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pH 211, 10. September 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 957? die Schulen unter dem Konflikt. Eine Reihe von Schulbüchern, wie Sundsns schwedische Sprachlehre, Bergs Rechenlehre, Almqoist und Lagerstedts Lehrbuch in Naturkunde, Teil: Zoologie, fehlen gänzlich. — Bei der Firma Wilhelm Billes boksörlagsaktiebolag sind zurzeit etwa zehn Lehrbücher vergriffen. Neue Auf lagen sind gedruckt und liegen beim Buchbinder; da aber hier nur mit ein paar Mädchen gearbeitet wird, so ist, was geliefert werden kann, sehr unbedeutend. Das Lehrbuch für Deutsch, das an der Bürgerschule und den Volksschulen benutzt wird, ebenso die deutschen und englischen Grammatiken für die höheren Lehranstalten fehlen. Die Firma benötigt über 10000 Bücher; aber im Laufe von 3 Wochen sind erst 500 von der Buchbinderei geliefert worden; sie hatte, ebenso wie andere Ber lage, im Frühjahr den Streik vorausgesehen und deshalb von älteren Lehrbüchern mehr als sonst binden lassen; aber die Nach frage ist in diesem Herbst größer als früher gewesen, und so fehlen trotz der Vorsichtsmaßregeln viele Werke. Natürlich hat man den Ausweg, die Bücher -r oiswplar-, d. h. in rohen Bogen, wie sie von der Druckerei kommen, zu versenden und es dem Käufer zu überlassen, wie er sie gebunden be kommt; die Sortimenter sind auch davon unterrichtet worden, daß sie in dringenden Fällen ungebundene Bücher erhalten können; aber in den meisten Fällen zieht der Sortimenter es vor, dem Käufer zu antworten, das Buch sei -in einigen Tagen« wieder zu haben, was denn in diesem Falle ein sehr dehnbarer Begriff ist. — Bei Norstedt L Söner, die ebenfalls einen großen Schul- bücherosrlag haben, konnte die Buchbinderei das Allernotwendigste bisher noch beschaffen. Der bedeutende Verlag Albert Bonnier hat mit den Arbeitern seiner Buchbinderei-Abteilung schon vor 3 Wochen ein vorläufiges Tarifabkommen geschlossen und ist aus dem Buchbinderverein ausgetreten, so daß hier die Arbeit wieder ausgenommen ist. — Urtiebolaget Normans 8örla^, die in Schul büchern ausschließlich biblische Geschichten und Katechismen ver legt, sieht sich völlig außer stand gesetzt, ihre sowohl an den höheren wie an den Volksschulen eingeführten Bücher zu liefern. In den Schulen behilft man sich, so gut es geht; doch ist es hier und da sogar vorgekommen, daß der Unterricht in einem be stimmten Fach noch nicht seinen Anfang nehmen konnte, weil die Lehrbücher nicht zu bekommen waren. Auch an sogenannten -lrlasbdöoüern-, Klassenbüchern, worin der Klassenvorsteher seine Eintragungen macht, ist Mangel eingetreten. (Nach -Lvenslra Oagblaäst».) F. Ttgge«, Buch-, Küsst- und Musikalienhandlung, G. «». t». H. in Gütersloh. — Handelsregister-Eintrag: In unser Handelsregister Abteilung 8 Nr. 21 ist heute die Firma F Tiggcs, Buch-, Kunst- und Musikalienhand lung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Büchern, Kunstsachen, Musikalien, Lehr- und Lernmitteln. Das Stammkapital beträgt 30 000 ^ Zum Geschäftsführer ist der Buchhändler August Goldstein in Gütersloh bestellt. Der Gesellschaftsvertrag ist vom 31. August 1908. Außerdem wird als nicht eingetragen bekannt gemacht: Auf die von der Witwe des Buchhändlers Friedrich Tigges, Anna geb. Pundsack, zu Gütersloh zu leistende Stammeinlage von 20 000^ werden in Anrechnung gebracht alle Aktiven und Passiven der Firma F. Tigges zu Gütersloh im Werte von 20 000 In unser Handelsregister Abt. ^ Nr. 116 ist heute ein getragen: Die Firma F. Tigges in Gütersloh ist erloschen. Gütersloh, den 1. September 1908. (gez.) Königliches Amtsgericht. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 112 vom 8. September 1908.) * S. Tag für Denkmalpflege ia Lübeck. (Vgl. Nr. 205 d. Bl.) — Am 24. und 25. September d. I. findet in Lübeck der neunte Tag für Denkmalpflege statt. Folgende Vorträge sind angemeldet: -Die neuesten Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiete der Denkmalpflege in Bayern- von Ministerialrat E. Kahr (München); — »Freilegung und Umbauung alter Kirchen- von Hofrat Professor vr. Cornelius Gurlitt (Dresden); — »Schutz der Grabdenkmäler und Friedhöfe- von Professor Or. P. Clemen (Bonn); — -Die Erhaltung von Goldschmiedearbeiten- von Direktor Or. von Be- Börsenblatt für den Deuychen Buchhandel. 