4 vomMundsrt Steuer — 1 139 907 Ft; 3. mit einer Auflage von 10 001 bis 50 000 einschließlich 555 X jährlich 233 Nummern X 3,50 Anzeigsnseiten x 933 Anzeigezeilen x 23,80 FH Einrückungsgebühr 100 502 195,53 Ft, weniger 30HH Rabatt 30 150 658,66 „ noch . 70 351 536,87 Ft, davon 6 vom Hundert Steuer — 4 221 092 Fi; 4. mit einer Auslage von 50 001 bis 100 000 einschließlich 53 X jährlich 233 Nummern X 7,10 Anzeigsnseiten x 1108 Anzeigezeilen x 30 L, Einrückungsgebühr 29 144 133,96 Ft, weniger 30HH Rabatt 8 743 240,18 „ noch . 20 400 893,78 Ft, davon 8 vom Hundert Steuer --- 1 632 071 Ft; Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel, tö. Jahrgang. I67S