7S. Jahrgang. zold (München); — -Uber Ortsstatute- von Amtsrichter vr. Bredt (Barmen); — -Städtische Kunstkommissionen- von Professor Ur. P. Weber (Jena); — -Beispiele praktischer Denkmal pflege aus neuester Zeit- von Baurat Gräbner (Dresden); — -Versuche zur Erhaltung des Lübecker Stadtbildes- von Bau direktor Baltzer (Lübeck). Achtuhr-Ladenschluß in Frankfurt am Main. — Der Regierungs-Präsident hat bestimmt, daß von Montag, 14. Sep tember, ab alle offenen Verkaufsstellen im Stadtbezirk Frank furt a/M. von 8 Uhr abends an für den' geschäftlichen Verkehr geschlossen sein müssen. Diese Bestimmung bleibt bis zum 30. September 1910 außer Anwendung an allen Sonnabenden, an den letzten 6 Werktagen vor Weihnachten und am letzten Werktag vor Neujahr. Die bisher zugelassenen Ausnahmen für den Ladenschluß — 10 Uhr abends an den letzten 10 Werktagen vor Weihnachten, den letzten 2 Werktagen vor Neujahr, dem letzten Werktag vor dem 27. Januar, den letzten 3 Werktagen vor Ostern und an den letzten 3 Werktagen vor Pfingsten — kommen in Wegfall. (Papier-Zeitung) 'Deutsche VerlagSacticogesellschaft, Leipzig. — Die 4. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre wird am Mittwoch den 30. September 1908, nachmittags 5 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Leipzig, Hospitalstraße 21, I, abgehalten werden. 'Penstous- und Hiuterbliebenen-Berficheruug der Privat- angestlllteu. — Aus der Denkschrift der Reichsregierung über die Pensions- und Hinterbliebenen-Versicherung der Privatangestellten, die zu dieser wichtigen Frage einstweilen noch keine bindende Stellung einnimmt, aber eine Fülle von Material als Unterlagen für ihre Lösung beibringt, berichtet die Nationalzeitung folgendes über die Grundgedanken der zu schaffenden Versicherung: 1. Versicherungspflicht für alle Prioatangestellten (einschließlich der Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken), die das 16. Lebensjahr vollendet und beim Eintritt in die Versicherung das 60. Lebens jahr noch nicht überschritten haben. Grenzgehalt für Bemessung von Leistungen und Beiträgen 5000 Freiwillige Selbstver- sicherung ist ausgeschlossen. Die Pflichtversicherung nach dem Jnvalidenversicherungsgesetze bleibt unverändert bestehen. 2. Errichtung einer Reichs-Versicherungsanstalt mit ähnlicher Organisation wie bei den Trägern der Invalidenversicherung. 3. Aufbringung der Mittel durch gleich hohe Beiträge der Arbeitgeber und Angestellten in Prozenten des Gehalts (8 Prozent) nach Maßgabe des Prämiendurchschntttsverfahrens. 4. Einzahlung der Beiträge durch die Reichsbank oder die Post. 5. Bezüge aus der Versicherung: 1. für männliche Privatangestellte nach Erfüllung einer Wartezeit von 60 Beitragsmonaten im Falle des Todes eine Hinterbliebenenfürsorge; 8. nach Erfüllung einer Wartezeit von 120 Beitrags monaten a) im Falle eingetretener Erwerbsunfähigkeit (Berufsinvali dität) eine Jnvalidenpension, b) im Falle der Erreichung des 65. Lebensjahres bzw. nach vollendeter Wartezeit eine Alterspension (in Höhe des erworbenen Anspruchs auf Jnvalidenpension), o) im Falle des Todes eine Hinterbliebenenfürsorge; 2. für weibliche Angestellte L,. nach Erfüllung einer Wartezeit von 60 Beitrags monaten s,) im Falle eingetretencr Erwerbsunfähigkeit (Berufsinvalidität) eine feste Jnvalidenpension, b) im Falle des Todes entweder Waisenpension oder Rückzahlung der von der Versicherten eingezahlten Pflichtbeiträge ohne Zinsen; 8. nach Erfüllung einer Wartezeit von 120 Beitrogsmonaten (wie bei 5, 1). a) im Falle eingetretener Erwerbsunfähigkeit (Berufsinvalidität) eine Jnvalidenpension, b) im Falle der Er reichung des 65. Lebensjahrs bzw. nach vollendeter Wartezeit eine Alterspension, o) im Falle des Todes entweder eine Waisenpension oder Rückzahlung der von der Versicherten ein- gezahltcn Pflichtbeiträge ohne Zinsen. Für eine Übergangszeit 1251